Zeitschrift für Sozialismus und Frieden    10/2002

Notausgabe – in eigener Herausgabe

Spendenempfehlung: 1,60 Euro

 

Das Heft nach dem

Rausschmiss


Die KPF Hannover kündigte am 6. 11. 2002 mit sofortiger Wirkung die Herausgeberschaft der Offensiv

NotAusgabe

November/Dezember 2002


 

„Die KPF Hannover kündigt mit sofortiger Wirkung die Herausgeberschaft der `Offensiv`,

- weil diese inhaltlich nicht der KPF-Diskussionskultur entspricht,

- weil es seit längerem keine Kommunikation (trotz zweimaliger Einladung von uns) mit der Redaktion gibt und 

- weil wir in letzter Zeit verstärkt unsolidarische Artikel gegenüber anderen Linken erkennen mussten.

Mit solidarischen Grüßen, Frank Jaeschke“

(E-Mail der KPF-Hannover vom 6.11.2002)


 

Redaktionsnotiz.

Zur aktuellen Einschätzung der PDS

Michael Opperskalski: Viele Kaninchen und eine Schlange.

Diskussion in der KPF zur Einheit der Kommunisten.

Redaktion Offensiv: Anmerkung der Redaktion

DKP, KPD, KPF des Landes Brandenburg: Gemeinsame Erklärung

Konrad Hannemann: Vorbemerkung

Konrad Hannemann:Entwurf – Gemeinsame Grundpositionen der Kommunisten

Erwin Erfurth: Entwurf – Grundpositionen der Kommunisten, der kommunistischen Bewegung und der kommunistischen Revolution

Die Linke in der Kommunistischen Partei Frankreichs

Coordination des militants communistes: Vollversammlung zur Zusammenarbeit mit der FNARC

Grundrechte und Gesellschaftsform

Erich Buchholz: Gleichheit vor dem Gesetz und vor dem Gericht – Illusionen oder Phantom?

Dr. med. Günther Lange: 11. Dezember – „Tag des Gesundheits-wesens“ in der DDR

Italien

Dr. Gerhard Feldbauer: Die faschistische Gefahr in Italien 

Zur Schulungsarbeit der DKP

Heinz Hoffmann: Wer aber ist die Partei?

Zur Dimitroff-Serie von K. Gossweiler

Karel Intera: Ein Beitrag zu den von Kurt Gossweiler veröffentlichten Artikeln über die Dimitroff-Tagebücher

Aus der Leser/innen-Post

Buchbesprechungen

Frank Flegel: Robert Allertz, Im Visier die DDR. Eine Chronik

Jukka Tarkka: Linke Anwälte des Rechts

VVN-BdA, Kreis Esslingen: Deutscher Widerstandskämpfer Carlo Schönhaar in Frankreich erneut gewürdigt

Jukka Tarkka: Hat Oskar Lafontaine mit seinem Brüning-Vergleich eigentlich recht?

Redaktionsnotiz

Wir haben keinen Herausgeber mehr. Das ist sehr schade und bringt uns in eine sehr schwierige Situation. Nachdem der erste Schock überwunden war, sahen wir uns die Kündigung inhaltlich näher an. Sehr interessant erschien uns die Begründung.

1. Wir entsprächen nicht der „KPF-Diskussionskultur“. Es würde uns sehr interessieren, wo festgehalten ist, was das denn eigentlich ist, diese „KPF-Diskussionskultur“, außerdem natürlich ganz besonders, wer sie beschlossen hat. Uns war hier bisher keine Regelung bekannt.

2. Es gäbe „seit längerem keine Kommunikation“ mit der Redaktion. Wir haben das ganze Jahr über eine E-Mail-Adresse, einen Briefkasten, ein Telefon und ein Faxgerät. Und die KPF-Hannover hat als unsere Herausgeberin jederzeit und ohne irgendeine Einschränkung das Recht (gehabt - nach dem 6.11. nicht mehr), uneingeschränkt Artikel in der Offensiv platzieren können – z.B. Artikel gegen Positionen, die ihrer Meinung nach falsch oder unsolidarisch oder auch gegen besagte „KPF-Diskussionskultur“ waren. Wenn die Herausgeberin uns über ihre Kritikpunkte jedoch nichts mitteilt, dann aber Knall auf Fall den Rausschmiss vollzieht und uns auch noch den Mangel an Kommunikation versucht in die Schuhe zu schieben, müssen wir das zurückweisen.

3. Es seien „verstärkt unsolidarische Artikel gegenüber anderen Linken“ zu erkennen. Erst das „Parteienheft“, dann Kritik an der PDS und nun auch noch Kritik an der DKP! „Wider den Revisionismus“[1] ist ein wesentliches inhaltliches Anliegen der Offensiv-Redaktion. Da wird der Hase wohl im Pfeffer liegen...

Bemerkenswert an der ganzen Sache ist, dass es keinerlei inhaltliche Diskussion gab und gibt, sondern sich der Rausschmiss argumentativ nur auf Verhaltensweisen bezieht. Besonders pikant an dem Vorgehen ist, dass uns die PDS-Hannover, als sie die Herausgabe kündigte, drei Monate Zeit gab, einen anderen Herausgeber zu finden – die Kommunistische Plattform selbiges aber „mit sofortiger Wirkung“ vollzieht. Sie treffen uns damit an der empfindlichsten Stelle, nämlich bei den Finanzen, die sowieso immer knapp sind. Trotzdem werden sie uns nicht mundtot machen. Auch diesen Angriff werden wir überleben.

Wie geht es unmittelbar weiter?

Dieses Heft erscheint in der Herausgeberschaft von Frank Flegel als Privatperson. Das hat zur Folge, dass Spenden für die Offensiv nur bis zum 6. 11. 2002, 22.38 Uhr Parteispenden für die PDS und damit steuerabzugsfähig sind. Die später eingegangenen Spenden sind private Zuwendungen an Frank Flegel, die dieser dazu verwendet, eine Zeitschrift herauszubringen. Damit sind sie nicht steuerabzugsfähig, weil sie keine Parteispenden sind. Frank Flegel wird diese Spenden als private Einnahmen verbuchen müssen, die Ausgaben für die Zeitschrift dagegenrechnen und das Resultat seiner Steuererklärung anfügen[2].

Und wie geht es langfristig weiter?

Wir wissen nicht genau, was für uns von den folgenden Varianten möglich ist. Grundsätzlich: a) eine Parteiorganisation gibt uns heraus; b) wir erscheinen in Privatherausgabe auf Spendenbasis – wie dieses vorliegende Heft; c) wir schließen uns einem vorhandenen linken Verlag an; d) wir gründen einen eigenen Verlag. Variante c) und d) beinhalten einen „normalen“ Abobetrieb incl. Umsatz- und Mehrwertsteuerzahlungen an den bürgerlichen Staat.

Was brauchen wir sofort?

Wir brauchen Eure Unterstützung, Eure Solidarität. Ohne Euch, unsere Leserinnen und Leser, müssten wir in dieser Situation untergehen.

Wir suchen dringend nach einem neuen Herausgeber. In welche Richtung wir denken, welche Möglichkeiten es grundsätzlich gibt und was sie bedeuten würden, das alles könnt Ihr genauer im Innenblatt des Heftes nachlesen. Um eine Entscheidung zu treffen, brauchen wir dabei aber Hinweise und Meinungen von Euch, wir müssen wissen, wie Ihr die Sache seht, wozu Ihr bereit wärt, ja, ob Ihr uns vielleicht helfen könnt. Wir würden uns deshalb sehr darüber freuen, wenn Ihr das Innenblatt dieses Heftes herauslösen und uns ausgefüllt zurücksenden würdet.

