
Redaktionsnotiz |
Deutsche Kriegsschiffe auf internationaler Fahrt. Die Abfahrt und der Zwischenstop werden live im Fernsehen übertragen. Zwei neue U-Boote werden bestellt, Kosten: mehr als 800 Millionen Euro. Weitere U-Boote werden an Israel verkauft. Unterstützung dieses Verkaufs durch die Bundesregierung: rund 300 Millionen Euro. Das sind nur einige kleine Beispiele dafür, wie die Verhältnisse sind, bzw. in welchem Maße und mit welcher Geschwindigkeit sie immer ekelhafter werden. Die Bourgeoisie rüstet - sie stellt sich international und im Inneren auf Auseinandersetzungen und Krieg ein.
Wir dokumentieren in diesem Heft die helfende Rolle der Kirche früher - mit der Gewissheit, dass es heute nicht anders ist.
Die Kommunistische Partei Griechenlands hat eine Resolution zur internationalen Lage verabschiedet. Da die Einschätzung der aktuellen Kämpfe nicht wenigen Linken große Probleme bereitet, dokumentieren wir hier sehr gern das Papier der griechischen Partei.
Im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Vorgenannten steht auch die Arbeit von Erich Buchholz zum 50. Jahrestag des KPD-Verbotes.
Aus Polen erreichte uns eine umfagreiche Arbeit zur Entwicklung Volkspolens, deren ersten Teil wir in diesem Heft bringen. Wir setzen den Abruck im nächsten Heft fort.
Und außerdem werfen wir einen Blick auf die Gründung der SED, auf das Programm der DKP, auf zwei neu erschienene Bücher - und wir dokumentieren einige Leserbriefe.
Dies ist das 10. Heft, das wir in diesem Jahr machen. Wir können das alles nur, weil Ihr und vor allem wenn Ihr uns mit Spenden die nötige finanzielle Grundlage dafür verschafft.
Spendenkonto Offensiv: Konto Frank Flegel, Nr.: 30 90 180 146, bei Sparkasse Hannover, BLZ 250 501 80, Kennwort Offensiv (Auslandsüberweisungen: siehe im Impressum!)
Frank Flegel,
Hannover
Kirche, Faschismus und Konterrevolution |
Generalsuperintendent D. Dr. Dibelius, Berlin wird sich heute (gemeint ist der 3.4.1933; d. Red.) um 23.00 Uhr in einem Rundfunkvortrag, der durch den deutschen Kurzwellensender nach Amerika geleitet wird, an die amerikanische Öffentlichkeit wenden, um gegen die Greuel-propaganda Stellung zu nehmen und die Christenheit jenseits des Ozeans über die wahre Lage in Deutschland aufzuklären.
Die Einführungsworte spricht der Seniorbischof der bischöflichen Methodistenkirche, D. Dr. Nuelsen, der seit einigen Tagen in Deutschland weilt und sich nach Empfangen bei den Reichsministern Dr. Neurath und Dr. Goebbels über die Verhältnisse in Deutschland eingehend informiert hat. Dr. Nuelsen ist ein in der ganzen christlichen Welt bekannter und besonders in Amerika hochangesehener Kirchenführer.
Die beiden Redner haben sich am Sonnabend über die Behandlung der politischen Gefangenen durch persönlichen Augenschein unterrichten können.
Beglaubigte Abschrift des Artikels vom 3. 4. 1933 incl. Handvermerk: „für Hitler“, Beglaubigung: 24. Oktober 1947, Deutsche Verwaltung des Inneren in der sowjetischen Besatzungszone: gez. Schulz; für die Richtigkeit der Angaben: gez. Goral.
Der 10. November sollte ein Tag des machtvollen Beken-nens des deutschen evangel.-lutherischen Kirchenvolkes zu sei-nem Reformator Mar tin Luther sein. Die außenpolitische Lage unseres Volkes hat in diesem Jahre neben den geschichtlichen Tag, den 10. Novem-ber, den Tag der Zu-kunft, den 12. No-vember, gestellt. Am 12. November soll unser deutsches Volk ein klares und un-missverständliches Ja zum Führer des Rei-ches und zur Außen-politik seiner Reichs-regierung abgeben.
Die evangelisch-lutherische Kirche Sachsens mit ihren 4,5 Millionen Lu-theranern sagt heu-te schon ihr klares und unmissverständ liches „Ja“.
Erfüllt von einer tiefen und für sie selbstverständlichen Verbundenheit mit Volkstum und Staat verzichtet sie daher auf die besondere
Feier des 450. Geburtstages ihres Martin Luther am 10. November und erwartet, daß alle Männer und Frauen unserer Kirche diesen Schritt verstehen und sich mit allen Kräften dafür einsetzen, daß am 12. November unser deutsches Volk in einer außenpolitischen Schicksalsstunde ein überwältigendes Ja des Vertrauens zu Adolf Hitlers Staatsführung sagt.
Die Kirchenregierung erwartet daher, dass alle Kirchengemeinden des Landes sich bis zum 12. November ganz und gar in den Dienst der Sache des deutschen Volkes stellen, die ebenso sehr eine Sache unserer Kirche ist. Der Sinn der Feier des Geburtstages des Reformators sollte nicht die Festlichkeit sein, sondern den Geist Luthers in unserem Volk immer lebendiger werden lassen.
Lutherischer Geist will in Freiheit wachsen. Er kann nie in der Knechtschaft gedeihen.
Die Kirchenregierung wünscht deshalb, daß in den Gottesdiensten und in den Schulfeiern am
Reformationsfest, dem 31. Oktober 1933,
nicht nur unseres Reformators Martin Luther gedacht wird, sondern daß die Gottesdienste gleichzeitig Feststunden werden, in denen die Zusammengehörigkeit von Volkstum, Staat und Kirche in entscheidenden Tagen der deutschen Schicksalswende allen Gläubigen fühlbar wird.
Sollte die Durchführung des Luthertages von Reichs wegen noch ermöglicht werden, so geloben wir, dafür zu sorgen, daß alle kirchlichen Kundgebungen im Sinne und im Geiste Martin Luthers ein gewaltiges Bekenntnis dazu werden, dass die Kirche des Protestantismus mit ihrem deutschen Volk in einer geeinten, großen, nationalsozialistischen Front steht.
Mit Gott für Deutschland!
Die Sächsische Kircheregierung.
Der Landesbischof: gez. Coch
Der Präsident des Landeskirchenamtes: gez. Dr. Schneider.
Dresden, 20. Oktober 1933
Liebe Brüder und Schwestern!
An der Schwelle des Pfingstfestes grüße ich die Glieder der Gemeinden mit dem Bekenntnis des Apostels: Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Zucht. 2. Timotheus I, 7.
Fünfzehn Jahre sind in diesen tagen vergangen, seit in Barmen die erste evangelische Bekenntnissynode zusammentrat und jene Erklärung beschloss, mit der der gemeinsame Widerstand der deutschen Christenheit gegen das System des Nationalsozialismus begann. Es war damals eine pfingstliche Stunde und oft ist seither zu Pfingsten die Frage aufgestanden, ob unserer Kirche auch heute noch die Kraft geschenkt sei, vor aller Welt zu bezeugen, was sie damals bezeugt hat: dass sie nur dem Herrn Christus und keinen anderen Nächsten und Gestalten dieser Erde gehorsam ist.
In den vier Jahren, die jetzt hinter uns liegen, haben sich alle deutschen Kirchenleitungen Zurückhaltungen auferlegt. Das hatte darin seinen Grund, dass unser öffentliches Leben bisher unter der alleinigen Herrschaft und Verantwortung der Besatzungsmächte stand. Nach allem aber, was andere Völker in sechs Kriegsjahren durch Deutsche erlitten haben, hatte die Kirche nicht die innere Freiheit, Anklage nach außen zu erheben. Wir haben für die Entrechteten, für die Gefangenen und die Internierten in Ost und West in aller Stille getan, was wir konnten. Öffentlich haben wir nur in einzelnen, ganz besonderen Fällen geredet, so schwer es auch war, zu schweigen, wenn Zehntausende Männer und Frauen, alte und ganz junge, auch Pastoren, plötzlich verschwanden, oder wenn, um ein Beispiel herauszugreifen, ein theologischer Lehrer wie Prof. Lohmeyer in Greifswald, hoch angesehen im Inland und Ausland, verhaftet wurde und wir bis auf diesen Tag nicht wissen, ob er noch am Leben ist.
Nunmehr aber wird die Verantwortung für das, was in Deutschland geschieht, mehr und mehr wieder auf deutsche Schultern gelegt. Deutsche Staatsgewalt ist wieder im Werden. Damit ist für unsere Kirche die Stunde gekommen zu reden, wo sie bisher hat schweigen müssen. Denn an das deutsche Volk ist sie mit ihrem Auftrag gewiesen.
Es ist viel zu sagen, zu bitten und zu warnen, nach allen Seiten hin, nach Westen und nach Oste.
Dabei darf kein Ansehen der Partei gelten. Die Kirche ist das Evangelium allen Menschen schuldig, auch allen Parteien. Wo immer Raum und Anlass sich bietet, ein Wort vom Evangelium her zu sagen, da soll es gesagt sein, auch wenn das bald dieser und bald jener Seite unbequem ist. Wer das Evangelium zu verkünden hat, muss großzügig sein, so wie der Sämann im Gleichnis.
Gegenwärtig bedrückt uns mehr als alles andere die Sorge, dass das Staatsgebilde, das um uns her entsteht, so viel von den Zügen zeigt, denen in der nationalsozialistischen Zeit unser Widerstand um Gottes Willen gegolten hat. Gewalt, die über alles Recht hinweggeht, innere Unwahrhaftigkeit und Feindschaft gegen das christliche Evangelium.
In der Abteilung K 5 der so genannten Volkspolizei ist die Gestapo unseligen Andenkens wieder erstanden. Es wird mit denselben Methoden gearbeitet wie damals. Es tut nicht Not, das im einzelnen zu schildern. Dies Sammeln von Material durch Spitzel und Denunzianten, die nächtlichen Verhaftungen, die Zermürbung von Menschen in Gefängnisräumen, die oft der Beschreibung spotten, die Verhöre, bei denen die Angeschuldigten keine Möglichkeit haben, sich wirksam zu verteidigen, die unbestimmte Dauer der Haft, die Ungewissheit über das, was aus den Angehörigen wird - wir kennen das aus zwölfjähriger bitterer Erfahrung. Niemand ist vor solchem Schicksal sicher. Gegenwärtig sind es besonders Gewerbetreibende, deren Betrieb man zu enteignen wünscht und die auf diese Weise aus dem Wege geräumt werden. Hier ist alles beseitigt, was Recht genannt werden kann und was dem Christen ein unaufgebbarer Bestandteil der göttlichen Offenbarung ist. Und nicht nur hier! Die neuen „Volksrichter“ sind ausdrücklich angewiesen, „politisches Recht“ zu sprechen, was doch nichts anderes bedeutet als dass politische Gewalt an Stelle des Rechtes tritt.
Wo das Recht nicht mehr gilt, da ist auch keine Wahrhaftigkeit. Jener Landrat, der dem Pfarrer sein Ehrenwort gab, um es in der nächsten Minute zu brechen und triumphierend sagte: „Ich habe sie überlistet“ - ist ein typischer Repräsentant jenes Geistes, der schon unter den Nationalsozialisten alle moralischen Bindungen aufzulösen drohte. Wo die Staatsgewalt ihre Aufgabe darin sieht, die Glieder ihres Volkes zu überlisten, da ist der Staat keine sittliche Gemeinschaft mehr.
Man sage nicht, das seien Entgleisungen einzelner! Waren nicht selbst bei der Wahl zum Volkskongress die Stimmzettel genau nach dem Muster der nationalsozialistischen Wahlen gemacht? Eine vorgedruckte Frage, auf die es schwer war, anders als mit Ja zu antworten: Mit diesem Ja aber hatte man eine vorgeschriebene Liste von Abgeordneten gewählt, es bedurfte nicht erst der Anweisung an die Bürgermeister, Zettel, die nach allgemeinem Gebrauch ungültig waren, als Ja-Stimmen zu zählen, um die innere Unwahrhaftigkeit eines solchen Vorganges deutlich zu machen.
All dies und vieles andere, was hier nicht aufgezählt werden kann, ist nur möglich, wo man dem christlichen Evangelium den Abschied gegeben hat.
Die Leitung der evangelischen Kirche bezeugt offen und gern, dass sie für manche ihrer Anliegen bei leitenden politischen Stellen des Ostens Verständnis und Entgegenkommen gefunden hat. Sie kann nur hoffen, dass es dabei auch in Zukunft bleibt. Sie hat sich auch immer verpflichtet gefühlt, den Gerüchten entgegen zu treten, als gebe es im Osten unseres Vaterlandes so etwas wie eine organisierte Christenverfolgung. Aber dass in zahllosen Dörfern und Städten dem kirchlichen Leben durch Maßnahmen der politischen Gewalt aller möglicher Abbruch geschieht, ist eine Tatsache. Nur zweierlei erwähnt: Immer wieder werden die arbeitsfähigen Dorfbewohner, oft auch die Fabrikarbeiter in der Stadt, am Sonntag zur Arbeit kommandiert. Die Jugend muss am Sonntag Vormittag zu Vorführungen und zu Arbeiten antreten, obwohl dies alles genau so gut an einem Wochentag erledigt werden könnte. Der Gottesdienst der Gemeinde wird auf diese Weise zwar nicht verboten, aber praktisch unmöglich gemacht.
Dem Religionsunterricht in den Schulen werden dauernd Schwierigkeiten bereitet von den Schulräten und von anderen, so dass allen Zusicherungen zum Trotz an vielen Orten die Kinder, die die Kirche getauft hat, ohne jeglichen christlichen Unterricht heranwachsen, gleichzeitig aber im Schulunterricht dauernd in antichristlichem Sinne beeinflusst werden.
Hier muss die Kirche ihre warnende Stimme erheben. Sie klagt nicht an. Denn daran, dass es abermals zu diesem allen gekommen ist, trägt jeder von uns eine Mitschuld, ob er in der westlichen oder östlichen Zone Deutschlands seine Heimat hat. Wir haben uns alle unter die Gerichte Gottes nicht so gebeugt, wie wir es hätten tun müssen. Wir klagen nicht an, aber wir warnen und wir bitten.
Wir bitten alle, die es angeht: Verliert Euch nicht in dem Wahn, als sei ein Regiment der Gewalt und der Unwahrhaftigkeit der notwendige Ausfluss einer wissenschaftlichen Weltanschauung, der die Zukunft gehöre. Eine solche Zukunft könnte nur eine Zukunft sein, in der der Mensch nicht mehr Mensch sein darf.
Wir bitten jeden, in dessen Brust ein Gewissen schlägt, sich zu nichts herzugeben, was den Geist der Gewalt und der Lüge atmet. Ein tapferes Nein zu dem, was wider Gottes Gebot ist, macht frei, auch wenn es zunächst Not und Gefahr bringen mag.
Wir bitten aber vor allem die, die mit uns Christen sein wollen, die Wahrheit des Evangeliums immer entschlossener zu bezeugen. Wir bitten sie, nicht müde zu werden in der Fürbitte, insbesondere für die Gefangenen und Internierten, aber auch für die, die in unserem Staat eine Verantwortung tragen. Auch wo wir um Gottes Willen warnen müssen, hören wir nicht auf, in dem anderen den Bruder zu sehen, mit dem wir gemeinsam vor Gott stehen und mit dem wir Frieden zu halten bestrebt sind.
Die Stunde ist sehr ernst und niemand weiß, wie viel Zeit Gott uns noch lässt, in dieser Welt einen neuen Anfang zu machen. Unser Heiland Jesus Christus aber spricht: „Wenn Du doch erkenntest zu dieser Deiner Zeit, was zu Deinem Frieden dient! Friede wird nicht durch Gewalt, sondern durch Gerechtigkeit, nicht durch Lüge, sondern durch Wahrheit, nicht durch Abkehr, sondern durch entschlossene Einkehr zu dem lebendigen Gott.“
Er, dieser lebendige Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christi, er schenke uns solchen echten Frieden!
Gez. D. Dr. Dibelius
Quelle: Nachlass Wilhelm Pieck,
für die Richtigkeit der Abschrift gez: Pol.Meister Seifert.
Beschlossen:
Quelle: Nachlass Wilhelm Pieck,
für die Richtigkeit der Abschrift gez: Pol.Meister Seifert.
Zur Einschätzung der internationalen Lage |
Die wirtschaftlichen, politischen und militärischen Interessen der USA erfordern in der gegenwärtigen Etappe eine Anpassung und Konkretisierung ihrer grundsätzlichen Ziele, die - etwas schematisch dargestellt - in die folgende Richtung gehen.
A) Versuche einer Ausweitung ihres Bündnisses mit dem Ziel, weitere “willige” Partner auf allen Kontinenten zu gewinnen. Hauptinstrument zur Erreichung dieses Ziels soll die „Neue NATO“ sein, und zwar in ihrer bereits aufgewerteten und erweiterten Rolle. Der Verlauf des NATO-Außenminister-Treffens in Sofia/Bulgarien bewegte sich in diese Richtung, und weitere Treffen dürften diesem Muster folgen.
B) Bestrebungen, die darauf hinwirken, dass die Zusammenarbeit zwischen China, Russland und Indien (Schanghai-Gruppe) nicht voran kommt und hoffentlich am Ende auseinander fällt, zusammen mit ähnlichen Bestrebungen im Hinblick auf die Annäherungen der EU an Russland und China etc.
C) Gewinnung weiterer Erdöl- und Erdgasquellen im Rahmen der Politik der so genannten “Energiesicherheit” der USA und der „Unabhängigkeit“ der Staaten von Russland sowie Blockierung der „Expansion“ von China, das seine Energie-Beziehungen zu Russland und in Richtung Afrika ausbaut.
D) Bestrebungen, mit allen verfügbaren Mitteln die Kräfte niederzuhalten, die Widerstandstand leisten, d.h. die revolutionäre Bewegung und die kommunistischen Parteien, in Form eines politisch-ideologischen Angriffs aber auch mit militärischen Mitteln, einschließlich Mordversuchen, gemäß dem neuen Dogma der „Strategie der Nationalen Sicherheit“ der USA. Dies betrifft alle Regionen der Welt aber mit besonderem Vorrang Lateinamerika und Eurasien, einschließlich der Entsendung verschiedener „Todesschwadronen“ an US-Botschaften in „unstabilen Regionen“ zur Durchführung von Morden, Entführungen von politischen Persönlichkeiten und anderen Anschlägen.
Dies alles ergibt sich als „logische“ Folge aus dem Dogma der „internationalen Bedrohung durch den Terrorismus“, einen schattenhaften Feind, der überall lauert und „vorbeugend“ angegriffen werden muss. Mit dieser Rechtfertigung behalten sich die USA und ihre Verbündeten das Recht vor, zu intervenieren, Länder und Regierungen zu erpressen und zu bedrohen, die aus ihrer Sicht, auch wenn sie sich ihnen gegenüber durchaus freundlich verhalten, sich nicht allen ihren Wünschen fügen, und die sie zu ersetzen wünschen. Dafür gibt es viele Beispiele, insbesondere nach 2001
Die USA sind nicht die einzige Macht, die bestrebt ist, mit militärischen, politischen und wirtschaftlichen Drohungen ihre Hegemonie über die Völker und andere rivalisierende imperialistische Mächte auszubauen. Die meisten kapitalistischen Staaten reihen sich ein in die so genannte „Anti-Terrorismus-Politik“, trotz der Widersprüche und Konkurrenz zwischen den imperialistischen Zentren wie USA, EU und Russland.
Der einheitliche Charakter der Strategie des internationalen imperialistischen Systems gegen die Völker ergibt sich auch aus den Entscheidungen der NATO. Er tritt in der gleichzeitigen Erweiterung von EU und NATO in Erscheinung. Natürlich beseitigt die gleichzeitige Erweiterung nicht die zwischen-imperialistischen Widersprüche sondern reproduziert und verstärkt sie, wie sie auch die Widersprüche zwischen den führenden Mitgliedsstaaten der imperialistischen Zentren intensiviert.
Zugleich mit der Durchsetzung einer vereinheitlichten imperialistischen Strategie erhalten die Beziehungen zwischen den stärksten imperialistischen Zentren, USA und EU einen noch mehr antagonistischen und noch komplexeren Charakter. Die Gegensätze innerhalb der EU bezüglich der Beziehungen zu den USA verschärfen sich. Die vereinigte Strategie des Imperialismus übergreifend, entwickeln sich die Widersprüche und der Kampf um die Hegemonie über die Kontrolle der Märkte und Einflusszonen in Asien, dem Mittleren Osten und Afrika und über die Kontrolle der Rohstoffquellen. An diesem Konkurrenzkampf beteiligen sich, abgesehen von den imperialistischen Zentren und imperialistischen Hauptmächten, auch einige sich entwickelnde
kapitalistische Länder.
Es sind Entwicklungen im Gange, welche die Tendenz haben könnten, die Kräfteverhältnisse innerhalb des internationalen imperialistischen Systems neuzuordnen. Zweifellos bedarf es einer gründlicheren Untersuchung der „Gruppen“ von Widersprüchen, die auf der internationalen Bühne in Erscheinung treten, sowie einer systematischeren Einschätzung der internationalen Lage, der Widersprüche (vor allem der sozial-ökonomischen im Falle einer kommenden kapitalistischen Wirtschaftskrise), die in jedem kapitalistischen Land gegenwärtig sind, insbesondere in den USA und den stärkeren Mitgliedsstaaten der EU.
Natürlich führen diese Entwicklungen, d.h. die Verschärfung der zwischen-imperialistischen Angriffe und Widersprüche und derjenigen innerhalb des kapitalistischen Systems, nicht zu für die Völker positiven Entwicklungen. Damit es zu einer umfassenden Veränderung der Kräfteverhältnisse kommt, müssten die Völker an der vordersten Front dieser Entwicklungen stehen.
Entscheidend ist hierbei die Rolle der Volksbewegungen, und am wichtigsten der Arbeiterbewegung. Täglich bestätigt sich die Einschätzung des 17. Kongresses der KKE, dass in den letzten Jahren eine klarere Opposition gegen die Politik der EU, NATO und anderer imperialistischer Zentren in Erscheinung getreten ist, und dass Losungen gegen diese „Einbahnstraße“ und Forderungen nach einer allgemeinen sozialen Veränderung laut geworden sind.
Der Niedergang der „Anti-Globalisierungsbewegungen“, der „Sozialforen“ der Sozialdemokraten und umherziehenden „Aktivisten“ zeigt, dass eine radikale klassenorientierte Linie des anti-imperialistischen Kampfes an Boden gewinnt. Diese Kräfte und ihre Fähigkeiten dürfen jedoch wegen der Unterstützung durch starke Zentren und internationale Monopole nicht unterschätzt werden. Das Weltsozialforum und seine Ableger zielen darauf ab, die radikalen Kräfte einzufangen und zu vereinnahmen.
Die Losung “Eine andere Welt ist möglich” geht Hand in Hand mit einem Programm der „Selbstbeschränkung“ im Bezug auf die Forderungen der Arbeiter. Wir müssen unsere ideologisch-politische Opposition weiter verfolgen und gleichzeitig die Position für ein breites anti-imperialistisches und anti-monopolistisches Bündnis vertreten. Das geschieht durch die Intensivierung der Mobilisierungen und die Wachsamkeit der Bewegungen der Menschen gegen die Gefahren, die in dieser Region und darüber hinaus lauern. Die Volks- Massenmobilisierung gegen imperialistische Kriege, gegen die Beteiligung Griechenlands in welcher Form auch immer an aggressiven Militäroperationen und imperialistischen Kriegen muss heute eine unserer Prioritäten des Kampfes sein.
Wie beim 17. Kongress der Partei eingeschätzt, ist der anti-imperialistische, anti-monopolistische Kampf organisch mit dem Kampf für die Überwindung des Kapitalismus verbunden. Er beinhaltet von seiner Natur aus einen solchen Bruch, der die Grundlagen der kapitalistischen Herrschaft untergräbt. Er würde Bedingungen für die Erringung der politischen Macht durch die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten schaffen.
Die grundlegende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Rolle der kommunistischen Parteien. Die Überwindung von Schwächen und Rückschlägen in Ländern, wo kommunistische Parteien aktiv sind, und der Wiederaufbau von kommunistischen Bewegungen in anderen Ländern, wo die kommunistischen Parteien degeneriert sind, von korrupten Opportunisten und bürgerlichen Kräften korrumpiert wurden, und keine revolutionäre Rolle mehr spielen, ist eine elementare Pflicht von Kommunisten in jedem Land sowie der internationalen kommunistischen Bewegung. Der ideologische Gegenangriff kommunistischer Parteien, die an die Notwendigkeit und Möglichkeit des Kampfes für die Überwindung des Kapitalismus und für den Sozialismus glauben, ist heute von lebenswichtiger Bedeutung.
Die Internationalisierung des Kampfes gegen den Imperialismus kann keinen stabilen Massencharakter annehmen, wenn er sich nicht auf ein breites, starkes anti-imperialistisches in der Bevölkerung verankertes Bündnis und einen diskreten und starken kommunistischen Pol stützt, der wie ein Hebel für einen positiven Einfluss der Völker auf die internationalen Entwicklungen wirken kann. Die von uns bisher unternommenen Schritte waren positiv aber bleiben hinter dem zurück, was heute erforderlich ist. (…)
A. Die “Neue NATO”
Beim Treffen der Außenminister am 27./28. April in Sofia wurden konkrete Maßnahmen für eine organisatorische und politische Stärkung der NATO vereinbart, um diese in die Lage zu versetzen, ihre neue Mission als Weltgendarm zu erfüllen.
Parallel zum Zeitplan für diese Maßnahmen, der auf dem NATO-Gipfel kommenden November in Riga/Lettland festgesetzt werden wird, trafen die Außenminister Entscheidungen zur Verstärkung der Militärinterventionen im Irak, in Afghanistan und in Sudan. Die Fortsetzung der militärischen Präsenz im Kosovo wurde bestätigt.
Das grundlegende Ziel ist, dass die NATO stärker - und nicht nur oder nicht einmal überwiegend mit US-Streitkräften - für Militärinterventionen im Mittleren Osten und der kaspischen Region eingesetzt wird und dabei eine energischere Rolle bei den Plänen für die Kontrolle der strategisch wichtigen Erdöl- und Erdgasfelder und der Transportstrecken übernimmt. Wie der Vertreter des (griechischen) Außenministeriums am 26. April diesen Jahres sagte, wurde nicht ausgeschlossen, dass die NATO die „Sicherheit der Transportwege und Energiequellen“ übernimmt.
Die neue Rolle der NATO wird durch „strategische Allianzen“ mit weit entfernten Ländern wie Neuseeland, Australien und Japan verstärkt, und zwar entsprechend dem Prototyp der Beziehungen mit Mitteleuropa, was schließlich zu einer Eingliederung in die einst „Atlantische“ Gemeinschaft führte. Die Botschafter der NATO-Mitgliedsstaaten haben sich in Brüssel bereits über die Schaffung „einer Koalition im globalen Maßstab“ verständigt. Der NATO-Sprecher erklärte kürzlich, dass „wir so viele neue Länder wie möglich brauchen, die dieselben Werte wie wir teilen und militärische Kräfte haben, um Herausforderung wie die in Afghanistan anzunehmen.“
Gleichzeitig werden Reformen vorgeschlagen, die diese Todesmaschine flexibler und effektiver machen, wie die Abschaffung des (nach NATO-Vertrag möglichen) Vetos (einzelner Länder), damit die NATO innerhalb weniger Tage überall auf dem Globus intervenieren kann. Ferner warb Condoleezza Rice beim Außenminister-Treffen weiter für die Schaffung einer „Koalition der Willigen “ für eine Militärintervention im Iran.
In Sofia diskutierte man Fragen der militärischen Reform der NATO aber auch die Politik der “Offenen Türen” und die Beziehungen der Allianz zur Ukraine und zu Georgien. Zwischen den USA und Bulgarien wurde ein Militärabkommen unterzeichnet, welches die Einrichtung von 3 US-Militärstützpunkten und den Zugang zum Hafen von Bourgas für mindestens zehn Jahre regelt. Dieses bilaterale Abkommen erfolgte zur Ergänzung des entsprechenden bilateralen Abkommens zwischen den USA und Rumänien, das am 6. Dezember 2005 in Bukarest unterzeichnet wurde. Die jüngsten Abkommen sind zweiseitige Staatsverträge, die allerdings für andere Partner des NATO-Bündnisses von Bedeutung sind.
Die Verstärkung der NATO-Truppen in Afghanistan von gegenwärtig 9000 auf 15000 im Laufe des Jahres 2006 mit der Möglichkeit der Aufstockung auf 19000 im Jahr 2007 wurde ebenfalls beschlossen. Die Teilnahme Australiens und Neuseelands an NATO-Operationen in Afghanistan wurde erstmals bei einem NATO-Treffen verkündet. Der NATO-Generalsekretär erklärte, dass „die NATO zu einer Allianz mit globalen Partnern wird - wie diese beiden Länder - da die Bedrohungen und Herausforderungen von globaler Natur sind.“ Am 4. Mai traf der Außenminister von Japan mit dem Nordatlantikrat in Brüssel zusammen, und ein entsprechendes Treffen mit Südkorea folgte später.