Und wir brauchen eine einigermaßen solide finanzielle Basis. Wir brauchen zur Zeit verstärkt Eure materielle Solidarität, wir brauchen Spenden. Denn wenn wir als „Pleiteunternehmen“ ankommen, können wir uns die Frage sparen, ob ein vorhandener linker Verlag uns herausgeben würde – und damit wäre eine der denkbaren Überlebensmöglichkeiten für uns gestorben.

Spendenkonto: Konto Frank Flegel, Konto-Nr. 21827 249 bei der Stadtsparkasse Hannover, BLZ 250 501 80, Kennwort „Offensiv“ (Kennwort nicht vergessen!)

Nun zu diesem Heft: Wir bringen die in der letzten Ausgabe versprochene Einschätzung über die PDS und dokumentieren dann zwei Entwürfe aus der KPF Brandenburg, die den Weg zur Formulierung von Grundpositionen der Kommunisten ebnen sollen. Danach wird es allgemeiner: es geht um Grundrechte der Menschen und die Frage, wie sie im Kapitalismus und im Sozialismus gewährleistet oder nicht gewährleistet wurden bzw. werden. Besonders hinweisen möchten wir Euch auf einen sehr interessanten Artikel über die aktuelle Lage in Italien. Außerdem werfen wir einen Blick auf die DKP, dokumentieren eine Ergänzung zu Kurt Gossweilers Artikelserie und bringen Besprechungen zu neuen Büchern.

Nun zu dem, was wir nicht bringen:

- Da müssen wir zunächst den fehlenden Abschluss der Artikelserie von Kurt Gossweiler entschuldigen. Kurt Gossweiler konnte aus persönlichen Gründen die fast über das ganze Jahr laufend abgedruckte Artikelserie aktuell nicht zu Ende bringen. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben – und der Grund für den Aufschub muss auch keine Besorgnis erregen: die Wohnung wurde modernisiert. So was hemmt den normalen Fortgang der theoretischen Arbeit.

- Wir haben mit großem Interesse die Nachrichten über den Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas verfolgt – wir sind aber bisher noch nicht in der Lage, analysierend und auswertend darauf einzugehen, werden uns aber darum bemühen, dies in einem der nächsten Hefte tun zu können.

- Wir waren beim DKP-Parteitag in Düsseldorf. Der Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag vor dem Parteitag. Eine Einschätzung des Parteitages der DKP mit Analysen, Beobachtungen, evtl. auch eine Interview werdet Ihr in der Januar-Februar-Ausgabe finden.

Und jetzt zum 11. und 12. Januar 2003: Wir sind selbstverständlich in Berlin. Wir werden am Vortage der LLL-Demo bei der Luxemburg-Konferenz der „jungen Welt“ einen Stand haben. Was diese Konferenz angeht, gibt es für Harpal Brar, für uns und für alle, die ihn kennen, eine gute Nachricht – und die Möglichkeit eines Wiedersehens – denn Harpal Brar ist einer der Hauptreferenten der Luxemburg-Konferenz der „jungen Welt“. Wir freuen uns sehr. Und am Tag darauf werden wir uns in die Demonstration einreihen. Also: Wir sehen uns in Berlin!

Zum Schluss möchten wir Euch darauf hinweisen, dass eins unserer beiden Bücher, also entweder „Auferstanden aus Ruinen“ oder „Imperialismus und anti-imperialistische Kämpfe im 21. Jahrhundert“ sehr schöne Weihnachts- oder Neujahrsgeschenke sein können. Überlegt doch bitte, ob Ihr nicht guten Freunden, Genossinnen und Genossen, Familienangehörigen oder interessierten Kolleginnen und Kollegen eine Freude damit machen könntet. Wir liefern portofrei innerhalb von zwei Tagen nach Auftragseingang zu reduzierten Preisen: „Auferstanden aus Ruinen“ für nur 9,- €, „Imperialismus und antiimperialistische Kämpfe im 21. Jahrhundert“ für nur 12,- €. Bei Bestellungen für Gruppen (ab drei Exemplaren) können wir darauf zusätzlich den normalen Buchhändlerrabatt (33%) gewähren. Ihr würdet uns mit Buchbestellungen direkt bei uns, gerade in der jetzigen Situation, sehr helfen!

Angesichts der Politik des deutschen Imperialismus nach innen und nach außen wünschen wir Euch, unseren Leserinnen und Lesern – wie auch uns selbst – ein kämpferisches neues Jahr, ein Jahr der Konsolidierung und verbesserten Zusammenarbeit der kommunis-tischen Kräfte, ein Jahr der sich verstärkenden Gegenwehr gegen den Imperialismus auf allen Ebenen, und – hoffentlich – ein Jahr der Kriegsverhinderung

Zur aktuellen Einschätzung der PDS

Michael Opperskalski: Viele Kaninchen und eine Schlange

Den landläufigen Satz „wie ein Kaninchen auf die Schlange starren...“ und seine Bedeutung kennt ja jeder, aber wer ist im Zusammenhang mit der PDS und ihrem letzten Parteitag in Gera ein Kaninchen und wer die Schlange?

Für die bürgerlichen Medien hatte in Gera eine regelrechte Schlacht stattgefunden, zwischen „Reformern“ (die natürlich positiv eingeschätzt wurden/werden) und „Traditionalisten/ Fundamentalisten“ (die natürlich die Inkarnation des Teufels in dieser kapitalistischen Gesellschaft darstellen). Und die „Reformer“ gingen angeblich inhaltlich wie personell mit fliegenden Fahnen unter: „In der Gegenwart spielt die PDS nun keine Rolle mehr,“ (FAZ, 14.10.2002), „Die PDS stößt ihr Reformviertel ab.“ (14.10.2002), „Hinschmeißen oder weitermachen.“ (Berliner Zeitung, 15.10.2002), „Ankommen um zu verschwinden.“ (Die Welt, 18.10.2002), „Hang zum kollektiven Selbstmord.“ (Freitag, 18.10.2002), „Rolle rückwärts“. (Magdeburger Volksstimme, 14.10.2002), „Tod auf Raten“ (Lausitzer Rundschau, 14.10.2002), „Ab in die Vergangenheit“ (Thüringische Volkszeitung, 14.10.2002).

Diese Aufzählung ließe sich beliebig verlängern, sie belegt jedoch aus meiner Sicht recht anschaulich die Intentionen der bürgerlichen Berichterstattung: den Druck auf die PDS – personelle Veränderungen in Gera hin oder her -, sich ins kapitalistische System vollständig, unter Verabschiedung von „Restballast“ (oder von der Bourgeoisie als solchem eingeschätzten), zu integrieren sowie die Verteufelung jeglichen Denkens oder gar Handels, das auch nur ansatzweise über den immer enger gezogenen Tellerrand des Imperialismus hinausweist.

Die Reaktionen der bürgerlichen Parteien, die nahtlos an die Intentionen der Bourgeoismedien anknüpfen, wird durchaus auch in den Reihen der PDS-Führung (nach Gera) realistischer als zuvor gesehen: “Die Reaktionen von FDP und Grünen – beschäftigt mit anderen Problemen, Möllemann bei der FDP, Amt und Mandat bei den Grünen – fielen kurz und unbedeutend aus. FDP und Grüne sind gegenseitige Hauptkonkurrenten, konkurrieren jedoch kaum mit der PDS um Wählerinnen und Wähler.

Die Reaktion der CDU bewegte sich auf der Ebene der Presseschlagzeilen, ergänzt von der Aufforderung Steffel’s an die SPD, die PDS aus der Berliner Regierung zu werfen. Nach Tagen der öffentlichen Diskussion, PDS-Mitgliedern einen Wechsel in andere Parteien anzubieten, waren auch Stimmen aus der CDU vernehmbar, die CDU für PDS-Mitglieder zu öffnen.