Verschiedene Berichte legen nahe, dass einige lateinamerikanische Staaten die Möglichkeit haben, sich der NATO entweder als Mitglieder oder „Partner“ anzuschließen wie Brasilien und Kolumbien. Die kolumbianische Kommunistische Partei gab dazu eine in Rizospastis (dem Organ der KP Griechenlands) veröffentlichte Erklärung ab.
Dies sind sehr ernste Entwicklungen im Bezug auf die Rolle der NATO sowohl global wie auch besonders in unserer Region.
Im griechischen Parlament erfolgte eine Abstimmung über ein so genanntes Protokoll “gegenseitigen Einvernehmens, zwischen Griechenland und der NATO“. Es lag dem Permanenten Ausschuss des Parlaments am 14. Februar 2006 vor. Die Neue Demokratie stimmte dafür, die anderen Parteien dagegen. Die PASOK jedoch hat, noch in der Regierung, über diesen Antrag verhandelt, war daran beteiligt und hat seine Vorbereitung betrieben. Als provozierende Zugeständnisse an die NATO sieht das Protokoll unter anderem vor: - Generelle Bewegungsfreiheit für Flugzeuge, Hubschrauber und Schiffe während militärischer Operationen ohne Vorlage von Flugplänen etc.
- Zuständigkeit des NATO-Militärkommandanten für die Schlichtung von Streitigkeiten während der Dauer seiner Operationen.
- Recht auf Enteignung sogar privater Bestände, wenn für NATO-Operationen erforderlich.
- Vereinfachung von Verfahren zur massiven wirtschaftlichen Unterstützung von NATO-Operationen in Griechenland.
- Obligatorische Bereitstellung des Staatsapparates (Polizei, öffentlicher Dienst, Krankenhäuser) unter dem generellen Kommando des NATO-Befehlshabers.
Ergänzend dazu fand am 3./4. Mai der Balkan-Gipfel in Thessaloniki statt. Die triumphierenden Erklärungen, die danach von der griechischen Regierung und den anderen Regierungen der Balkan-Staaten abgegeben wurden, können der Arbeiterklasse und den Völkern des Balkan nur Angst machen.
Die Herstellung eines Einheitlichen Balkan-Marktes (Freihandelszone) mit einer entsprechenden Infrastruktur, welche die ungehinderte Betätigung des Kapitals im Zuge der vollen Eingliederung der Staaten der Region in die Strukturen der NATO und EU sicherstellt, bedeutet intensive Ausbeutung, weitere Erosion von Rechten, neue Interventionen und Kriegsdrohung.
Die Gesamtlage auf dem Balkan bereitet Sorge (Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina etc. ), insbesondere die Lage im Kosovo, wo die Frage der Unabhängigkeit auf der Grundlage der imperialistischen Pläne zu weiterer Destabilisierung in der Region führen wird.
B. Russland - China - Indien und die imperialistischen Mechanismen
Zu den Regionen, die durch eine besonders schnelle Entwicklung gekennzeichnet sind, gehören die ehemalige Sowjetunion und Südostasien. Im Jahre 2005 erfolgte eine Welle so genannter „Bunter Revolutionen“ wie die „orangefarbene“ in Kiew, während zugleich in Kirgisistan eine „Wachablösung“ erfolgte sowie gescheiterte blutige Versuche eines Machtwechsels in Kasachstan und Usbekistan. Große Bedeutung erhält die Region Mittelasiens, wo riesige Naturschätze konzentriert sind, und auch weil diese Region sowohl für Russland als auch die anderen Großstaaten der Region, vor allem China und Indien, eine Schlüsselstellung einnimmt.
Vergangenes Jahr hat die Schanghai Zusammenarbeitsorganisation (SCO), die in der Region aktiv ist, bestimmte neue Charakterzüge angenommen. Einer davon war die Erweiterung durch Teilnahme von Beobachterstaaten. So wurden neben den Mitgliedsstaaten der SCO (China, Russland, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan) Indien, Iran und Pakistan als Beobachter eingeladen. Belarus erwägt ernsthaft seinen Beitritt zur SCO mit Beobachterstatus.
Beachtung verdient, dass die USA keine Einladung zum Gipfeltreffen im Sommer 2005 erhielten, ungeachtet des starken Interesses der USA ihren Einfluss auch auf diese periphere Staaten-Kooperation auszuüben.
Ein für die Entwicklung der SCO bedeutsames Ereignis war das Ultimatum, das diese wegen der Notwendigkeit des Rückzugs der amerikanischen Basen aus Zentralasien an die USA richtete. Auf dieser Grundlage machte Usbekistan gegenüber den USA seine Forderung nach Rückzug ihrer Basis auf dem Flughafen Hanabad noch entschiedener geltend.
Zugleich wurde deutlich, dass die SCO selbst sich an einem Scheideweg befindet. Nicht wenige Stimmen verlangen die Einbeziehung einer Reihe von regionalen Formen der Zusammenarbeit, die in den letzten Jahren in der Region entstanden sind, in den einheitlichen Rahmen der SCO.
Es ist bisher noch nicht klar, wie sich die Beziehungen zwischen der NATO und der SCO, die von einigen Analysten bereits als „OST-NATO“ bezeichnet wird, gestalten werden.
Die treibende Kraft dieser Entwicklungen scheinen die größten Staaten in der Region zu sein: Russland, Indien und China. Ein mögliches Triumvirat der strategischen Zusammenarbeit dieser Staaten mit riesigen Bevölkerungen und Territorien hätte Einfluss nicht nur auf die Kräfteverhältnisse in der Region sondern weltweit.
Sowohl China wie Indien bekunden ein massives Interesse am Bezug von Energie aus Russland durch günstige Handels- und Investitionsabkommen auf Regierungsebene. Ferner ist Russland an Handels- und Produktionsvorhaben mit Indien und Russland über den Energiesektor hinaus auch in anderen Sektoren interessiert. Beispielsweise hat Russland in den letzten Jahren riesige Rüstungsverkäufe an diese beiden Staaten getätigt und gemeinsame Initiativen auf dem Gebiete der Atomenergie, neuer Technologien, des Raumfahrtprogramms wie auch in anderen Sektoren entwickelt. Allein in der Grenzregion zwischen China und Russland besteht heute eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Form von 1.500 gemeinsamen Unternehmen.
Letztes Jahr fanden zum ersten Mal in der Geschichte gemeinsame Militärmanöver Russlands mit China und Russlands mit Indien statt. Dies sollte nicht überschätzt aber auch nicht unterschätzt werden, insbesondere weil die gemeinsame russisch-chinesische Übung in einer Phase angespannter Beziehungen zwischen China und den USA stattfand, nachdem sich US-Militärs in aufhetzerischen Kommentaren über die „potentielle Weltgefahr“ der chinesischen Armee geäußert hatten. Weitere gemeinsame Militärübungen wurden beschlossen und sind für 2007 in Russland geplant.
Man sollte betonen, dass die Idee eines russisch-indisch-chinesischen „Triumvirats“ aus russischem Munde öffentlich zum ersten Mal im Jahre 1998 zu vernehmen war, kurz vor dem Krieg gegen Jugoslawien, und damals eine eher vorsichtige Reaktion in China und Indien hervorrief. Doch ein Jahr später, 1999, unmittelbar nach der NATO-Intervention in Jugoslawien zeitigte der russische Vorschlag in Beijing und Delhi größere Wirkung. Seitdem nun inzwischen die Intervention USA in Afghanistan und Zentralasien sowie die Besetzung des Irak erfolgt sind, haben die drei Staaten ihre Waffen zusammen in gemeinsamen Übungen getestet.
Die Erklärungen der Außenminister dieser drei Staaten, dass ihnen eine „unipolare“ Welt, d.h. eine Welt mit einem „Boss“, den USA, unbefriedigend erscheint, sind sehr bezeichnend. Ihre Haltung zu Iran ist ein charakteristisches Beispiel, wie sie ihre Opposition zur politischen Richtung der USA „handhaben“. Selbstverständlich schauen die USA sowie die anderen imperialistischen Zentren wie die EU bei diesen Entwicklungen nicht einfach zu sondern sind aktiv, um eine derartige Allianz zu blockieren. Sie intervenieren mit Ankündigungen und Aufforderungen an die Adresse Russlands und Chinas, sich nicht auf das „Große Spiel“ einer Konfrontation mit den USA einzulassen und stattdessen mit den USA in ihrem Krieg gegen die Gefahren des „islamischen Terrorismus“ zusammenzuarbeiten.
In diesen Kampf sind nahezu alle imperialistischen Kräfte involviert und verfolgen ihre Strategien und Taktiken.
Kürzlich wurde eine “neue” regionale Staatenvereinigung unter der Überschrift „Gemeinschaft der Demokratischen Wahl“ geschaffen, und zwar mit den GUAM-Staaten (Georgien, Ukraine, Aserbaidschan, Moldawien) sowie Lettland, Litauen, Estland, Rumänien, Slowenien und FYROM (Mazedonien), mit dem angeblichen Ziel, „Demokratie“ von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer zu fördern. Eine solche Union mit einem „Demokratie“-Verständnis in der Definition des Pentagon hat einen klar anti-russischen Charakter.
Einige Analysten stellen eine Verbindung zwischen der kürzlich erfolgten Verabschiedung der anti-kommunistischen Resolution durch den Politischen Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und dem Versuch her, Russland als Feindbild zu stigmatisieren. Die Staaten, die bei der letzten EU-Erweiterung aufgenommen wurden, könnten eines Tages in die Lage versetzt werden, von Russland unter dem Vorwand, dass sie in der Vergangenheit unter der Drohung des „militärischen Bären“ Sowjetunion gewaltsam in den „Sowjetblock“ hineingezogen wurden, gewaltige Reparationsleistungen verlangen. Hier handelt es sich um ein tiefgründiges Manöver; einige sprechen von dem langen Arm der USA, der bestimmte Staaten der EU, wie die baltischen Staaten, dirigiert, um die Stärkung der Beziehungen zwischen Russland und der EU, besonders mit der deutsch-französischen Achse, zu blockieren
Gleichzeitig versuchen die USA das “Zuckerbrot” ins Spiel zu bringen, um die drei Staaten (Russland, Indien, China) davon zu überzeugen, dass sie größeren Nutzen davon hätten, eine Politik der Zusammenarbeit mit den USA, nicht der Opposition gegen sie, zu verfolgen. Gleichzeitig führen sie Russland und Indien die Gefahren einer engeren Zusammenarbeit mit China vor Augen. Diese Linie kam in der Warnung Brzezinskis (des ehemaligen Sicherheitsberaters von US-Präsident Carter) an die russische Adresse zum Ausdruck, dass „Konkurrenz gegen USA aussichtslos ist, wobei ein Zusammenschluss mit China die Unterwerfung Russlands bedeutet.“
Sicher ist auch die jüngste Atomzusammenarbeit zwischen USA und Indien ein weiteres Stück in dem Puzzle der Einmischung der USA. Einigen Analysten zufolge hätten die USA damit ihre Interessen im Bezug auf Indien auf viele Jahre abgesichert.
Bei dem jüngsten Treffen der Außenminister der Mitgliedsstaaten der SCO in Shanghai wurden 15 Dokumente angenommen, die beim Gipfeltreffen der Organisation am 15. Juni 2006 unterzeichnet werden sollen. Diese betreffen Handels- und Wirtschaftsabkommen und den weltweiten Einsatz von Wahlbeobachtern der SCO etc. Es wurde angekündigt, dass die SCO interessiert ist, die Zusammenarbeit mit Indien, Iran, Pakistan und der Mongolei, die als Beobachter an der SCO teilnehmen, weiter zu entwickeln.
Die Entwicklungen in der SCO erfordern Wachsamkeit, denn die Mitgliedsstaaten der SCO sehen sich bereits mit neuen Herausforderungen in der internationalen Arena konfrontiert wie beispielsweise einer möglichen Intervention der USA im Iran sowie den Entwicklungen in Lateinamerika, Afrika, im Kaukasus, in Zentralasien und anderswo.
C. Afrika
Es könnte sein, dass die USA in Afrika weiterhin dominieren, ohne dass Rivalen anderer imperialistischer Blöcke oder eine andere Macht auf dem afrikanischen Kontinent in Erscheinung treten. Das bedeutet jedoch nicht das Fehlen zwischenimperialistischer Widersprüche und Konflikte, insbesondere zwischen den USA und Frankreich, wie bei den Massakern in Ruanda im Jahre 1995 deutlich wurde, und auch kürzlich noch im Kongo und in Westafrika. Die Tatsache, dass zwischenimperialistische Rivalitäten in Afrika nicht mit derselben Intensität in Erscheinung treten wie auf anderen Kontinenten, ist möglicherweise auf die Verzögerung der kapitalistischen Entwicklung auf dem Kontinent - mit Ausnahme von Nordafrika und Südafrika - und auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Bewegungen noch ziemlich schwach sind.
Nichtsdestoweniger stellen die Erörterung und die intensivierte Ausbeute Hunderter neuer Ölquellen sowie die in letzter Zeit in Betrieb genommenen Öltransportwege im westlichen Afrika südlich der Sahara (nach dem Atlantik) und in Zentralafrika (nach dem Roten Meer) einen Faktor dar, der zu einer noch komplexeren Entwicklung in der Region insgesamt beiträgt.
Aufgrund des intensiven internationalen Konflikts um die Kontrolle neuer Erdöl- und Erdgasquellen stehen die jüngsten Konflikte zwischen Rebellen und der regulären Armee im Tschad wie auch die damit verbundene Destabilisierung der westsudanesischen Provinz Darfur nicht nur im Zusammenhang mit dem geopolitischen Puzzle sondern bilden darin sogar eines der wichtigsten Teilstücke. Die Krise in Darfur mit Angriffen paramilitärischer arabischer Gruppen, die von der sudanesischen Regierung unterstützt werden, gegen die einheimischen Stammesgemeinschaften der Region hat nicht erst vor drei Jahren begonnen. Sie schwelte seit vielen Jahren, bevor die USA den „Völkermord“ im Jahre 2003 nach einem „allgemeinen Angriff“ auf die einheimische Bevölkerung in Darfur „entdeckten“. Drei Jahre später dauern die entschlossenen Bemühungen der USA und Großbritanniens um „internationale Sanktionen“ gegen offizielle Vertreter des Sudan und der Rebellen weiter an, und zwar mit dem vorrangigen Ziel nicht einer „Herabstufung“ der Gewalt sondern der Sicherung des Löwenanteils an den riesigen Ressourcen an Öl, Kupfer und anderen Mineralien in dieser Region des Sudan.
Ein weiteres Ziel der USA und Großbritanniens betrifft die Beschränkung der intensiven Aktivitäten chinesischer Ölgesellschaften im Sudan, die in der Zeit erfolgten, als die USA den Sudan als eines der Länder brandmarkten, das den Terrorismus fördert und zur „Achse des Bösen“ gehört. Das Streben Londons und Washingtons nach internationalen Sanktionen und einer stärkeren aktiven Präsenz der NATO unter dem Vorwand einer Verstärkung der UN-Friedenstruppen entweder in Kombination mit den 7000 Soldaten der Afrikanischen Union oder als Ersatz für diese blieb bisher erfolglos. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie auf die erklärte Opposition Chinas und Russlands stoßen, die ihre eigenen Energieinteressen zu schützen beabsichtigen und eine für sie selbst befriedigende Lösung bei den Marathonverhandlungen der Afrikanischen Union in Abuja in Nigeria anstreben, die nach der jüngsten Resolution des UN-Sicherheitsrates bis Ende April abgeschlossen sein sollten.
Mit anderen Worten, die Bush-Regierung agiert, um mit den Komplikationen fertig zu werden, die durch das Vorhaben der transnationalen Ölkonzerne in der zentralafrikanischen Region entstanden sind, wobei sie vorgibt, das Phänomen der Korruption überwinden und zu einer schnellen Verbesserung des Lebensstandards der leidenden Bevölkerung eines Entwicklungslandes beitragen zu wollen. Dieses Vorhaben, die 1.070 Kilometer lange Tschad-Kamerun-Ölpipeline, die im Jahre 2003 zu Investitionskosten von 4,7 Mrd. US-Dollar fertig gestellt wurde, dient dem Ziel, die Erdölressourcen Zentralafrikas auszubeuten und ungehindert über Häfen in Kamerun Richtung Westatlantik zu exportieren.
Mitte Mai beschloss der von den USA dominierte UNO-Sicherheitsrat einstimmig, den Einsatz einer UNO-Friedenstruppe in Darfur zu beschleunigen; diese soll bis spätestens Dezember 2006 das Kommando von der 7.500 Mann starken dort bereits eingesetzten Truppe der Afrikanischen Union übernehmen.
D. Zum Iran im Einzelnen
Mit Ablauf der 30-Tage-Frist, die der UN-Sicherheitsrat der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) gesetzt hatte, um einen Bericht über Irans Atomprogramm fertig zu stellen, damit der UN-Sicherheitsrat verschiedene Maßnahmen gegen die Regierung des Iran diskutieren und beschließen könne, begannen die Verhandlungen zwischen den Ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates und Deutschland. Dieser Prozess wird von der US-Regierung mit Nachdruck betrieben, da sie den Iran zur „Achse des Bösen“ rechnet und bei jeder Gelegenheit ihre feindselige Haltung gegenüber der iranischen Regierung zum Ausdruck bringt. Bush drohte kürzlich, er schließe den Einsatz von Atomwaffen gegen den Iran nicht aus, und dies angesichts der Tatsache, dass Iran solche Waffen nicht hat. Gewiss gab es auf Seiten des Iran Erklärungen wie diejenige zu Israel und den Juden sowie der Leugnung des Holocaust, welche geeignet sind, die Stimmung anzuheizen.
Die Verhandlungen und Pressionen der Mitglieder des Sicherheitsrates unter einander sind intensiver geworden. Die USA drängen auf die Aktivierung des Kapitels 7 (der UNO-Charta, das im Falle der Bedrohung des internationalen Friedens auch militärische Zwangsmaßnahmen erlaubt), um freie Hand zu bekommen und den Weg einer Intervention zu öffnen. Bis zu diesem Punkt unterstützt Großbritannien die Linie der USA, wie auch Frankreich und Deutschland. Dagegen sträuben sich Russland und China. Die Angelegenheit ist im Fluss und verlangt Wachsamkeit. Die EU bezog bei dem Treffen der Außenminister eine Position, mit der sie - trotz ihrer Aussagen über eine „diplomatische Lösung“ - in Wirklichkeit dahin wirkt, Iran unter Druck zu setzen, und gleichzeitig versucht, die Rolle der EU als Vermittler zu stärken. Die Position der EU enthält einerseits den Vorschlag für technologische Unterstützung des Iran bei der Erzeugung von Atomenergie für friedliche Zwecke andererseits Sanktionen gegen den Iran wegen Bruchs des Nichtverbreitungsvertrags.
Für die USA ist von strategischer Bedeutung, möglichst viele Energiequellen und -Transportwege zu kontrollieren, um ihre Stellung aufrecht zu erhalten. Ebenso logisch ist, dass die anderen imperialistischen Mächte wie die EU (als ganze wie ihre einzelnen Mitgliedsstaaten) oder Russland versuchen, ihre eigenen Interessen zu wahren und ihre Stellung international zu stärken. In Wirklichkeit hat die Krise mit dem Iran kaum eine oder gar keine Beziehung zu seinem Atomprogramm. Andere Staaten wie Israel und Pakistan besitzen nicht nur Atomenergie sondern auch Atomwaffen und haben nie eine Inspektion ihrer Einrichtungen zugelassen. Iran ist in die Schusslinie geraten wegen seiner großen geostrategischen Bedeutung und seiner Energieressourcen. Aufgrund seiner geographische Lage hat Iran eine Schlüsselstellung im Mittelpunkt von Routen, welche die schnellste und billigste Möglichkeit des Transports von Energierohstoffen von Russland und der Kaspischen Region nach Ländern im Osten, z.B. China, Indien, Pakistan, aber auch nach Europa bieten. Besonders beunruhigt sind die USA über die erhöhte Bedeutung der Rolle Chinas, das wegen seines wachsenden Bedarfs zu den Energiequellen des Iran einen Zugang hergestellt hat, welchen die USA zu beschränken versuchen. Dies versuchen sie auch im Verhältnis zu Russland. Das Ziel der USA ist die vollständige Kontrolle von Staaten, die entweder Energiequellen besitzen, z.B. Irak, oder für Erdöl und Erdgas als Transportwege nach Indien in Frage kommen wie Afghanistan
Am 19. Februar 2006 veröffentlichte „Rizospastis“ (die Tageszeitung der KP Griechenlands) in ganzer Länge einen Artikel von Navid Shomali vom Büro für internationale Beziehungen der Tudeh Partei zur Position der Tudeh Partei zur Iran-Frage:
“Die Mehrheit des iranischen Volkes ist mit Recht der Auffassung, dass nach internationalem Recht unsere Nation das Recht hat, Atomenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln und zu nutzen. Technisch gesehen, befindet sich die Atomindustrie des Iran gegenwärtig in Übereinstimmung mit dem Nichtverbreitungsvertrag (NPT) und den Anforderungen der IAEA, und es gibt keine greifbaren Anhaltspunkte für Aktivitäten, die mit der Produktion von Atomwaffen in Übereinstimmung ständen. Das gilt unabhängig von den verdächtigen, fragwürdigen „geheimen Dokumenten“, „Dateien auf einem gestohlenen Laptop“ und „Presseinformationen“, die im Wesentlichen von diskreditierten monarchistischen und anderen politisch gescheiterten USA-freundlichen Gruppen geliefert werden, in der Absicht, ein Militärabenteuer der USA zu provozieren, als beste Möglichkeit ihrer Machtübernahme in Teheran. Die Beweise für die Beschuldigungen der USA gegen den Iran sind so „zuverlässig“ wie die für das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen im Irak unter Saddam Hussein. Die USA schaffen künstlich Bedingungen für die internationale Isolierung des Iran durch den UN-Sicherheitsrat. Dies verschafft der Bush-Regierung eine Reihe von Optionen, darunter anhaltender politischer Druck und diplomatische Isolierung, Wirtschaftssanktionen und die Androhung irgendeiner Form offener oder verdeckter Militäraktion. Wir sollten hinzufügen, dass unter den gegenwärtig in der Region herrschenden Bedingungen militärische Optionen als nicht plausible erscheinen, jedenfalls im Hinblick auf die Gesamtinteressen des Westens. Das zentrale Ziel des laufenden Spiels ist selbstverständlich, die Zukunft nach den strategischen Interessen der USA zu gestalten.
Während die USA die atomare Bedrohung durch den Iran übertreiben, spielt das Regime in Teheran ein gefährliches “Chicken”-Spiel und liefert der Bush-Regierung damit die gewünschten Vorwände. Die demokratische Opposition im Iran ist überzeugt, dass die unflexible Haltung des Regimes nicht darauf beruht, die nationalen Interessen des Iran zu schützen sondern vielmehr das eigene Überleben um jeden Preis zu sichern, wobei es die Gelegenheit nutzt, unter dem Vorwand der äußeren Bedrohung die demokratischen Forderungen des iranischen Volkes zu missachten ….“(…)
E. Palästina
Die Entwicklungen bestätigen die Einschätzungen und Befürchtungen unserer Partei im Bezug auf den weiterhin betriebenen imperialistischen Plan für den größeren Mittleren Osten, der als Plan für die „Demokratisierung der arabischen Regime“ präsentiert wird. Dadurch wurde der Weg für neue Bedrohungen der Völker und des Friedens geöffnet; damit erfolgte der Auftakt zu neuen Militärinterventionen, zum Schüren von Bürgerkriegen, zu Provokationen und zur Ausnutzung von Spannungen und Konflikten. Es geht um eine Spaltungen provozierende Politik, um die Durchsetzung der Hegemonie der USA und der führenden EU-Mächte zu erleichtern.
Die Wahlergebnisse in Palästina reflektieren bis zu einem gewissen Grade die Erregung und Besorgnis des palästinensischen Volkes darüber, dass die so genannte Friedenslösung des palästinensischen Problems und die Schaffung eines neuen palästinensischen Staates weit hinter seinen Erwartungen und Rechten zurückbleiben. Hat man doch die Erfahrungen mit Oslo und der „Road Map“. Insofern ist es Hamas gelungen, die Stimmung der Bevölkerung für einen mehr gefestigten Widerstand zum Ausdruck zu bringen. Das will allerdings nicht heißen, dass Hamas zu wirklichem Widerstand gegen die imperialistischen Pressionen fähig ist.
Hinzu kam die Rolle der im Laufe der Jahre gewachsenen Korruption innerhalb des Apparats der Palästinensischen Behörde, deren Vertreter vorwiegend hohe Fattah-Funktionäre sind, und die offenkundige Schwäche der - insbesondere in den letzten Monaten - zersplitterten ebenfalls von Fattah geführten Sicherheitskräfte, die zur Aufgabe haben, Ordnung unter den verschiedenen bewaffneten Gruppen zu schaffen, von denen niemand sagen genau sagen kann, welchen Charakter sie haben. Dies waren, allgemein gesprochen, die grundlegenden Gegebenheiten, welche die palästinensischen Wähler als Kriterien berücksichtigten.
Die Stimmabgabe vom 25. Januar war mehr eine Protestabstimmung gegen Fattah als eine Zustimmung zu den politischen Positionen von Hamas.
Hamas betonte im Wahlkampf hauptsächlich ihre karikativen und sozialen Aktivitäten. Tatsächlich haben ihre Aktivitäten, die von Spenden islamischer Institutionen unterstützt werden, die Form einer Wohlfahrtspolitik angenommen, praktisch ein Ersatz für die nicht vorhandene Wohlfahrtspolitik der palästinensischen Behörde. Parallel dazu betonte Hamas die eigene Fähigkeit, ihre gesamten militärischen Kräfte direkt und vollständig zu kontrollieren, sodass Ruhe und Ordnung einkehren würden im Gegensatz zu dem Chaos und der Rechtlosigkeit, mit denen Fattah anscheinend nicht fertig wurde.
Einer der vielen Umstände, die am deutlichsten zeigen, dass das Oslo-Abkommen verfehlt war, ist die Tatsache, dass die Palästinensische Behörde eine Struktur ist, die als solche allein auf der Grundlage des Oslo-Abkommens besteht, eines Abkommens, das dem guten Willen jeweiliger israelischer Regierungen anheim stellte, die Zugeständnisse zu machen, zu denen sie bereit waren, und dies, während gleichzeitig die eindeutigen und nicht verhandelbaren Resolutionen der UNO, die eine bedingungslose Beendigung der Besatzung fordern, beiseite geschoben wurden.
Hamas hatte ebenso wie bestimmte andere Organisation diese Abkommen abgelehnt. Doch heute wird von der islamischen Organisation verlangt, dass sie ihre Regierungstätigkeit in Form einer Administration aufnimmt, die allein aus diesem Abkommen hervorgegangen ist. Man sollte nicht vergessen, dass es - welche Erklärungen auch immer abgegeben werden - in Wirklichkeit aufgrund der Kontrolle, die Israel direkt oder indirekt (z.B. im Falle des Gaza-Streifens nach dem Rückzug) behält, kein wirklich freies Stück palästinensischen Landes gibt. Hamas findet sich in einer Reihe von Widersprüchen vor, welche sie aufgrund der Sackgassen von Oslo geerbt hat, und die später sogar in der noch üblerer Form der „Road Map“ wieder aufgelegt wurden, bei der sogar die höchst beschränkten Verpflichtungen auf der israelischen Seite außer Acht gelassen und allein Forderungen an die Palästinenser gerichtet werden.
Im Hinblick auf dies alles wie auch die wirtschaftliche Schuldenabhängigkeit, die auf den palästinensischen Gebieten lastet, werden wahrscheinlich in den kommenden Monaten ernste Entwicklungen eintreten werden. Es ist nicht sicher, dass die gewaltigen Betriebskosten der palästinensischen Behörde, die heute durch mehrere hundert Millionen Euro von der EU und mehrere zehn Millionen Dollar aus den USA gedeckt werden, von den Gebern der Hamas weiter getragen werden. Daher wird dieser wunde Punkt von USA/EU, gefolgt von Israel, benutzt, um Hamas bis zur gewünschten Unterwerfung zu drangsalieren.
Wenn all diese Faktoren in Betracht gezogen werden, wird klar, dass die Lage, die nach der Wahl von Hamas in den palästinensischen Gebieten geschaffen wurde, in der gesamten Region zu einer sehr turbulenten und unsicheren Periode führen wird, während niemand vorhersehen kann, welche Haltung Hamas in ihrer neuen Rolle einnehmen wird. Schon jetzt lässt die Verschlechterung der Lage und der Ausbruch des Bürgerkrieges zwischen Hamas und Fattah die weitere Entwicklung als sehr besorgniserregend erscheinen. Einmal mehr erscheint der Kern des palästinensischen Problems in aller Deutlichkeit. Es kann nicht angegangen werden, es sei denn durch die bedingungslose Anwendung der UNO-Resolutionen und die Schaffung eines unabhängigen, lebensfähigen palästinensischen Staates mit Ostjerusalem als Hauptstadt.