Besonders intensiv ist – wie nicht anders zu erwarten – die Auseinandersetzung der SPD mit der vorhandenen Situation der PDS (Wahlniederlage/Parteitagsergebnis). Die kurzfristigen ‚Übertrittsangebote’ der SPD von Schröder, Münterefring, Scholz u.a. sind dabei nur plakative Oberfläche. Die wirkliche Strategie der SPD zielt tiefer und ist mittelfristig angelegt. (...) Die Mehrheitsströmung in der SPD war immer strategisch darauf aus – mit unterschiedlichen Mitteln – die PDS aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen, im Westen nicht hochkommen zu lassen und im Osten auszutrocknen. (...)“[3]

Aus Sicht der SPD ist diese Strategie durchaus verständlich, ist sie doch – traditionell wie historisch – die Hauptvertreterin des so genannten „demokratischen Sozialismus“. Mit der PDS ist ihr ganz einfach eine unangenehme Konkurrentin nicht nur hinsichtlich gemeinsamer oder zumindest ähnlicher ideologisch-politischer Einordnung, sondern vor allem um das Wähler-potential entstanden. Zudem könnten ja die anhaltenden politisch-ideologischen Debatten in und im Umfeld der PDS auf Teile der SPD abfärben. Dies wäre angesichts der offen neoliberalen Politik der SPD, deren Führungspersonal immer wieder bekundete, die Zeiten heißer politischer Auseinandersetzungen (man erinnere nur an die aufmüpfigen Jusos oder sozialdemokratischen Gewerkschaftslinken in der 70er und 80er Jahren!) zu Gunsten rechten, staatstragenden Kadavergehorsams überwunden zu haben, durchaus kontraproduktiv. Die SPD musste sich also nach Gera als Siegerin im Rennen um den so genannten „demokratischen Sozialismus“ begreifen...

Was ist also dran an der „Richtungsentscheidung“ in Gera?

Entkleiden wir also einmal die Vorgänge in und um Gera vom bürgerlichen Mehltau, der sich offensichtlich auch über das Denken einiger Linker gelegt hat, um tatsächlich beurteilen zu können, was mit der PDS passiert ist und wie sie einzuschätzen ist. Dabei verzichte ich bewusst auf eine Analyse oder Exegese der Unmengen an Positionspapieren, die nicht nur aus der Parteizentrale der PDS geschwemmt wurden. Auch ist es relativ unbedeutend, die strategischen und taktischen Kniffe, „Niederlagen“ oder „Siege“ der vor, in und nach Gera Handelnden zu untersuchen. Stoßen wir einfach keck und frech zu Pudels Kern vor...

Den Autorinnen und Autoren des Programms (gemeint ist das Programm der PDS aus dem Jahr 1993, d.Verf.) ging es einerseits darum, eine unangemessene Einengung der ideellen Grundlagen sozialistischer Politik zu vermeiden. In diesem Sinne wurde der starren Weltanschauungsbindung an den  Marxismus oder gar ‚Marxismus-Leninismus’ eine Absage erteilt.“[4]

Die PDS hat eine ganz wichtige Ausgabe. Sie vermittelt das Gefühl, da ist jemand, der speziell die ostdeutschen Interessen vertritt. Sie hat weiter die Aufgabe, einen nicht unbedeutenden Teil der ostdeutschen Bevölkerung in dieses politische System zu integrieren. Nämlich den Teil, der den demokratischen Institutionen skeptisch gegenübersteht.“[5]

„Nach Programmatik und Statut, nach ihrem Wesen und ihrer Erscheinung ist die PDS eine linke sozialistische Partei in den Traditionen der europäischen Geschichte des demokratischen Sozialismus. Die PDS steht in der Tradition solcher demokratischer Sozialisten wie Marx, Bebel, Luxemburg und Liebknecht, Gramsci, Bauer, Adler, Levi, Dubcek und Dutschke. Sie bekennt sich deshalb auch zu den Traditionen der linken deutschen Sozialdemokratie, steht in Erbe und Verpflichtung auch von Brandt, Wehner und Lafontaine.“[6]

„Signifikante Unterschiede zur SPD ergeben sich nur noch dort, wo die SPD selbst sozialdemokratische Positionen zugunsten der PDS räumt. Auch auf diese Weise kann eine Partei ihr Profil von einer anderen abhängig machen.“[7]

All dies sind nicht Aussagen des „ewigen Betonkopfes Opperskalski“, sondern PDS-offiziöse Selbsteinschätzungen, die in ihrer Eindeutigkeit allerdings kaum Raum für andere Wertungen geben dürften. Werner Pirker hat es in einem Kommentar in der „jungen Welt“ noch vor dem Parteitag in Gera wie folgt und aus meiner Sicht sehr treffend formuliert: „Der Richtungsstreit, der auf dem Parteitag in Gera zu erwarten ist, verläuft zwischen einem Sozialreformismus auf bescheidenstem Niveau und einem vom sozialen Gewissen weitgehend unbelasteten Linksliberalismus der Postmoderne. In Gabi Zimmer und ihren Mitstreitern ist das verzweifelte Bemühen zu erkennen, das soziale Gesicht zu wahren.  Um das sozialistische Gesicht der Partei ist es nie gegangen – der Sozialismus im Parteinamen entsprach stets nur der corporate identity des Parteivolks und keiner strategischen Orientierung. Die PDS war nie mehr als eine linksbürgerliche Partei parlamentarischen Typs. Für Dietmar Bartsch, Petra Pau und die mecklenburgischen Regierungssozialisten ist sie immer noch zu ‚traditionalistisch’. Sie drängen in Schröders Neue Mitte – als eine Systempartei des Ostens. Das erklärt, warum der ideologisch verwestlichste Teil der PDS-Nomenklatura nun wieder auf der Suche nach ‚den Wurzeln im Osten’ ist.[8]

Mit anderen Worten: die PDS ist nicht mehr und nicht weniger als eine nicht-marxistische, sozialdemokratische Formation bürgerlich-parlamentarisches Typs, der durch die verheerende Wahlniederlage die Grenzen dieser Perspektive in Konkurrenz zur traditionellen Hauptträgerin des „demokratischen Sozialismus“, der SPD, aufgezeigt wurde.[9] Diese Wahlniederlage ließ die politischen Auseinandersetzungen innerhalb der PDS eskalieren, zumal sie mit persönlichen Karrierezielen, Perspektiven und Antipathien gespickt waren.

Das es in einer sozialdemokratischen Formation (und nicht nur in dieser) im Rahmen der Grundpositionierung unterschiedliche politische Auffassungen, Analysen, Strömungen etc. gibt, ist vollkommen normal. Hinzu kommt die Besonderheit der PDS, aus einer marxistisch-leninistischen Partei, der SED, hervorgegangen zu sein. Tatsache ist, dass dieser so genannte „Grundkonsens“ der PDS spätestens seit 1993 von allen relevanten Kräften in der Partei, auch der so genannten „Kommunistischen Plattform“ akzeptiert wurde, doch sollte man sich bei der Einteilung der „unterschiedlichen Lager“ gerade in der PDS vor Simplifizierungen hüten.