Die jüngsten Entwicklungen verdeutlichen erneut die Notwendigkeit politischer Kräfte, die eine revolutionäre Volksbewegung anführen, um eine umfassende wirkliche Alternative voran zu bringen, gegen die israelische Besatzung und die imperialistische Intervention wie auch gegen eine die palästinensische politische Szene durchdringende kapitalistische Ausbeutung.(…)
Übersetzung aus dem Englischen: Klaus von Raussendorff in Zusammenarbeit mit Georgios Mantikos
Polen |
Das Thema „Sozialismus in Osteuropa“ stellt eine vielschichtige und komplizierte Frage dar, weil in vielen Ländern dieses Gebiets unterschiedliche historische, ökonomische, soziale, nationale, religiöse und politische Bedingungen dominiert haben. Polen war in der Zeit vom Wiener Kongress (1815) bis zum 1. Weltkrieg (1914) der politischen Herrschaft des preußischen Königtums, des österreich-ungarischen Kaisertums und des zaristischen Russlands unterworfen. Denn der polnische Feudalstaat ist am Ende des 18. Jahrhunderts unter Preußen, Österreich und Russland aufgeteilt worden. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts, dem so genannten „Völkerfrühling“, herrschte so der Absolutismus in Polen, der in Russland bis zu seiner Niederlage im 1. Weltkrieg überdauerte. Für die damaligen preußisch-deutschen Eroberer hatten die gewonnenen polnischen Ländereien den Nutzen eines landwirtschaftlichen Hinterlandes. Trotzdem aber entwickelte sich in den polnischen Gebieten - verglichen mit dem damaligen Russland - neben der Landwirtschaft besonders nach 1863 in hohem Tempo der Kapitalismus. Die Abschaffung der Leibeigenschaft der Bauern, deren persönliche Freiheit und Freizügigkeit und die Proletarisierung der Landbevölkerung waren die Voraussetzungen für eine rapide Entwicklung kapitalistischer Produktion. Es gab im polnischen Gebiet vier Zentren der kapitalistischen Entwicklung: Warschau, das polnische Oberschlesien, Lodz und den so genannten altpolnischen Industriebereich im Zentrum. Hierher flossen große in- und ausländische Kapitalströme, hier formierten sich die Zentren des polnischen Proletariats.
Mit der kapitalistischen Produktion entwickelte sich auch die revolutionäre Arbeiterbewegung. In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass die erste Übersetzung des „Kommunistischen Manifests“ diejenige in polnische Sprache war, denn viele polnische Emigranten/Aufständische arbeiteten in der I. sowie der II. Internationale. Zwei polnische Generäle, Jaroslaw Dabrowski und Walery Wroblewski, waren die letzten Befehlshaber der Pariser Kommune 1871. Anfang der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts ist auch der 1. Band von Marxens „Kapital“ von Ludwik Krcywicki ins Polnische übersetzt worden. In den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts waren die Arbeitergewerkschaften, in den 80er Jahren die ersten Arbeiterparteien entstanden: Das „Große Proletariat“ von Ludwik Warynski, das trotz harter zaristischer Repression bis 1886 aktiv war, dann ab 1888 das „Zweite Proletariat“ und seit demselben Jahr die „Polnische Sozialistische Partei“, gegründet von Boreslaw Limanowski. Seit 1893 entstand die „Sozialdemokratie des Königreichs Polen“, die ab 1900 als „Sozialdemokratie des Königreichs Polens und Litauens“ figurierte. In der Regel waren dies Kaderorganisationen, die ihre Mitglieder sowohl in Polen als auch in der Emigration im Ausland gruppiert hatten. Diese Vielfalt der Arbeiterparteien war ein Zeichen der politisch-ideologischen Zersplitterung der polnischen Arbeiterbewegung, die leider auch durch den Reformismus und den Opportunismus der II. Internationalen stark geschwächt wurde. Trotz dieser Probleme wuchs die polnische Arbeiterbewegung sehr schnell, es gab Massenstreiks und vor allem die revolutionären Kämpfe 1905 - 1907.
Nach dem 1. Weltkrieg (1914 - 1918) entstand in Osteuropa eine neue Situation, die von zwei wichtigen historischen Entwicklungen geprägt war: den imperialistischen Widersprüchen des Kapitalismus incl. des Bankrotts der II. Internationale und den Kriegfolgen von Leid und Zerstörung und der revolutionären Situation in Russland: im Februar bracht dort die antizaristische Revolution aus, die die Bolschewiki im Oktober zur sozialistischen Revolution umgestalteten. Es entstand der erste Arbeiter- und Bauernstaat (seit der Pariser Kommune), der sich 1922 zu einem großen Staatenbund, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, formierte.
In der Kriegszeit hatten sich in ganz Europa die revolutionären Kräfte der Arbeiterbewegung vereinigt, sie drängten zur Umgestaltung des imperialistischen Krieges in einen revolutionären. Ende 1918/Anfang 1919 entstanden revolutionäre Arbeiterparteien wie die Kommunistische Arbeiterpartei Polens, die Kommunistische Partei Deutschlands, etwas später die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei und andere. Anfang 1919 wurde in Moskau und Leningrad die III. - auch „Kommunistische“ genannte - Internationale gegründet, die bis 1943 eine bedeutende Rolle bei der Stärkung des Sozialismus in der UdSSR und in der Begründung der jeweiligen kommunistischen Parteien in der ganzen Welt gespielt hat. Sie verbreitete die Hauptwerke des Marxismus-Leninismus in der ganzen Welt, vertrat die kommunistischen Ideale und organisierte den proletarischen Widerstand gegen den Kapitalismus und hat beispiellos für den Frieden, den sozialen Fortschritt und den Sozialismus als Staat der Diktatur des Proletariats gekämpft.
Als Resultat des I. Weltkrieges entstanden in Osteuropa viele neuen Nationalstaaten, z.B. Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien, die Baltischen Staaten, und es war eine Zeit der revolutionären Situationen z.B. in Ungarn, in Deutschland (Novemberrevolution, Bayerische Räterepublik usw.). Letztendlich wurden die revolutionären Kräfte aber besiegt und schließlich herrschten fast überall autoritäre Regimes der Diktatur der Bourgeoisie und der Großgrundbesitzer. Die kommunistischen Parteien befanden sich fast überall im Untergrund und ihre Mitglieder, vor allem ihre Führer, wurden brutal verfolgt.
In Polen war die Situation besonders kompliziert. Zwar organisierte die KP Polens ihre eigenen Machtorgane, die Räte der Arbeiter und Bauern, doch die politische Initiative lag einerseits bei den Revisionisten und Opportunisten, und andererseits beim Großkapital und bei den Nationalisten, die sämtlichst von den großen kapitalistischen Staaten und Zentren unterstützt wurden. Sie haben Polen gegen die junge Sowjetunion in den Krieg gehetzt, was zusätzlich eine Welle des polnischen Nationalismus und Chauvinismus auslöste. 1926 fand dann der Staatsstreich von J. Pilsudski statt, der ein halbfaschistisches Regime einführte und die bürgerlichen Freiheiten und demokratischen Rechte radikal beschnitt. Polen strebte eine freundliche Politik gegenüber Hitlerdeutschland an, suchte dessen politische Unterstützung gegen die Sowjetunion. Diese Politik führte Polen in die Katastrophe von 1939.
Die innere Situation Polens war von Problemen geprägt. Der wiedergeborene polnische Staat war von wirtschaftlichen, nationalen, sozialen, politischen und religiösen Widersprüche zerrissen. Etwa ein Drittel der Bevölkerung gehörte unterschiedlichen nationalen Minderheiten an (insbesondere Ukrainer, Weißrussen, Juden, Deutsche). Der neue Staat hatte ständige wirtschaftliche Probleme, natürlich am gravierendsten während der Krisen Ende der 20er und Anfang der 30er Jahre. Die Arbeitslosigkeit war riesengroß, besonders auf dem Lande. Der überwiegende Teil der Ländereien gehörte der kleinen Klasse der Grundbesitzer, der polnischen Junker, die sowohl die Kleinbauern als auch das Landproletariat brutal ausbeuteten - und der überwiegende Teil der polnischen Industrie befand sich in den Händen ausländischer Kapitalgesellschaften, die, was die Ausbeutung des städtischen Proletariats anging, den polnischen Junkern in nichts nachstanden. Die Klassenwidersprüche wuchsen. Arbeiter- und Bauernaufstände, Massenstreiks, Polizeiterror und hunderte von Todesopfer durch den Polizeiterror waren die Folge.
Die KP Polens hat, obwohl sie illegal war, große Aktivitäten entfaltet und auch einen parlamentarischen Kampf geführt: in den 20er Jahren war sie als Wahlsubjekt „Das Proletariat der Städte und der Dörfer“ sehr erfolgreich, hat fast eine Million Stimmen bekommen, eine 10-köpfige Parlamentsfraktion gestellt und auch bei lokalen Wahlen z.T. im Bündnis mit anderen progressiven Kräften gute Ergebnisse erzielt.
Die KP Polens arbeitete bis 1938. Dann wurde sie vom Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationalen aufgelöst. Bis heute sind die Ursachen und die Bedingungen der Auflösung nicht endgültig geklärt. Aber immerhin hat die KP Polens über einen Zeitraum von 20 Jahren das polnische Proletariat zum Klassenkampf geführt, hat große Erfolge in der Unterstützung der Sowjetunion erzielt und sich große Verdienste für die Verbreitung des Marxismus-Leninismus erworben. Ihre politische und ideologische Arbeit schuf eine gute Grundlage für die Wiedergeburt der Polnischen Arbeiterpartei während der faschistischen Okkupation und danach für die Gründung der Volksrepublik Polen und für den Aufbau des Sozialismus.
Im September 1939 erfolgte der Angriff Hitlerdeutschlands auf Polen und nach einem Monat hatte der polnische Staat eine große Niederlage erlitten. 1940 hat Hitlerdeutschland dann Frankreich und danach andere Staaten Europas erobert. Im Juni 1941 überfiel das faschistische Deutschland die Sowjetunion, der Krieg wurde spätestens ab jetzt ein Weltkrieg. Es entstand eine neue historische Situation, die Antihitlerkoalition wurde gebildet und sowohl durch den Krieg gegen die Sowjetunion als auch durch die Existenz der Antihitlerkoalition veränderten sich die Bedingungen für die internationale Arbeiterbewegung. Anfang des Jahres 1942 entstand im vom faschistischen Deutschland besetzten Polen unter der Führung von Marceli Nowotko die Polnische Arbeiterpartei (PPR). Diese Partei nahm das Banner des Sozialismus und der Unabhängigkeit des polnischen Volkes wieder auf. Die Partei wuchs um ein mehrfaches bis zum Jahr 1945 und wurde zu einem Zentrum des politischen und militärischen Widerstandes gegen die faschistische Besatzung. Obwohl sie durch die Verfolgung viele Kader verlor, gab es einen noch größeren Zustrom neuer Kräfte, so dass sie immer stärker wurde. Anfang 1944 war sie eine starke, mit Grundorganisationen und Partisaneneinheiten weit verbreitete und fest verankerte Partei, die auch illegale Machtorgane organisierte. Zu dieser Zeit war Wladyslaw Gomulka Generalsekretär der PPR.
Am 21. 7. 1944 wurde in den von der Roten Armee und den Einheiten der polnischen Armee befreiten Gebieten das Komitee für die Nationalen Befreiung Polens gegründet, das als die provisorische Regierung Volkspolens verstanden wurde. Einen Tag später, am 22. 7. 1944, verabschiedetet das Komitee ein Manifest, das das Programm von volksdemokratischen Reformen enthielt, die später zur sozialistischen Umgestaltung führten. Einige Tage später bezog das Komitee seinen Sitz in Lublin. Die Volksrepublik Polen entstand als Negation des Staates des bürgerlichen Kapital- und Großgrundbesitzes. Die führende Kraft dieser Veränderung wurde die Arbeiterklasse, die im Bündnis mit anderen Klassen und Schichten des polnischen Volkes zu den revolutionären Änderungen drängte.
In Polen hatte sich die kapitalistische Entwicklung im Vergleich zu Westeuropa verspätet vollzogen, deswegen hatte die Revolution zwei Seiten: eine volksdemokratische und eine sozialistische.
Vielschichtige Widersprüche verkomplizierten die Situation, auf die zu reagieren das neue politische System sich nicht immer verstand. Man muss in diesem Zusammenhang feststellen, dass am Anfang Volkspolens die politisch aktive Mehrheit der polnischen Gesellschaft unter dem Einfluss der Großgrundbesitzer und der Großbourgeoisie stand. Dazu kam deren Unterstützung durch die katholischen Kirche, die großen religiösen und ideologischen Einfluss auf die Massen hatte. Der entscheidende Faktor für die Entstehung Volkspolens war nicht eine revolutionäre Massenbewegung, sondern die Niederlage der faschistischen Okkupation in Polen und der Sieg der Roten Armee, deren Anwesenheit auf polnischen Territorium die Aktivitäten der polnischen Konterrevolution paralysierte. Man muss sich darüber klar sein, dass Volkspolen von Anfang an formiert wurde als Staat der bewussten revolutionären Minderheit. Zusätzlich zu diesem Problem wurde die Situation verschärft durch den halb-offenen Bürgerkrieg, der bis Ende der 40er Jahre mehr als 20.000 Opfer unter den polnischen Kommunisten und deren Verbündeten forderte. Natürlich wurde dieser Bürgerkrieg von den imperialistischen Kräften des Westens unterstützt.
Eine Revolution kann aber nicht von einer kleinen Minderheit vollzogen werden, die revolutionären Kräfte mussten sich Verbündete suchen, um die Unterstützung der Mehrheit des politisch aktiven Bevölkerungsteils zu gewinnen. Die Kommunisten und ihre Verbündeten (Sozialisten, Demokraten, radikale Bauernbewegung) mussten, um diese Mehrheit zu erreichen, den Kampf auch nach der Begründung der Volksmacht und während der revolutionären Umgestaltungen weiter führen und beweisen, dass im Resultat die Lebensumstände der Werktätigen verbesserten würden. Erschwert wurde die Lage dadurch, dass es in Polen keine revolutionäre Situation gab: die volksdemokratische Revolution war nur möglich durch die allseitige Unterstützung und Hilfe durch das sozialistische Lager vor allem durch dessen Hauptkraft, die UdSSR. Die Sowjetunion, ihre Entwicklung, ihre Hilfe hatte entscheidende Bedeutung für die Entwicklung einer jeden antikapitalistischen Revolution. Das bestimmten die internationalen Kräfteverhältnisse. Die intensive Verbindung der polnischen Revolution mit der Sowjetunion war eine historische Notwendigkeit, sie resultierte aus der Aufbauidentität, den gleichen Zielen und Interessen - genau so wie die heutige pro-imperialistische Orientierung der heutigen - sich leider an der Macht befindlichen - polnischen Bourgeoisie von ihren Aufbauzielen und Interessen ausgeht.
Die Integration Volkspolens in das sozialistische Lager und das Bündnis mit der Sowjetunion bedeutete nicht - so wie es uns die aktuelle bürgerliche Propaganda glauben machen will - eine Begrenzung oder gar Liquidierung der polnischen Souveränität, sondern sie war eine bewusste Entscheidung der polnischen revolutionären Kräfte und eine Entwicklungsgesetzmäßigkeit des revolutionären Weltprozesses. Die polnische Revolution musste gegen die historischen Lasten, den Antikommunismus und die verwurzelte Feindschaft gegen die Sowjetunion, beweisen, dass das Bündnis mit den sozialistischen Ländern und besonders mit der Sowjetunion die entscheidende Bedingung für den revolutionären Prozess war und den Interessen der Werktätigen diente, dass sie der Garant für die Liquidierung der Ursachen und Quellen von Armut und Ausbeutung war, - um so dem Antikommunismus die Grundlage zu entziehen und ein neues gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen.
Aber auch im weiteren Prozess der Revolution blieb es schwierig, denn die westeuropäischen imperialistischen Länder gingen sehr bald nach dem 2. Weltkrieg zur Sozialstaatspolitik über, die die Klassenwidersprüche vernebelte und den inneren Klassenkampf dieser Länder verflachen ließ bzw. in den Zielen beschnitt.
Die Haupt- und Grundfrage der ersten Etappe der polnischen Revolution bestand darin, das Vertrauen der Werktätigen zu gewinnen, sie dazu zu bewegen, sich an den revolutionären Umgestaltungen bewusst zu beteiligen. Die Lage war schwierig. Erstens litt Polen unter einer großen wirtschaftlichen und technologischen Rückständigkeit, ein Problem, das durch die faschistische Besatzung während des 2. Weltkrieges noch verschärft worden war. Diese Rückständigkeit spielte im Wettbewerb mit den entwickelten kapitalistischen Ländern eine große Rolle. Zweitens begannen die imperialistischen Länder sehr bald nach dem 2. Weltkrieg eine aktive militärische konterrevolutionäre Politik, denn sie hatten nie ihr Ziel aufgegeben, den Sozialismus zu liquidieren. Die unverholenen Kriegsdrohungen zwangen die sozialistischen Länder und so auch Polen dazu, die Ausgaben für die Verteidigung stark zu erhöhen, was die inneren Schwierigkeiten und Probleme verschärfte. Drittens waren die konterrevolutionären Kräfte sehr gut in der Lage, sich den neuen Bedingungen abzupassen und ihre antisozialistischen Bestrebungen im Untergrund - oft unter Mithilfe der katholischen Kirche - auszuweiten. Dabei konnten sie auch von theoretischen, programmatischen und organisatorischen Schwächen der revolutionären Kräfte profitieren, denn es gab in Polen stark verankerte reaktionäre bürgerliche und reaktionäre spätfeudale Tendenzen, die ihre Spuren auch innerhalb der revolutionären Kräfte hinterließen, ja die tatsächlich politisch aktiv waren in den Reihen der Revolution, in den Reihen der Polnischen Arbeiterpartei bzw. nach 1948 in den Reihen der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei.
Die volksdemokratische Revolution musste zunächst bürgerlich-demokratische Aufgaben vollbringen, weil die Reste des Feudalismus eine sozialistische Umgestaltung vollständig gehemmt hätten. So musste eine radikale Bodenreform durchgeführt werden, womit schon ab Herbst 1944 in den von der Volksmacht befreiten Gebieten begonnen wurde. Während dieser Zeit wurden rund 212.000 Hektar Land an rund 110.000 Bauernfamilien aufgeteilt. Weiter vorangetrieben wurde diese Reform durch die Landverteilung in den neu gewonnenen Gebieten Polens. Die Verschuldung der Bauern und ihr ewiger Bodenhunger wurden so aufgehoben, und es entstanden gute Bedingungen für eine ökonomischere landwirtschaftliche Produktion. Der Großgrundbesitz wurde liquidiert. Bis 1949 wurden durch die Bodenreform in den alten Gebieten Polens mehr als zwei Millionen Hektar Land und in den neu dazugewonnenen Gebieten mehr als vier Millionen Hektar Land neu verteilt. Die Bodenreform zeitigte wichtige politische Resultate, denn sie neutralisierte die antisozialistischen Kräfte auf dem Lande und verbreiterte die Bündnismöglichkeiten der Kommunisten. Und sie veränderte die Eigentumsverhältnisse im Westen und Norden des Landes, in den neu gewonnenen Gebieten.
Der nächste Schritt war die Nationalisierung der großen und mittleren Industrie, die auf der Grundlage der Januargesetze von 1946 durchgeführt wurde. Die Nationalisierung der Industrie war eine entscheidende Voraussetzung für die Konzentration der Produktionsmittel beim polnischen Staat und die Einführung der zentral verwalteten Wirtschaft als Grundlage der Planwirtschaft. Die Nationalisierung schuf gleichzeitig die Möglichkeit, die materiellen Potentiale für die Interessen der Werktätigen zu nutzen, für eine allseitige Entwicklung der polnischen Gesellschaft, für die Gründung des allseitigen Volkskontrollsystems - ausgeübt durch die Arbeiterklasse - in der Produktion sowie bei der Verteilung der Güter. Das bedeutete, dass sich die polnische Wirtschaft, ja die gesamte polnische Gesellschaft, schrittweise zum Sozialismus entwickelte. Die Nationalisierung bedeutet auch die Liquidierung der materiellen Basis und des Vermögenspotentials der Bourgeoisie und der ökonomischen Potenz des Auslandskapitals, das in Polen vor dem II. Weltkrieg mehr als 60 % der Industrie kontrollierte. Diese Entwicklung wurde von harten Klassenkämpfen und herausragenden politischen Erfolgen begleitet, so der Volksentscheid von 1946 und die Parlamentswahlen vom Januar 1947, wo die konterrevolutionären Kräfte tiefe Niederlagen erlitten.
Volkspolen hat in den Jahren von 1945 bis 1948 Großes vollbracht und wichtige Errungenschaften erreicht. Die polnische Wirtschaft hatte durch den II. Weltkrieg 40 % ihres Potentials verloren, 66 % der Industriebetriebe waren vernichtet. Mehr als 6 Millionen polnische Bürger waren an den Fronten oder in den Lagern umgekommen. Besonders hohe Verluste waren in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, überhaupt der Produktion der Intelligenz zu verzeichnen. Nun wurde die Volkswirtschaft nach diesen barbarischen Kriegszerstörungen wieder aufgebaut. Schon 1948 waren die Industrieproduktion und das Inlandsprodukt größer als 1938.
Nach dem Potsdamer Abkommen bekam Polen die gerechte Grenze entlang der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße und im Norden die breite baltische Küste. Diese Grenzen wurden von der DDR im Görlitzer Vertrag 1950 anerkannt. Polen entwickelte gute Beziehungen zur Sowjetunion und zur Tschechoslowakei. Die Regierung Volkspolens wurde 1945 von den Großmächten und der entscheidenden Mehrheit der Staaten der Welt anerkannt. Das war eine der Grundlagen für die Stabilisierung der Verhältnisse nach außen, aber auch im Inneren des Landes.
In dieser Zeit wurde die Arbeitslosigkeit, die in der Vorkriegszeit eine chronische Massenplage gewesen war, schnell beseitigt. Die ökonomische Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen waren wirkliche politische Argumente im Kampf gegen die konterrevolutionären Kräfte, gegen ihre Pläne zur Vorbereitung eines antisozialistischen Aufstandes und führten zur weiteren Stabilisierung und Verstärkung der Volksmacht. Auch hatte Volkspolen Kirche und Staat juristisch getrennt, was eine neue Grundlage der konfessionellen Verhältnisse mit sich brachte. Im September 1948 haben sich die beiden polnischen Arbeiterparteien, die „Polnische Arbeiterpartei“ und die „Polnische Sozialistische Partei“ nach langjähriger Zusammenarbeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus vereinigt. Es entstand die „Polnische Vereinigte Arbeiterpartei“ unter Leitung des Vorsitzenden Boleslaw Bierut.
Dank der guten Resultate der Wiederaufbauphase konnte Volkspolen in den Jahren 1949 - 1955 an die Realisierung neuer Aufgaben im Rahmen des Sechs-Jahres-Planes gehen. Dieser Plan hatte, obwohl nicht alle Ziele - besonders in der Landwirtschaft und in der Nahrungs- und Lebensmittelproduktion - erfüllt werden konnten, großen Einfluss auf die weitere Entwicklung Polens, denn er veränderte die sozial-ökonomische Struktur der polnischen Gesellschaft. Im Resultat wurde Polen von einem Agrar-Industrieland zu einem Industrie-Agrarland umgestaltet. Es wurden tausende neue Betriebe und ganze neue Industriezweige aufgebaut. Der Anteil des sozialistischen Sektors der polnischen Produktion stieg von 1/3 im Jahr 1947 auf 2/3 nach Vollendung des Sechs-Jahres-Planes. So wurde die gesellschaftliche Wirtschaft und insbesondere die staatliche Industrie die hauptsächliche und entscheidende materielle Basis des Landes.
In dieser Zeit wurden die Grundlagen des ökonomischen Potentials Volkspolens errichtet, sind neue Industrien entstanden, wurde die industrielle Basis der Landwirtschaft geschaffen, entwickelte sich die Bauwirtschaft und der Wohnungsbau mit großer Schnelligkeit („Warschauer Tempo“). Es folgte die Urbanisierung des Landes und Millionen Menschen fanden bessere Lebensbedingungen in den Städten. Diese Entwicklung wurde begleitet vom Ausbau des Volksbildungssystems und der Ausbildung neuer, hochqualifizierter Kader für alle gesellschaftlichen Bereichen. Diese schnelle Industrialisierung liquidierte, wie oben schon erwähnt, die Massenarbeitslosigkeit - vor allem auf dem Lande -, von der im Vorkriegspolen zwischen fünf und neuen Millionen Menschen betroffen waren.
Der Sechs-Jahres-Plan war das größte ökonomische Ereignis dieser Zeit und seine Resultate bildeten die stabile Grundlage der weiteren sozialistischen Umgestaltungen. Die Planrealisierung erforderte maximale Kraftanstrengungen aller Klassen und Schichten Volkspolens und einen ungeheuren Mut der Kommunisten. So kam es durch die Notwendigkeit von Rüstungsbelastungen wegen der von den Imperialisten mit dem Korea-Krieg endgültig durchgesetzten Politik des „Kalten Krieges“ (für Polen besonders bedrohlich: die Remilitarisierung der Bundesrepublik) zu negativen Erscheinungen wie der Verminderung des Lebensstandards der Werktätigen. Doch die Errungenschaften des Sechs-Jahres-Planes waren trotzdem so gigantisch und sie unterstützten so offensichtlich die Wahrheit, dass der gute und verlässliche sozialistische Weg, den das Volk und die politische Führung des Landes unter Leitung von Boleslaw Bierut eingeschlagen hatten, den aktuellen und zukünftigen Interessen der Arbeiterklasse und allen Werktätigen diente. Das erleichterte den Kampf um das Bewusstsein der Werktätigen und um die Unterstützung der Volksmacht in Polen.
Zbigniew Wiktor,
Wrocslaw
(Der Artikel wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt;
Redaktion Offensiv)
50 Jahre KPD-Verbot |
Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands vor 50 Jahren am 17. August 1956 war das Ergebnis eines generalstabsmäßig betriebenen Unternehmens der Adenauerleute und ihrer us-amerikanischen Herren auf allen politischen und juristischen Ebenen. Dabei kam den Medien mit ihrem reaktionären Antikommunismus, den ich bereits 1946 in Westberlin anschaulich erlebte, eine außerordentliche Rolle zu, die nach wie vor bestimmend ist.
Warum wurde in dem soeben gegründeten westdeutschen Separatstaat BRD ein solcher umfassender Plan zur Vernichtung des Kommunismus in Angriff genommen?
Aufgrund des Sieges über den Hitlerfaschismus erlangte nicht nur die UdSSR, die, wie damals allgemein bekannt war, die Hauptlast der Niederringung Hitlers mit hohem Blutzoll getragen hatte, weltweit hohes Ansehen und vielfältige Sympathie.
Auch die Kommunisten in aller Welt, von denen bekannt war, dass sie als entschiedenste Gegner des Naziregimes im Lande die meisten Opfer gebracht und in der Emigration wirksam gegen die Nazis gekämpft hatten, wurden allgemein geachtet und anerkannt. In Italien und Frankreich wurde ihr Einfluss auf die Staatspolitik sichtbar. In Ostdeutschland vereinigten sich Kommunisten und Sozialdemokraten; die westlichen Alliierten verhinderten in Westdeutschland den auch dort begehrten Zusammenschluss.
In Ostdeutschland wurde die Einheitspartei zur maßgeblichen politischen Kraft
Diese politische Entwicklung im Gefolge der Niederschlagung des Hitlerfaschismus traf die deutsche Reaktion ins Mark und schwächte sie wie nie zuvor. Das war für Adenauer und die Kräfte hinter ihm unerträglich und gefährlich. Die KPD wurde zum Feind Nr. 1. Gemeinsam mit allen antikommunistischen Kräften, auch jenen jenseits des großen Teichs, den Mc Carty-Leuten, mit alten und neuen Nazis und ihren Verbündeten bliesen sie zum Generalangriff gegen den Kommunismus.
Dass die Kommunisten als entscheidende Kraft in dem von breiten Kreisen der bundesdeutschen Öffentlichkeit unterstützten Kampf gegen die Remilitarisierung Westdeutschlands, gegen die Spaltung Deutschlands und die Gefahr eines Bruderkrieges auftraten und in einer urdemokratischen plebiszitären Form für eine Volksbefragung für Frieden und Einheit Deutschlands und für den Abschluss eines Friedensvertrages eintraten, erschien der politischen Reaktion in Westdeutschland besonders bedrohlich.