Der erste Fehler solcher Einteilung in ‚Reformer’, ‚Erneuerer’, ‚Modernisierer’ einerseits und ‚Traditionalisten’, ‚Dogmatiker’, ‚Konservative’ andererseits ist, dass dies eine Einteilung in zwei Gruppierungen ist. Die Parteimehrheit, die ‚Mitte’ wird hier übergangen, nach dem Muster: Wer nicht für uns ist, gehört zur Gegenpartei. Es gibt in der PDS nicht zwei grundlegende Richtungen, sondern, wie in der Gesellschaft und in jeder Volkspartei, deren drei: Die Rechte, die Linke und das Zentrum. Natürlich sind die Linken in der PDS nicht die Linken in der SPD und in anderen Parteien.“[10]

Das bedeutet jedoch zugleich, dass die Gemeinsamkeiten ALLER Beteiligten – trotz aller persönlichen und manchmal auch demonstrativ zur Schau getragenen Querelen – objektiv weitaus größer (auch nach Gera!) sind, als es uns die bürgerlichen Medien vorzugaukeln versuchen oder es manche Linke krampfhaft glauben möchten: „Die sachlichen Differenzen sind überhaupt nicht tief. Deshalb werden wir auch Überlegungen aus dem unterlegenen Antrag in die Arbeit des Parteivorstandes einbeziehen. (...) Es gibt mehr Gemeinsamkeiten, als in der Diskussion zum Teil zugestanden wurde.[11] So ist es nur konsequent, dass auch vom neuen PDS-Parteivorstand die SPD-PDS-Koalitionen in Berlin sowie Mecklenburg-Vorpommern vehement unterstützt werden. Dort verfolgt die PDS bekanntlich auf Landesebene eine klassisch sozialdemokratische Politik, neoliberaler Sozialabbau inklusive. „Gabi Zimmer stellte in ihrer Erklärung klar: ‚Für PDS bedeutet die Berliner Regierungskoalition zugleich Chance und Herausforderung.’ Mit der Zusammenarbeit der beiden Parteien PDS und SPD, ‚die dicht wenige Jahre gar einander verfeindet waren’, könne es gelingen, ‚eine neue politische Kultur in Deutschland zu entwickeln.’“[12]Die PDS-Vorsitzende Zimmer hat sich zufrieden gezeigt mit dem Weg des PDS-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern in ein neuerliches Regierungsbündnis in Schwerin.[13]

Angesichts dieser Realitäten war der Delegierte zum PDS-Landesparteitag in Mecklenburg-Vorpommern, Konstantin Brandt, bereits im November sehr ernüchtert über die tatsächliche Entwicklung der PDS: „Ich habe nie daran geglaubt, dass Gera eine wesentliche Änderung der Partei herbeiführen kann. Es ist, wie oft geschrieben wurde, ein Spalt in der Tür geöffnet worden für linke Ideen, mehr auch nicht. Am Wochenende hat sich gezeigt, dass diese Hoffnung ganz schnell verflogen ist. Der Koalitionsvertrag wurde mich großer Mehrheit durchgewunken und Helmut Holter mit 63 zu 29 Stimmen als Arbeitsminister bestätigt.“[14]

                                                                                                                        Michael Opperskalski, Köln

Diskussion in der KPF zur Einheit der Kommunisten

Redaktion Offensiv: Anmerkung der Redaktion

Der Genosse Erwin Erfurth von der KPF Brandenburg sandte uns vor einiger Zeit seinen Entwurf für die gemeinsamen Grundpositionen der Kommunisten (DKP, KPD, KPF der PDS des Landes Brandenburg) zu. Da dieser Entwurf aber von der KPF so nicht angenommen wurde, haben wir von einer Veröffentlichung bisher abgesehen. Inzwischen gibt es einen weiteren Entwurf, den Genosse Konrad Hannemann (ebenfalls KPF Brandenburg) vorgelegt hat. Er wünscht sich die Veröffentlichung, damit, wie er schreibt, „auch andere Genossen am Gedankenaustausch über ein solches Projekt (nämlich der Erarbeitung von Grundpositionen der Kommunisten; d.Red.) teilnehmen können.“

Da nun also unterschiedliche Entwürfe vorliegen und beide noch nicht bestätigt sind, der Prozess sich also noch in der Diskussionsphase befindet, freuen wir uns darüber, beide veröffentlichen und so zur Verbreiterung und Transparenz der Diskussion beitragen zu können. Da beide Entwürfe auf die „Gemeinsame Erklärung“ der DKP, KPD und KPF Brandenburg aus dem Jahre 2000 Bezug nehmen, stellen wir diese den Entwürfen voran. Es sei hier deutlich darauf hingewiesen: die Entwürfe von Konrad Hannemann und Erwin Erfurth sind zur Zeit Entwürfe von Einzelpersonen, sind nicht beschlossen und stellen deshalb auch noch keine Organisationsorientierung dar.

                                                                                                                              Red. Offensiv, Hannover

DKP, KPD, KPF des Landes Brandenburg: Gemeinsame Erklärung

In den Monaten Mai und Juni dieses Jahres (gemeint ist das Jahr 2000; d.Red.) fanden Beratungen von Vertretern der brandenburger Landesorganisationen der DKP, der KPD und der KPF der PDS statt. Dabei wurde Übereinstimmung darüber erzielt, dass das Zusammenwirken der Kommunisten unabhängig von ihrer Organisationszugehörigkeit auf der Grundlage gemeinsamer politischer Überzeugungen und unter Hintansetzung unterschiedlicher Auffassungen ein unbedingtes Erfordernis ist.

Die Unterzeichnenden kamen überein:

- die begonnenen Beratungen mit dem Ziel der weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit fortzusetzen;

- außerparlamentarische Aktionen vor allem gegen die Gefahr des Neofaschismus, gegen die Gefahr imperialistischer Kriege, gegen den Sozialabbau sowie zu ökologischen Fragen gemeinsam zu unterstützen und dafür zu wirken, dass sich breite Schichten der Bevölkerung zu diesen Fragen engagieren;

- die vor Ort wirkenden Mitglieder aufzufordern, Verbindung miteinander aufzunehmen, um zu gegebenen Anlässen das gemeinsame Vorgehen zu beraten und dabei weitere Kommunisten und Sympathisanten zur Mitarbeit zu gewinnen. Besonders orientiert wird dabei auf das Mitwirken in bestehenden Plattformen gegen Rechts bzw. Auf die Teilnahme an der Schaffung solcher Bündnisse;

- gemeinsame Veranstaltungen sowohl auf örtlicher als auch auf Landesebene zu initiieren, um durch Gedankenaustausch zu aktuellen und theoretischen Problemen zu gemeinsamen Standpunkten zu kommen. Als erste Maßnahme auf Landesebene bereiten wir eine Veranstaltung zum Thema „Der 125. Jahrestag des Gothaer Vereinigungskongresses und die aktuellen Lehren aus der Marxschen Kritik am Gothaer Programm“ noch im Jahre 2000 vor.

Wir erklären, dass alle Maßnahmen, die aus diesen und den nachfolgenden Beratungen resultieren, für alle offen sind, die daran interessiert sind.

24. 7. 2000, Brigitte Müller (Landesvorsitzende der DKP), Hartmut Zobel (Landes-vorsitzender der KPD), Heinz-Uwe Draba und Konrad Hannemann (Landessprecher der KPF der PDS)

Konrad Hannemann: Vorbemerkung

Seit Beginn des Jahres 2000 gibt es im Land Brandenburg Bestrebungen zum überparteilichen Zusammenwirken der Kommunisten; speziell zwischen der Kommunistischen Plattform der PDS, der DKP und der KPD, aber auch mit dem Ziel der Einbeziehung parteiloser Kommunisten in die politische Arbeit.

Erste Ergebnisse waren das Zustandekommen einer „Gemeinsamen Erklärung“[15] und die Durchführung einer kollektiv vorbereiteten Konferenz anlässlich des 125. Jahrestages des Gothaer Programms am 18. 11. 2000 mit ca. 50 Teilnehmern in KönigsWusterhausen.

Unsere Zusammenkünfte zeigten aber auch bald, welche unterschiedlichen Auffassungen es in verschiedenen Fragen gibt. Erfolgreiches Zusammenwirken setzt aber Gemeinsamkeiten voraus. Damit entstand der Wunsch, einmal zusammenzutragen, in welchen Grundpositionen sich Kommunisten einig sind. Es entstanden dazu mehrere Entwürfe von den Genossen Erwin Erfurt und Konrad Hannemann von der KPF der PDS Brandenburg. Aber selbst im Rahmen der KPF fiel er schwer, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Von DKP und KPD gingen solche Entwürfe bisher nicht ein. Aber von ihnen kam der Vorschlag, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu schaffen, die sich mit dem Problem befasst. Dabei soll der vom Genossen Hannemann erarbeitete nachstehende Entwurf berücksichtigt werden.

                                                                                                         Konrad Hannemann, Eisenhüttenstadt

Konrad Hannemann:Entwurf – Gemeinsame Grundpositionen der Kommunisten

Veranlassung

Als Kommunisten eint uns das Ziel einer sozialistischen Gesellschaftsordnung, die den marxistischen Grundgedanken besser entspricht als der sog. „real existierende Sozialismus“.

Der Zusammenbruch des nach sowjetischem Modell errichtete Sozialismus in Osteuropa war nicht nur für uns Kommunisten, sondern für Millionen von Menschen ein tragisches Ereignis, das die aufopferungsvolle Tätigkeit der vom Kapitalismus befreiten Werktätigen weitgehend zunichte gemacht hat. Als Kommunisten bekennen wir uns zu unserer Mitverantwortung für diese Fehlentwicklung. Wir meinen, dass trotz der ungünstigen äußeren Bedingungen eine andere Entwicklung möglich gewesen wäre.

Die Ursachen für das Scheitern liegen nach unserer Meinung sowohl inner- als auch außerhalb des bisher praktizierten sozialistischen Gesellschaftssystems. Um sie tiefgründig zu ermitteln, ist eine Analyse erforderlich, die sowohl die positiven Erfahrungen wie auch die Fehler herausarbeitet. Für einen künftigen sozialistischen Neubeginn ist das unerlässlich.

Die Chance für einen solchen Neubeginn werden wir nur erlangen, wenn wir Glaubwürdigkeit und Vertrauen der Mehrheit der werktätigen Menschen wiedererlangen, indem wir uns täglich für ihre unmittelbaren Lebensinteressen einsetzen und indem wir öffentlich kundtun, wie wir die Probleme der Gegenwart lösen würden. Angesichts des weltweit propagierten Antikommunismus wird das nicht leicht sein. Erfolge können wir nur erringen, wenn wir in den Grundpositionen übereinstimmen und wir unsere Kräfte im Kampf um den Frieden, um soziale Gerechtigkeit und die Erhaltung der Natur, gegen die Globalisierungspolitik des Großkapitals und den zusehends erstarkenden Neonazismus vereinen.

Aus diesem Grunde haben wir dieses Positionspapier erarbeitet.

2. Die Schwerpunkte unseres gegenwärtigen Kampfes

Angesichts der fortschreitenden Aushöhlung politischer und sozialer Rechte, der zunehmenden Gefahr der kriegerischen Lösung von Konflikten sowie der schrittweisen Vernichtung unserer natürlichen Umwelt richten wir unsere gemeinsamen Anstrengungen auf folgende Ziele[16]:

- die deutsche Außenpolitik hat der Wiederherstellung und Erhaltung des Weltfriedens zu dienen, der Lösung internationaler Probleme auf friedlichem Wege.

- die Investitionen in der Industrie und in anderen Bereichen müssen sich künftig an den Bedürfnissen der Menschen ausrichten und auf die Einführung umweltfreundlicher Technologien gerichtet sein, statt auf Rüstung und Waffenexport. Sie sollen Arbeitsplätze schaffen, statt sie im Interesse der Profitsteigerung zu vernichten, und zwar vorrangig in den östlichen Bundesländern.

- Eine tatsächlich „moderne Gesellschaft“ erfordert Vergütungs- und Rentengerechtigkeit zwischen Ost und West, zwischen den Geschlechtern und den sozialen Gruppierungen. Frauen- und Jugendförderungsprogramme im Rahmen einer umfassenden Bildungsreform sind eine unerlässliche Voraussetzung, um dieses Ziel zu erreichen und der Jugend wieder sinnvolle Lebensinhalte zu bieten.

- Schluss mit der Privatisierungspolitik! Solche für alle Menschen lebenswichtigen Bereiche wie Gesundheitsfürsorge, Wohnen, Bildung, Kultur, Personenverkehr, Post- und Fernmeldewesen, Behinderten- und Altenpflege dürfen nicht weiterhin dem Profitstreben unterworfen werden. Zumutbare Tarife und Preise sowie tragbare Wohnungsmieten sind eine Grundvoraussetzung für soziale Gerechtigkeit und ein würdevolles Leben jedes Gesellschaftsmitgliedes.

- Konzentration der Arbeit der Polizei und der Justizorgane auf die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die Sicherheit der Bürger. Einstellung der Rachejustiz gegenüber ehemaligen DDR-Funktionären; stattdessen konsequente Unterdrückung der erstarkenden rechtsradikalen Szene.

- Der Boden darf nicht weiterhin Spekulationsobjekt sein. Es sind juristische Garantien für den Schutz des Bodenreformlandes und der nach DDR-Gesetzen rechtmäßig erworbenen Eigentums- und Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden zu schaffen.

- Es ist nicht länger vertretbar, dass in der Landwirtschaft Arbeitende nur Zweidrittel von dem verdienen, was vergleichbare Berufsgruppen erhalten. Die ökonomischen, sozialen und kulturellen Existenzbedingungen der einzeln wie der genossenschaftlich wirtschaftenden Bauern sind denen der Stadtbevölkerung anzugleichen. Die Aufhebung des Preisdiktats der Produktionsmittel herstellenden und der verarbeitenden Industrie gegenüber den Landwirtschaftsbetrieben ist eine Voraussetzung dafür, dass letztere künftig ohne staatliche Subventionen wirtschaften können.

- Es ist unerträglich, dass viele Kommunen ihr Eigentum verkaufen müssen, um ihre wichtigsten Aufwendungen tätigen zu können. Sie sind finanziell so sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre Aufgaben gegenüber den Bürgern zu erfüllen, ohne sich in Schulden stürzen zu müssen.

Wir sind uns bewusst, dass diese Forderungen nicht kampflos durchzusetzen sind. Deshalb sind wir entschlossen, gemeinsam mit anderen linken Parteien, den Gewerkschaften, demokratischen Organisationen, und Sozialverbänden mit außerparlamentarischen Aktionen Druck auf die Parlamente und die Regierungen auszuüben.

3. Langfristige Ziele unserer Bewegung[17]

Das gemeinsame Ziel der Kommunisten ist die Errichtung des Sozialismus als der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft.

Zur höheren Phase, dem Kommunismus, möchten wir vorerst keine Aussage treffen. Wir gehen davon aus, dass im wesentlichen zutrifft, was Karl Marx u.a. im Vorwort zur „Kritik der politischen Ökonomie“ dazu gesagt hat. Einzelfragen werden künftige Generationen aufgrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen präziser bestimmen können.

Der Sozialismus gründet sich auf das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln als dominierende Eigentumsform und auf die politische Macht der Arbeiterklasse im Bündnis mit den übrigen Werktätigen. Eine solche Gesellschaftsordnung wird nur funktionieren, wenn sie mehrheitsfähig ist. Deshalb streben wir an, dass in den Parlamenten bzw. Volksvertretungen künftig nicht nur Parteien, sondern auch Gewerkschaften, Frauen-, Jugend-, soziale und andere Organisationen vertreten sind, die die ganze Interessenbreite des Volkes wahrnehmen.

Der künftige Sozialismus wird eine Gesellschaft sein, in der Krieg zwischen den Völkern, Hunger und Hungerkrankheiten, Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit überwunden sind und in der kein Mensch mehr gezwungen ist, sich der Ausbeutung durch andere zu unterwerfen. Alle Menschen haben dann, unabhängig von Geschlecht  und ethnischer Herkunft, gleiche Chancen. Er ist eine Gesellschaft sozialer Gerechtigkeit, in der der Grundsatz gilt: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung.

Zier der sozialistischen Produktion ist die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Menschen im Einklang mit der neuen, sozialistischen Lebensweise und einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen in Verantwortung für künftige Generationen. Besonders gefördert werden die schöpferische Initiative und Aktivität der von Ausbeutung befreiten Menschen sowie die Selbstverwaltung des Volkes in allen Lebensbereichen.

Im Sozialismus werden die Voraussetzungen geschaffen für den Kommunismus, eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.

4. Wege zum Erreichen unserer Ziele

Sowohl unsere kurzfristigen Ziele wie auch die Errichtung des Sozialismus sind nur auf dem Wege des Klassenkampfes zur Einschränkung und schließlich vollständigen Überwindung der Macht des Großkapitals im internationalen Maßstab zu erreichen. Die bürgerliche ist durch eine sozialistische Demokratie abzulösen, in der tatsächlich alle Macht vom Volke ausgeht, in der die Parlamente nicht vorrangig von Interessenvertretern der Banken und Monopole, sondern von Vertretern aller Schichten des werktätigen Volkes besetzt werden.

In Anbetracht dessen, dass das Großkapital das gesamte Volk als Ausbeutungsobjekt betrachtet, dass es das gesamte Leben seinen Profitinteressen unterwirft und damit die Existenz-bedingungen der Menschheit gefährdet, besteht bis in den Mittelstand hinein objektiv eine Interessenübereinstimmung an der Beseitigung der derzeitigen Machtverhältnisse. Mit der Forderung nach einer Demokratie als wahre Volksherrschaft befinden wir uns im Einklang mit dem Wesen des Grundgesetzes der BRD. Das Grundgesetz steht nicht im Widerspruch zum Sozialismus, zumal darin keine bestimmte Gesellschaftsordnung vorgeschrieben ist.

Unsere Ziele sind nur in Etappen zu erreichen. So erfordert die Errichtung des Sozialismus eine Übergangsperiode, in der der Staatsapparat eine demokratische Umgestaltung erfährt und in der Reformen durchgeführt werden, die im Rahmen des Kapitalismus noch nicht durchsetzbar waren. Das betrifft insbesondere die Grundlagen zur Förderung verschiedener Formen des gesellschaftlichen Eigentums, die Umstellung der Produktion auf umweltfreundliche Technologien sowie auf die Lebensbedürfnisse der Menschen, die soziale Neuregelung des Gesundheitswesens, die Ablösung des bürgerlichen durch das sozialistische Recht sowie eine Bildungsreform, die allen Menschen gleichen Zugang zu Bildung und Kultur gewährleistet.

Wir sind uns bewusst, dass angesichts der internationalen Verflechtungen des Großkapitals unsere Ziele nur teilweise auf nationaler Ebene durchsetzbar sind. Ein Zusammenwirken aller linker Kräfte im europäischen und im internationalen Maßstab halten wir für unerlässlich. Deshalb setzen wir uns dafür ein, eine Verständigung über solche Grundpositionen, wie sie hier dargelegt wurden, über den nationalen Rahmen hinaus zu erreichen.

                                                                                                         Konrad Hannemann, Eisenhüttenstadt

Erwin Erfurth: Entwurf – Grundpositionen der Kommunisten, der kommunistischen Bewegung und der kommunistischen Revolution

Entwurf eines Positionspapiers der KPD, der DKP und der KPF der PDS des Landes Brandenburg

Gemeinsame marxistisch–kommunistische Grundpositionen, theoretisch-wissenschaftliche Ausgangspositionen, kommunistische Visionen, Ziele und Überzeugungen sind für ein erfolgreiches Zusammenwirken der Kommunisten im praktisch-politischen Kampf gegen das Herrschaftssystem des Kapitalismus eine unabdingbare Voraussetzung.

Es ergeben sich drei Zielstellungen:

- Ein breiter und umfassender Gedankenaustausch zu aktuellen und theoretischen Problemen soll angeregt und in Gang gesetzt werden (siehe gemeinsame Erklärung vom 24. Juni 2000).

- Das hier vorgelegte Positionspapier soll zu gemeinsamen politischen Standpunkten der Kommunisten führen.

- Die theoretisch-politischen Standpunkte sollen im und durch den gemeinsamen praktisch-politischen Kampf der Kommunisten immer wieder neu überprüft, aktualisiert, präzisiert bzw. ergänzt werden.

Letztendlich soll es nach einem bestimmten Zeitraum gemeinsamen Wirkens zur Festschreibung längerfristiger kommunistischer Grundpositionen kommen, die von den Landesorganisationen der KPD, der DKP und der KPF der PDS beschlossen werden.

Grundpositionen der Kommunisten Brandenburgs (Entwurf und Diskussionspapier):

Nach wie vor wird die gegenwärtige Epoche als Epoche des weltweiten Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus charakterisiert. Die gegenwärtige Epoche wurde mit dem Sieg der großen sozialistischen Oktoberrevolution 1917 eingeleitet.

Diese Revolution verändert das Kräfteverhältnis zwischen den Lagern des Fortschritts und der Reaktion grundlegend; ihre Lehren und Erfahrungen mobilisieren bis heute alle antikapi-talistischen und kommunistischen Kräfte der Welt. Im Jahr 1917 begann die Epoche der sozialistischen Weltrevolution.

2. Die  Haupttendenz der gesellschaftlichen Entwicklung zum Sozialismus und Kommunismus wird von der Entwicklung, Stärkung und Festigung der drei potentiellen revolutionären Hauptkräfte bestimmt – dem sozialistischen Weltsystem, der internationalen Arbeiterklasse und der nationalen Befreiungsbewegung.

3. Die Bestimmung der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus in ihren Hauptakteuren, Haupttendenzen und historischen Besonderheiten sowie nationalen Bedingt-heiten bildet die Grundlage für die Ausarbeitung, Entwicklung und ständigen Vervollkommnung der revolutionären Strategie und Taktik der kommunistischen Parteien und Bewegungen in Abhängigkeit von den Entwicklungstendenzen der Epoche.

4. Als Kommunisten bekennen wir uns zur Marxschen wissenschaftlichen Theorie, Methode und Methodologie der gesellschaftlichen Analyse, zum historischen und dialektischen Materialismus, der politischen Ökonomie und des wissenschaftlichen Sozialismus/Kommu-nismus. Wir bekennen uns zum Endziel der kommunistischen Bewegung – der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft. Der Weg zur Befreiung der Arbeiterklasse und aller Werktätigen von Ausbeutung und Unterdrückung durch das Kapital (Emanzipation) kann letztendlich nur erfolgreich sein, wenn in einer sozialen Revolution des Privateigentum an den Produktionsmitteln in gesellschaftliches Eigentum überführt wird (Monopole, Banken, Versicherungen, Großgrundbesitz, Verkehrswesen, Gesundheitswesen etc.)

5. Die Eröffnung des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus wird in jedem Falle einen langen historischen Prozess beanspruchen – lange Geburtswehen (Übergangsperiode), erste Phase der kommunistischen Gesellschaft (Sozialismus), höhere Phase der kommunistischen Gesellschaft (Kommunismus). Wir stützen uns dabei auf die Marxsche Theorie der sozialistischen/kommunistischen Revolution, auf seine Lehre vom Klassenkampf, das ökonomische Grundgesetz der gesellschaftlichen Entwicklung, die Lehre von der Notwendigkeit des revolutionären Sturzes der Bourgeoisieherrschaft, der Zerschlagung des kapitalistisch-imperialistischen Staates, der Errichtung einer revolutionär-demokratischen Staatsmacht und der Diktatur des Proletariats. Eine grundlegende Veränderung der kapitalistischen Gesellschaft in Richtung Sozialismus kann nur eingeleitet werden, wenn die Herrschaft des kapitalistischen-imperialistischen Staates beseitigt, das Volk die Demokratie erkämpft und in Besitz nimmt.

6. Als Kommunisten ist unsere Position und Ideologie antikapitalistisch, antiimperialistisch, antifaschistisch und antirassistisch. Wir stehen in Systemopposition zu den sozioökonomischen Grundlagen, zum kapitalistisch-imperialistischen Staat und seiner Repräsentationsdemokratie, den kapitalistisch-imperialistischen Herrschaftsmethoden, zu dem politischen Machtgefüge der Bundesrepublik Deutschland. Unser Anliegen besteht in der gründlichen Analyse des bundesrepublikanischen Staatsmonopolismus, der Analyse des gegenwärtigen Grundwider-spruchs des Kapitalismus, der Produktions- und Eigentumsverhältnisse, der Klassenverhältnisse, der gesamten Sozialstruktur, des kapitalistischen Staates, der kapitalistischen Demokratie, der kapitalistischen Herrschaftspraktiken, der Kultur und Lebensweise. Die Analyse des bundes-republikanischen Staatsmonopolismus bildet die Grundlage für die Gewinnung von Bündnispartnern für ein deutsches Sozialismuskonzept, für ein Aktionsprogramm revolutionär-demokratischer Veränderungen (Alternativstrategie).

7. Die Analyse des Kapitalismus, seiner Wirtschaft und Gesellschaft, offenbart seine gesell-schaftlichen Grundgebrechen, die die Menschheit in immer neue Katastrophen treibt und die Existenz als ganzes bedrohen – wachsende Ausbeutung und Entfremdung, Krieg und Hunger, wachsende Armut und Obdachlosigkeit, Arbeitshetze und Massenarbeitslosigkeit, Umweltzerstörung, Diskriminierung, Rassismus, Nationalismus, der Abbau demokratischer und sozialer Errungenschaften. Der Kapitalismus ist die Barbarei der Menschheit, der sie bis an den Rand ihrer Vernichtung treibt – an die Eliminierung ihrer Existenzgrundlagen. Er befindet sich in einer weltweiten ökonomischen, sozialen, ökologischen, kulturellen und politischen Systemkrise. Für die Arbeiterklasse und für alle Klassen und Schichten, deren Interessen oder Teilinteressen mit denen der Arbeiterklasse zusammenfallen, gibt es nur eine Alternative zur wachsenden Krise der kapitalistischen Barbarei – eine neue Gesellschaftsordnung, der Sozialismus, der sich zum Kommunismus entwickelt.

8. Der Sozialismus erfordert die Aufhebung des Widerspruchs zwischen Lohnarbeit und Kapital, der heute alle Bereiche des Lebens beherrscht. Der Weg zum Sozialismus führt zu einem grundlegenden Bruch mit der kapitalistischen Produktions- und Wirtschaftsweise, zur Beendigung der fortschreitenden Kapitalakkumulation auf Kosten der Volksinteressen und seiner fortschreitenden Ausplünderung. Die Hauptstütze der Kapitalherrschaft und des Schutzes der kapitalistischen Produktions- und Eigentumsverhältnisse ist der bürgerlich-imperialistische Staat und sein gesamter Machtappart. Es geht daher zunächst darum, jenen die Macht zu entreißen, die sie um die Steigerung ihres Profits willen zum Schaden des Volkes und der Menschheit gebrauchen. Der Hauptfeind der Arbeiterklasse und aller Werktätigen ist in der BRD die imperialistische Großbourgeoise. Es ist daher für uns Kommunisten eine Illusion, ein „theoretischer Irrtum“ (H.H. Holz, Sozialismus statt Barbarei, Essen 1999, S. 64) anzunehmen, ein „Übergang zum Sozialismus“ ließe sich auf „dem Wege bloßer Reformen innerhalb des Kapitalismus“ erreichen (ebenda). Eine grundlegende Wende und Veränderung des Kapitalismus in Richtung Sozialismus ist auf dem Boden und im Rahmen des Kapitalismus unmöglich, weil das Wesensmerkmal – das großkapitalistischen Privateigentum an Produktionsmitteln – des Kapitalismus erhalten bleibt. Es geht uns Kommunisten letztendlich nicht um bloße Reform des kapitalistischen Systems. Unser Ziel ist der Sozialismus.

9. Für die kommunistische Strategie und Taktik jedoch spielt die theoretische Frage von sozialer Reform und Revolution sowie deren politisch-praktische Umsetzung im Klassenkampf eine entscheidende Rolle, insbesondere im Zugang bzw. in Richtung zur sozialistischen Gesellschaft. Revolutionär-demokratische Reformen bereiten den Übergang zum Sozialismus vor. Wir betrachten den Kampf um Demokratie und Sozialismus als Einheit und Wechselverhältnis. (R. Luxemburg, Sozialreform und Revolution, Leipzig 1899). Revolutionär-demokratische Reformen verteidigen demokratische Errungenschaften, erweitern demokratische Rechte und greifen schließlich die Machtstützen der imperialistischen Bourgeoisie und ihres Staates an – den imperialistischen Staat, das privatkapitalistische Eigentum an Produktionsmitteln. Ein Zugang zum Sozialismus ist an zwei Voraussetzungen bzw. Bedingungen gebunden – Eroberung der politischen Herrschaft der Proletarier bei Zerschlagung des bürgerlich-imperialistischen Staates sowie Enteignung des bürgerlich-imperialistischen Großeigentums und fortschreitender Vergesellschaftung der Produktionsmittel, Aufhebung eben des Gegensatzes zwischen Arbeit und Aneignung, Produktion und Kapitalverwertung.

10. Die Zurückdrängung und schließlich Überwindung der Herrschaft dieses mächtigsten Teil der deutschen Großbourgeoisie ist deshalb die entscheidende Vorraussetzung für die Öffnung des Weges zum Sozialismus. Wir als Kommunisten arbeiten für die Schaffung eines breiten antiimperialistischen Bündnisses, für eine antimonopolistische-demokratische Wende – demokratische Umgestaltung der Gesellschaft (antimonopolistische Demokratie).

11. Für uns Kommunisten ist es dringend geboten, ein neues Sozialismusbild zu erarbeiten, eine neue Sozialismus-Konzeption, die neue Eckpunkte, Kriterien und allgemeine Vorstellungen einer künftigen sozialistischen Gesellschaft entwickelt wie auch Möglichkeiten, Wege und Varianten zum Sozialismus entwickelt: Wissenschaftliche Begründung des Sozialismus // Ausgangsbedingungen // Übergangsperiode zum Sozialismus // Grundzüge des Sozialismus // Gestaltung und Ausformung des Sozialismus // Sozialismus – Epoche – Internationalismus // gesellschaftliche Träger (revolutionäre Subjekte) // Klassen – Klassenverhältnisse // Staat und Gesellschaft // Grundwerte des Sozialismus und ihre Ausformung.

12. Der Kampf der Arbeiterklasse um ihre Interessen ist gleichzeitig ein Kampf um die Interessen aller gegen den Vorteil einiger weniger. Das ist die historische Mission der Arbeiterklasse. Der gesellschaftliche Träger, das bestimmende „Subjekt“ des historischen Fortschritts ist in dieser Epoche nur die Arbeiterklasse. Die Arbeiterklasse ist die entscheidende Kraft zur Rettung der menschlichen Zivilisation, zur Erkämpfung des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus sowie zur Emanzipation der ganzen Gesellschaft. Sie ist die Klasse von Menschen, deren Existenz vom Lohn abhängt. Zur Arbeiterklasse gehört die große Mehrheit der Menschen, die aufgrund ihrer Stellung im Produktionsprozess die entscheidende Gegenmacht zur Kapitalmacht ist. Um als Gegenmacht zu wirken und zum Träger gesellschaftlicher Veränderungen werden zu können, muss die Masse der Arbeitenden sich ihrer Klassenlage bewusst werden und zur organisierten Aktion bereit sein. Klassenbewusstsein ist unverzichtbar für die Formierung der Arbeiterklasse zum politischen Subjekt. Die Bewusstseinsbildung der Arbeiterklasse und ihrer Bündnispartner ist eine unabdingbare und ständige Aufgabe der Kommunisten und ihrer Partei.

13. In allen Bewegungen der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten in Richtung Sozialismus/Kommunismus ist die Eigentumsfrage die Grundfrage der Bewegung. In der zu entwickelnden neuen Sozialismus-Konzeption ist die Eigentumsfrage die Hauptfrage. Im Programm revolutionär-demokratischer Reformen wie auch in der Gestaltung eines künftigen Kommunismus sind die Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie grundlegende Veränderungen der Eigentumsverhältnisse erreicht werden können und zugleich auch neue Machtverhältnisse, neue Kräfteverhältnisse.

Grundlegende Veränderungen: Mehrsektorenwirtschaft (kommunistisches Eigentum, kleine Warenproduktion, kapitalistisches Eigentum; LW Bd.30, S.92) // demokratische Wirtschaftsplanung // Zurückdrängung der Monopolmacht // Koalitionsregierung, revolutionär-demokratische Staatsmacht (Doppelherrschaft!) // Arbeiterräte, Organe der Volkskontrolle (Rätebewegung) // fortschreitende Überführung der Großkonzerne (Schlüsselindustrien), Banken, Versicherungen, Verkehrswesen in öffentliches Eigentum (Nationalisierung)

Neue Formen des Eigentums im Kapitalismus bzw. in der Übergangsperiode: Kapitalistisches Staatseigentum // öffentliches Eigentum (Land, Kommune) // genossenschaftliches Eigentum im Handwerk // Förderung klein- und mittelständischer Unternehmen (privatkapitalistische Betriebe, Handwerker) // große Wirtschaftseinheiten in der Landwirtschaft (Produktionsgenossenschaften) // Stärkung landwirtschaftlicher Familienbetriebe unter 11 ha // Vergesellschaftung (Enteignung) von Grund, Boden und gesellschaftliches Eigentum als sozialistisches Staatseigentum // Vergesellschaftung industrieller Großbetriebe (Kombinate) // staatliche und kommunale Beteiligung an privaten Unternehmen (gemischtes Eigentum)

14. Die Kommunistische Bewegung ist eine internationalistische Bewegung, da die Arbeiterklasse eine internationale Kraft ist und einen gemeinsamen Feind hat – die imperialistische Bourgeoisie. Daher kann die Befreiung der Arbeiterklasse nur dauerhaft gelingen, wenn sie international koordiniert wird und zumindestens einige imperialistische Hauptländer einbezieht (Einheit nationaler – internationaler Kampf). Der internationale Charakter des Kampfes der Arbeiterklasse kann nur erfolgreich sein unter Führung und im Zusammenwirken kommunistischer Parteien unter Beachtung der Kriterien des proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus, die ständig präzisiert und neu erarbeitet werden müssen.

15. Die Kommunisten kritisieren und entlarven ständig sozialreformistische und revisionistische Gesellschaftsauffassungen, insbesondere der Moderne-Sozialisten, die eine illusionäre Version des Hinüberwachsens (Transformation) des Kapitalismus in den Sozialismus mittels ausschließlich allmählicher Reformen mit Hilfe politischer Instrumentarien des kapitalistischen Staates vertreten – ohne die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse anzutasten.

Der sogenannte „Demokratische Sozialismus“ ist eine solche moderne Form des Revisionismus – eines „Sozialismus“ auf dem Boden und im Rahmen des Kapitalismus – ein moderner Bourgeoissozialismus, der der Arbeiterklasse und allen Werktätigen keine Perspektive ihrer tatsächlichen Befreiung in einer sozialistischen Gesellschaft jenseits der Grenzen des Kapitalismus zeigt. Er verschleiert und verdunkelt die Einsicht in ihre Lebensbedingungen, in ihre Klassenlage und in die Bedingungen revolutionärer Veränderungen. Es ist ein Sozialismus „administrativer Verbesserungen, die auf dem Boden dieser (kapitalistischen; E.E.) Produktionsverhältnisse vor sich gehen, also an dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital nichts ändern...“[18] Die Ideologen des konservativen oder Bourgeoissozialismus „wollen die bestehende Gesellschaft (den Kapitalismus; E.E.) mit Abzug der sie revolutionierenden und sie auflösenden Elemente... Die Bourgeoisie stellt sich die Welt, worin sie herrscht, natürlich als die beste Welt vor... Der Bourgeoissozialismus arbeitet diese tröstliche Vorstellung zu einem halben oder ganzen System aus. Wenn er das Proletariat auffordert, seine Systeme zu verwirklichen und in das neue Jerusalem einzugehen, so verlangt er im Grunde nur, dass es in der jetzigen Gesellschaft stehen bleibe, aber seine gehässigen Vorstellungen von derselben abstreife.“[19] Dieser Bourgeoissozialismus predigt die Veränderung der materiellen Lebensverhältnisse, versteht darunter aber „keineswegs Abschaffung der bürgerlichen Produktionsverhältnisse…“[20] Dieser Sozialismus „führt, wie die Erfahrung lehrt, in die politische Anpassung an die kapitalistische Herrschafts- und Ausbeutungsordnung.“[21]

                                                                                                                                  Erwin Erfurth. Cottbus

Die Linke in der Kommunistischen Partei Frankreichs

Coordination des militants communistes: Vollversammlung zur Zusammenarbeit mit der FNARC[22]

Die Genossinnen und Genossen der „Coordination des militants communistes“ (CMC) haben sich am 13. Oktober in Paris zu Ihrer Generalversammlung getroffen. Sie haben die Berichte von René Lefort über die nationale und internationale politische Lage, von Georges Gastaud über die Entwicklung der kommunistischen Kräfte in der Kommunistischen Partei Frankreichs, die in Opposition zur Mutation stehen,  und von J.-Cl. Houseaux über die Aktivitäten der CMC einmütig angenommen. Der Bericht von Vincent Flament, der die Entwicklung der CMC und ihrer Zeitung, der „Initiative Communiste“ beinhaltete, rief eine rege Debatte hervor. ... (Die französischen Genossen führen nun aus, dass sie in der nächsten Ausgabe ihrer Zeitung genauer berichten wollen, aber schon jetzt die Beschlüsse und Entscheidungen der Generalversammlung mitteilen wollen. Sie bringen dann folgende Zusammenfassung. D.Red.)

Die CMC stellt fest, dass der Zeitpunkt gekommen ist, alle unsere Kräfte in der FNARC zu vereinen, da diese der prinzipielle Ort der Aktion, Koordination und Ausarbeitung der Kommunistischen Erneuerung (im Original: „renaissance = Wiedergeburt; d.Red.) ist. Trotzdem ist die eigenständige Funktion der CMC nicht erschöpft. Die CMC will aber die theoretischen, strategischen, ideologischen und technischen Anstrengungen und Errungenschaften ihres inzwischen elfjährigen Kampfes und für die FNARC fruchtbar machen und allen Aktivisten der Kommunistischen Erneuerung zur Verfügung stellen. (...)

Unsere Zeitung „Initiative Communiste“, auf die wir zurecht stolz sein können, weil sie einen wichtigen Beitrag zum Kampf der Kommunisten geleistet hat, die widerstehen wollten (und weil sie ein guten Redaktionskollektiv hat, immerhin 740 Abonnenten und Tausende von Lesern), könnte, falls das die Vollversammlung der FNARC, die für den Dezember vorgesehen ist, das will, in kurzer Zeit die Zeitung dieser vereinigten Organisation werden