Die mit der nach Art. 20 Abs. 2 GG grundsätzlich zulässige Volksbefragung den Deutschen in Ost und West vorzulegende Frage lautet schlicht: „Sind Sie gegen die Remilitarisierung Deutschlands und für den Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland im Jahre 1951?“ Allein das Vorlegen dieser Frage soll den Bestand der Bundesrepublik gefährdet haben!
In der DDR konnte der Wille des Volkes aufgrund eines Beschlusses der Volkskammer vom 9.5.1951 in gehöriger Form zum Ausdruck kommen: bei einer Wahlbeteiligung von 99,53 % in der DDR und 97,25 in Berlin-Ost bejahten in der Zeit vom 23.5. - 13.6.1951 in der DDR 95,93 % und in Berlin-Ost 97,45 % die ihnen vorgelegte Frage.
In der BRD wurde solche Volksbefragung am 24. 4. 1951 durch die Regierung verboten - aus Angst vor einem auch von dort zu erwartenden eindeutigen Ergebnis.
Verboten wurden auch Vereinigungen, die sich diesem Anliegen besonders annahmen, so die Freie Deutsche Jugend (FDJ), die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft und verschiedene Friedenskomitees. Nach einem Beschluss der Adenauer- Regierung vom 19. September 1950 waren zuvor Kommunisten aus dem öffentlichen Dienst entfernt worden.
Der die FDJ betreffende Verbotsbeschluss der Bundesregierung mit der Unterschrift des Bundeskanzlers Adenauer und des Bundesministers des Innern Dr. Lehr vom 26.Juni.1951 - 1335 C 1547/51 - gründet das Verbot auf Art. 9 Abs. 2 GG: Die Tätigkeit der FDJ stelle einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes dar. Die FDJ sei daher „kraft Gesetzes“ verboten. (GMBl. Nr.17 v. 29.06.1951) Diesen „Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes“ sah man darin, dass die FDJ sich sehr aktiv gegen die Remilitarisierung Westdeutschlands und die dahingehende Volksbefragung einsetzte und an der Vorbereitung der Weltjugendfestspiele 1951 teilnahm! Unterstützung der Volksbefragung und der Weltjugendfestspiele als Grund für das Verbot einer demokratischen Jugendorganisation!
Im Verfahren gegen Angehörige des „Hauptausschusses für Volksbefragung“ vom 2.08.1954 - StE 68/52 und StE 11/54 musste der 3. Strafsenat des BGH einräumen: „In fast allen Kreisen der Bevölkerung zeigten sich unabhängig von der parteipolitischen Überzeugung...erhebliche Abneigung und Widerstand gegen die von der Bundesregierung vertretene Außenpolitik.“ „In das ’Nein zur Wiederbewaffnung’ mündeten zahlreiche Stimmen aus den verschiedensten politischen oder weltanschaulichen oder sonstigen Beweggründen.“
Um auf strafrechtlichem Gebiet den Schlag gegen die Kommunisten führen zu können, musste zunächst ein besonderes Strafgesetz gegen Kommunisten geschaffen und erlassen werden.(1) Die Alliierten hatten die früheren nazistischen Staatsschutzbestimmungen für Hochverrat und anderes, völlig zu Recht, außer Kraft gesetzt. Daher gab es zunächst weder in Ost- noch in Westdeutschland Staatsschutzbestimmungen.
Indessen enthielt der ursprüngliche Text des Grundgesetzes in Art. 143 eine völlig ausformulierte Hochverratsbestimmung. Aber Adenauer genügte ein solches - normales - Strafgesetz gegen Hochverrat nicht.
Deshalb erwirkte er das 1. StrÄG vom 30. August 1951, das nicht nur an die Stelle des Art. 143 GG trat, sondern mit der „Staatsgefährdung“ (§§ 88 ff) eine völlig neue Staatsschutzbestimmung enthielt, die erklärtermaßen gegen die Kommunisten gerichtet war und den gewaltlosen, so genannten schleichenden Hochverrat erfasste.
An der Ausarbeitung dieses Gesetzes war maßgeblich Herr Schafheutle beteiligt, der bereits im nazistischen Justizministerium derartige Strafbestimmungen ausgearbeitet bzw. vorbereitet hatte.
Über die weit gefassten, auf zu unterstellende Absichten der Täter abstellenden Straftatbestände hinaus wurde auch eine - an sich von Art. 101 GG ausgeschlossene - Sonderjustiz geschaffen. Durch einen neuen § 74 a GVG wurde bei jedem LG, in dessen Bezirk das OLG seinen Sitz hat, eine besondere Strafkammer errichtet, die über bestimmte, in dieser Vorschrift aufgelistete politische Strafsachen zu entscheiden hat, so namentlich Delikte der Staatsgefährdung.
Die Rolle der Nazi-Richter
Über diesen 17 Sonder-Strafkammern, die mit besonders erlesenen Richtern besetzt wurden, nämlich übernommene Nazi-Richter, stand als Revisionsinstanz damals der 3. mit Präsidenten Dr. Geier als Senatsvorsitzenden, später der 6. - politische - Senat des BGH. Bei ihm angeklagte Strafsachen, so Hochverrat, Verfassungsverrat und Landesverrat, entschied er in erster und letzter Instanz.
Adenauer und seine Leute wollten in diesen politischen Strafkammern und im politischen Senat des BGH „besonders hochwertige Richter für diese Aufgabe… finden, die nicht jedem liege.“
Diese Sonderjustiz brachte das 1. StrÄG in den fünfziger Jahren gegen Personen zur Geltung, die die Einheit Deutschland wollten und sich gegen die Adenauer-Politik wandten, welche darauf gerichtet war, Westdeutschland zum „Bollwerk gegen den Bolschewismus“ zu machen und in das westliche Militärbündnis zu integrieren. Auf diese Weise lebte die Strafverfolgung der nazistischen Justiz in modifizierter Form wieder auf.
Um ganz sicher zu gehen, bereitete die Adenauer-Justiz ein besonderes Urteil, das so genannte Fünf-Broschüren-Urteil (2) vor, das die von ihrer Einstellung her ohnehin genügend antikommunistischen Richter der Sondergerichte als Richtschnur für ihre strafrechtliche Verfolgung von Kommunisten und Sympathisanten dienen sollte.
Das dazu erforderliche Verfahren vor dem 3. Strafsenat des BGH wurde in einem Geheimprozess durchgeführt, das am 8.4.1952 (StE 3/52) - in erster und letzter Instanz! - zu dem berüchtigten Urteil führte, dessen juristische Substanz umgekehrt proportional zu seiner tatsächlichen Auswirkung in der politischen Strafjustiz der damaligen Bundesrepublik war.
Kaum jemand weiß heute noch etwas von diesem Urteil - wie überhaupt über die seit Beginn der 50er Jahre in der BRD betriebene politische Strafjustiz der Mantel des Schweigens gebreitet wird. Gemäß der ausdrücklichen Festlegung auf dem Vorblatt der Urteilsausfertigung findet sich dieses Urteil nicht in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des BGH; es wurde auch sonst nicht in der umfangreichen bundesdeutschen Fachpresse veröffentlicht oder auch nur besprochen. Eine gewisse Publizität erlangte dieses Urteil durch einen späteren Aufsatz Müller-Meiningens in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22.11. 1953 unter der Überschrift „Hexenprozesse 1953 - ein bedenklicher Ausweg“, also zu einer Zeit, als die justiziellen Auswirkungen dieses BGH-Urteils nicht mehr zu übersehen waren.
Hintergründe des Geheimprozesses
Was hat es mit diesem in einem Geheimprozess ergangenen Urteil auf sich? Das Verfahren an sich war banal. In einem sog. objektiven, einem selbstständigen Verfahren gern. §§ 430 StPO, wurden fünf Broschüren durch unangreifbares, sogleich rechtskräftig gewordenes Urteil eingezogen.
In diesen war gegen die auf Remilitarisierung und Spaltung Deutschlands gerichtete Politik der Adenauerregierung Front gemacht worden.
Warum wurde der BGH bemüht? Hätte nicht die sonst übliche polizeiliche Beschlagnahme pp etwaiger unerwünschter Schriftstücke genügt? Wäre nicht, worauf der BGH in seinem Urteil selbst hinweist, eine Einziehung dieser Schriften auf der Grundlage des durch das „Blitzgesetz“ eigens für solchen Zweck geschaffenen § 93 des damaligen StGB über §§ 98 und 86 StGB ausreichend gewesen? Warum wurde das höchste Strafgericht für eine Einziehung von fünf Broschüren bemüht?
Gemäß dem Antrag des Generalbundesanwalts fand jene Verhandlung vor dem 3. Strafsenat des BGH unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Möricke mit weiteren vier Bundesrichtern in Anwesenheit des Vertreters der Bundesanwaltschaft Bundesanwalt Schrübbers statt. Abgesehen vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als Protokollführer waren die Herren ganz unter sich im Sitzungssaal des Justizpalastes in Karlsruhe - nur die fünf sichergestellten Broschüren und die Akten vor sich auf dem Richtertisch liegend. Einen Verteidiger bzw. sonst Betroffenen, die etwas gegen den Antrag der Bundesanwaltschaft hätten vortragen können, gab es in diesem Verfahren nicht, obzwar § 431 Abs. 2 und 3 StPO ausdrücklich deren Beteiligung vorsah - ein gespenstiges Bild!
Wozu das? Dieses Geheimverfahren wurde nur zu dem Zweck inszeniert, um insgeheim Richtlinien für eine einheitliche und schlagkräftige Strafverfolgung von Gegnern der Adenauerpolitik wegen Hochverrats bzw. Vorbereitung zum Hochverrat, also des schwerwiegendsten Tatvorwurfs im politischen Strafrecht, zu gewährleisten.
Alsbald nach dem Fällen dieses Urteils wurde es hektographiert und auf dem Dienstweg an die „Sonderstaatsanwaltschaften“ der politischen Strafjustiz der Bundesrepublik verteilt. In der Folgezeit genügte es, unter Verweis auf dieses BGH-Urteil wortgleich zu erkennen: „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. April 1952 ..,“ „Folglich ist der Angeklagte schuldig im Sinne der Anklage“
Als die Verteidiger in derartigen politischen Prozessen wiederholt nach diesem Urteil nachgefragt hatten, „schenkte“ man sich den ausdrücklichen Verweis auf dieses BGH-Urteil. Es hieß jetzt nur noch: Es ist „gerichtsbekannt“, „dass ...“ und deshalb ist der Angeklagte schuldig im Sinne der Anklage. Müller-Martens nannte dieses Vorgehen der bundesdeutschen politischen Strafjustiz (eines Staates, der sich rühmt, ein Rechtsstaat zu sein!) „das Hexeneinmaleins der Kollektivschuldvermutung“ und meinte, das habe nicht einmal der Volksgerichtshof der Nazis geschafft.
Im Urteil wird der Inhalt der fünf Broschüren weitgehend zutreffend wiedergegeben. In ihnen wurde gefordert: Kampf gegen die Remilitarisierung Westdeutschlands; Verhinderung der Einbindung der Bundesrepublik in die NATO; Einheit Deutschlands; gesamtdeutsche Wahlen; Friedensvertrag; Abzug aller Besatzungstruppen. Solche Forderungen wurden damals - gerichtsbekannt - in ganz Deutschland erhoben.
Vieles, was in diesen Broschüren damals als Besorgnis ausgesprochen wurde, so die Remilitarisierung, die Einbindung der Bundesrepublik in die NATO, die definitive Spaltung Deutschlands, hat sich, zum Schaden des deutschen Volkes, alsbald danach in schlimmster Weise realisiert, einschließlich der vielen Toten beiderseits der „Mauer“. So hat die nachfolgende Geschichte die historische Wahrheit der Aussagen und Besorgnisse in den fünf Broschüren bestätigt.
Da dem Wortlaut der Broschüren nichts Hochverräterisches zu entnehmen war, zog sich der 3. Strafsenat auf Stalin zurück, der in seinem Buch „Fragen des Leninismus“ auf Lenin verwiesen hatte, der die Diktatur des Proletariats am 10. November 1918 in seiner Arbeit „Die proletarische Revolution und der Renegat Kautsky“ als „die durch kein Gesetz beschränkte ... Herrschaft des Proletariats über die Bourgeoisie“ kennzeichnete. Um den Eindruck von Aktualität derartiger Thesen zu erzeugen, wurde statt jener allseits bekannten Arbeit aus dem Jahr 1925 eine aktuelle Neu-Auflage (1951) angezogen. Wenn dann noch Lenins Erkenntnis der Notwendigkeit der „Zerstörung der bürgerlichen Staatsmaschine“ (Werke, Bd. XXII, S. 434) bemüht wurde, dann wird dem Leser heute unwillkürlich bewusst, dass die politische Klasse in Bonn Lenin sorgfältig studierte, als es 1990 darum ging, die „Staatsmaschine“ des DDR-Staates gewaltsam zu zerstören.
.Jedenfalls genügte den Richtern des 3. Strafsenats dieses bei Stalin gefundene Zitat , um fast schulmäßig, wieder auf die gesetzlichen Voraussetzungen des § 81 StGB zurückzukommen: „Gegenstand ihres“ - der DDR-Politiker - „Angriffs ist ... die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, ihr Ziel die bolschewistische Herrschaft im Bundesgebiet. Sie rechnen damit, ihren Plan möglichst bald durchführen zu können.“ Denn „innerhalb eines Jahres nach Friedensschluss“ (!!!) „rechnen sie mit dem Abzug der Besatzungstruppen“ - eine von der DDR nicht beeinflussbare Bedingung!
Und was wird danach sein? Auch das wissen die fünf Bundesrichter; sie wissen nämlich, dass die DDR-Politiker „wissen ..., dass, wenn es ihnen gelingt, die Eingliederung Westdeutschlands in die Verteidigungsfront der Westmächte zu verhindern, und beide Teile Deutschlands unter ihrem Einfluss wiedervereinigt sein sollten, allein schon von der militärischen Stärke der kommunistischen Staaten, „auch ohne unmittelbares Eingreifen eine seelische Bedrohung auf die Bevölkerung auch Westdeutschlands ausgehen würde.“
Wer dieses Urteil als Jurist sine ira et studio liest, kann gut nachvollziehen, dass es in camera unter Ausschluss der Öffentlichkeit produziert wurde; juristischer und beweisrechtlicher Prüfung hält es nicht stand.
Aber nun war ein solches rechtkräftiges Urteil des höchsten bundesdeutschen Strafgerichts in mundo, in der Welt - und nun konnte es als höchstrichterlicher Spruch seine angezielten verheerenden Wirkungen entfalten.
Massenhafte Verfolgungen
In der Folgezeit wurde unter Verweis auf dieses Urteil nach dem Modell der „Tarnorganisationen“, der „Kontakt- und Konsensschuld“, missliebige (d. h. die Adenauerpolitik kritisierende) Personen, die mit Kommunisten kontaktierten oder sympathisierten, strafrechtlich verfolgt. Nach dem in diesem Urteil vorgeführten Muster der Unterstellung und Umdeutung, also der Verdrehung der Wahrheit, wurden die zahlreichen Strafprozesse gegen Gegner der Adenauerpolitik durchgezogen.
Nun lief alles wie am Schnürchen. Gestützt auf das BGH-Urteil vom 8.4.1952 wurden Unrechtsurteile am laufenden Band am Fließband gefällt.
Gegen viele Hunderttausend Bundesbürger wurde die bereits erwähnte breite politische Strafverfolgung betrieben. Auch soweit sie nicht - nach Verurteilung durch Richter, die in der NS-Zeit Karriere gemacht hatten - in die bundesdeutschen Zuchthäuser und Gefängnisse geworfen wurden, wurden sie zu politischem Wohlverhalten gezwungen und mit z, T. erheblichen Verfahrenskosten belastet; andere wurden sichtlich (vom Verfassungsschutz) observiert; den Verurteilten, vielfach Opfer der Hitlerdiktatur, wurde ihre Verfolgten-Rente gestrichen und sie blieben Vorbestrafte.
Sie wurden und auch ihre Angehörigen wurden vielfältigen weiteren Diskriminierungen ausgesetzt. Es folgten der Radikalenerlass mit seinen Berufsverboten und andere Pressionen. Bis heute gibt es trotz später Einsicht in die Rechtswidrigkeit der damaligen Gesinnungsjustiz und trotz vieler Forderungen keine Rehabilitierung oder sonstige Wiedergutmachung.
Nach 1990 ging nach dem gleichen Muster der Unterstellung und Umdeutung die nächste politisch-ideologisch ebenso indoktrinierte Generation bundesdeutscher Staatsanwälte und Strafrichter gegen ehemalige DDR-Bürger, namentlich DDR-Hoheitsträger’, strafrechtlich vor. DDR-Richtern und -Staatsanwälten wurde ohne jeden Beweis unterstellt, wissentlich die Gesetze ihres eigenen Staates verletzt zu haben. Auch diesmal gab der BGH, jetzt sein 5. Strafsenat, die entsprechenden Orientierungen.
Die angeblich völlig unabhängigen bundesdeutschen Richter entschieden dank der ihnen vom Gesetz (§ 261 StPO) eingeräumten freien richterlichen Beweiswürdigung: Den (zur „Tatzeit“ meist noch ganz jung gewesenen) Grenzsoldaten wurde - anders als schießwütige bundesdeutsche Beamte beurteilt werden - unterstellt, sie hätten als „Mauerschützen“ auf Flüchtlinge „wie auf Hasen“ geschossen, also vorsätzlich Menschen getötet. Ihren Vorgesetzten wird der gleiche Tötungsvorsatz unterstellt.
Die unbestreitbare Tatsache, dass all diejenigen, die versuchten, über die stark gesicherte DDR-Westgrenze zu gelangen, oder die in anderer gesetzwidriger Weise ihre Ausreise erzwingen wollten, auf die verschiedenste Weise seitens der BRD zu derartigen Handlungen aufgestachelt worden waren und überdies (wie Zeugenvernehmungen bewiesen) genau wussten, welches Risiko sie eingingen, wird ausgeblendet - ganz so, wie im 5- Broschüren-Urteil die Tatsache, dass die Adenauerregierung eine auf Remilitarisierung und Spaltung Deutschlands gerichtete Politik betrieb, weggelassen wurde.
Auf diese Weise wird die causa, die Ursache der Antwort auf die Adenauerpolitik und dann später der staatlichen Reaktionen der DDR auf Gefährdungen ihrer Sicherheit und ihrer Existenz wegretuschiert.
Wenn man im Strafrecht das Verbrechen leugnet, wird die Strafe, die ja nur die Konsequenz des Verbrechens ist, zur Willkür!
In der Tradition der bundesdeutschen politischen Strafjustiz, die nun seit 1991 vorgibt, die DDR-Geschichte „aufarbeiten“ zu wollen, paart sich als ihr Markenzeichen Rechtsbruch mit Geschichts- und Sachverhaltsfälschung.
Rechtsbruch mit Geschichts- und Sachverhaltsfälschung
Damals, in den 50er Jahren wurde zunehmend ersichtlich, dass all die vorgenannten verwaltungsrechtlichen Verbote und die polizeiliche Unterdrückung der vorgenannten Organisationen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Personen der Vorbereitung des vom Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Adenauerregierung, ausgesprochenen verfassungswidrigen Verbots der KPD am 17. August 1956 diente.
Am 21. November 1951 hatte die Bundesregierung beim BVerfG den Antrag auf Verbot der KPD wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit gem. Art. 21 GG gestellt.
Gleichzeitig hatte die Bundesregierung auch das Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) beantragt, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass die Bundesregierung und auch das BVerfG sich gleichermaßen gegen rechts- wie linksextreme politische Parteien wenden In dem SRP-Verfahren entschied das BVerfG am 23. Oktober 1952 durch seinen Ersten Senat - 1 BvB 1/51 - (BVerf- GE Bd. 2,1.) erstmalig über ein Parteiverbot. So konnte sich das BVerfG zugleich juristische Grundlagen für das KPD-Verbot beschaffen; demgemäß wird im KPD-Verbotsurteil auf das Urteil vom 23.10.1952 verwiesen, so die Erkenntnis, dass Art. 21 Abs. 2 GG unmittelbar anwendbares Recht sei.
Im November 1954 hatte Adenauer in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Ersten Senats des BVerfG Herrn Wintrich, einen beschleunigten Fortgang des Prozesses verlangt und angedroht, über den Weg einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes diese Sache dem Zweiten Senat zu übertragen.
Am 17. August 1956 wird das Verbot verkündet
Unter dem 17. August 1956 wurde das Urteil des Ersten Senats - 1 BvB 2/51 - verkündet. Der Tenor der Entscheidung lautete:
1. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig.
2. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst.
3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaf-fen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzusetzen.
4. Das Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands wird zu Gunsten der Bundesrepu-blik Deutschland zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen.
In den Urteilsgründen selbst wurden mehrere bemerkenswerte Aussagen getroffen: So meint das Gericht, dass es nur unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs des politischen Ermessens juristisch nachprüfen könne, ob die Bundesregierung nach Erwägung aller Umstände dem Gebot des Verfassungsschutzes folgend ein Antrag nach § 43 BVerfGG stellen oder die zulässige Maßnahme wegen einer Gefährdung der Wiedervereinigung zurückstellen will. Das BVerfG will nicht als politische Instanz dastehen.
Erklärt wurde weiterhin, dass ein Verbot der KPD der Wiederzulassung einer kommunistischen Partei im Falle gesamtdeutscher Wahlen rechtlich nicht entgegenstehe. Dabei wurden gesamtdeutsche Wahlen ins Auge gefasst, die die Wiedervereinigung - gemäß Art. 146 GG - herbeiführen würden. Die Kohlregierung wusste 1990 davon nichts mehr.
Bemerkenswert sind weiterhin solche Aussagen wie:
Auch dem juristisch nicht vorgebildeten Leser erschließt sich, in welchem Masse ständig von Absichten, Tendenzen und Willen die Rede ist, also von subjektiven Vorgängen,, die - wie der Strafrechtler weiß - nur zu gern unterstellt, statt bewiesen werden.
Die Verfassungsrichter sollten, mussten und wollten aus politischen Gründen so entscheiden. Gemäß diesen wurden scheinjuristische Begründungen nachgeschoben. Jedenfalls kann man mit solchem juristischen Vokabular nach Belieben jede missliebige Partei verbieten. Mit Rechtssicherheit hat solches nichts zu tun.
Die juristische Reichweite, der räumliche Geltungsbereich des KPDVerbots beschränkt sich auf den damaligen räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die Erstreckung des Geltungsbereichs des GG auf das Beitrittsgebiet, das ehemalige Staatsgebiet der DDR per 3.10.1990, berührt nicht die hier gegründete KPD; diese unterfällt nicht dem KPD-Verbot von 1956 und ist daher in Ostdeutschland eine legale Partei. Übrigens betrifft das Verbot der FDJ von 1951 in der BRD nicht die in der DDR gegründete und auch nach 1990 im Beitrittsgebiet bestehende FDJ; sie ist, jedenfalls im Beitrittsgebiet, - weiterhin - legal.
Der zeitliche Geltungsbereich des KPD-Verbots ist verbal nicht begrenzt, also endlos. Indessen wollten die Richter des BVerfG solches aus ihrer Sicht nicht um jeden Preis. Sie erklärten, dass der Bundesregierung nicht verwehrt sei, eine Neugründung oder Wiederzulassung der KPD, insbesondere im Zusammenhang mit der „Wiedervereinigung“, zu tolerieren, wobei sie dabei im Sinne des Art. 146 GG an gesamtdeutsche Wahlen dachten. Jedenfalls aus Rechtsgründen, meinten die Richter, sei solches nicht ausgeschlossen.
Unmittelbare juristische Wirkung
Die unmittelbare juristische Wirkung des Verbots der KPD besteht in ihrer Auflösung, in der Konfiszierung ihres Vermögens und im Verbot von Ersatzorganisationen. Den Kommunisten wurde damit ihre Betätigung in ihrer politischen Partei de jure und kraft der Staatsmacht der BRD - wie schon bei den Nazis - auch de facto unmöglich gemacht.
Politisch stellt dies einen beispiellosen, nur an die Praxis der Nazis erinnernden Schlag gegen all diejenigen und eine akute Bedrohung all derjenigen dar, die soziale Gerechtigkeit und dazu eine andere, eine soziale oder eine sozialistische Republik wünschen und sich dafür einsetzen.
So trifft dieses KPD-Verbot politisch nicht nur die Kommunisten.
Die Aussagen im Verbots-Urteil sind außerordentlich weit reichend: Wenngleich - um dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5) Genüge zu tun - das Vertreten von philosophischen, ökonomischen und sozialen, auch marxistischen Auffassungen vom KPD-Verbot nicht berührt wird, solange nur theoretisch gedacht wird, so kommt das KPDVerbot, zumindest mit seiner Drohwirkung, sofort zur Geltung, wenn aus derartigen Einsichten und Erkenntnissen - was an sich selbstverständlich ist - praktische Schlussfolgerungen gezogen, wenn aus diesen Erkenntnissen praktische Aktivitäten erwachsen oder zum Handeln aufgerufen wird.
In Übereinstimmung mit dem „Ewigkeitsgebot“ des Art. 79 Abs.3 GG der für das GG maßgeblichen Bestimmungen will das KPD-Verbot so jeden gesellschaftlichen Fortschritt verbieten.
Auswirkungen und Konsequenzen bis heute
Es ist der offen reaktionäre Versuch, in die Speichen des Rades Geschichte zu greifen und dieses Rad anzuhalten, die zunehmend unmenschlichen Verhältnisse in der BRD zu verewigen, zu betonieren!
Dass die gesamte Menschheitsgeschichte darin besteht, neue über die jeweiligen Verhältnisse hinausgehende Gedanken und Erkenntnisse zu entwickeln und diese in die Tat umzusetzen - wie das in Gestalt der Reformation und der französischen Revolution von 1789 für das heutige Europa maßgebend wurde -, wollen die Richter des BVerfG nicht wissen.
Das KPD-Verbot stellt eine Bedrohung jeglichen Bemühens um eine Alternative zu den derzeitigen politischen und ökonomischen Verhältnissen in der BRD dar, weil solches als „Durchgangsstation“ zu einer anderen Republik aufgefasst werden kann, was den Aussagen des KPD-Verbotsurteils unterfiele.
So erfasst der wiederbelebte Antikommunismus keineswegs nur Kommunisten, sondern auch andere, die über die derzeitigen Zustände hinaus denken und eine dem Gebot der Menschenwürde (Art.1 GG) gemäße Veränderung dieser Zustände wollen.
Wenn kürzlich in einem Aufruf zur Gründung einer neuen Linken von einer „Veränderung der Zustände und des Denkens“ die Rede ist und in „ökonomisch-sozialen Regulierungen, kollektiv-sozialstaatlichen Strukturen sowie... Errungenschaften der bürgerlichen Demokratie“ - also sämtlich die freiheitliche demokratische Grundordnung dieser Republik wahrlich nicht gefährdende Vorgänge - ein „Ausgangspunkt für weitergehende Veränderungen dieser Gesellschaft“ gesehen wird, dann könnte ein findiger reaktionärer bundesdeutscher Verfassungsrechtler, angelehnt an das KPD-Verbotsurteil solches als Planung einer „Durchgangsstation“ zu einer anderen Republik auffassen.
Die neue Linke wird zu besorgen haben, dass sie den Maßstäben des KPDVerbotsurteils unterfällt. Solange das KPD-Verbot nicht beseitigt ist, wirkt es in Gegenwart und Zukunft als ein Maulkorb-Urteil, als Fessel jeglichen Fortschritts.
Prof. Dr. habil. Erich Buchholz,
Berlin
Artikel danken Übernommen aus: „Geheim“ Nr. 21, Ausgabe 3 /2006.
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Anmerkungen:
1. Näheres hierzu siehe u.a. in „Staat ohne Recht; des Bonner Staates strafrechtliche Sonderjustiz“, Gerats, Kühlig, Pfannenschwarz, Berlin VEB Deutscher Zentralverlag, 1959.
2. Siehe dazu Erich Buchholz. Das Fünf-Broschüren-Urteil; Weissenseer Blätter, 1/2000, S. 54
Die DKP nach dem Programmparteitag |
Winston Churchill
Theoretische Positionen oder Ziele werden auf dem Prüfstand gesellschaftlicher Realitäten deutlich, oft entkleiden diese den objektiven Kern vom wohl formulieren, manchmal schillernden Überbau. Dies ist es, was der erzreaktionäre Stratege des britischen Imperialismus, Winston Churchill, mit seinem Zitat ausdrücken wollte.
Nun hat also die DKP „ihren Pudding“: das neue Programm wurde nach jahrelangen, quälenden Diskussionen verabschiedet und - neben der nur wenig Monate zuvor durchgepeitschten „Politischen Erklärung“ - zur ideologisch-programmatischen Grundlage der Partei. Wie schmeckt nun, um im Rahmen des Churchill-Zitates zu bleiben, der „DKP-Pudding“?
Als Antwort auf diese Frage greife ich vier Aspekte heraus, die die tatsächliche Rolle des Parteiprogramms und seines Charakters beleuchten sollen: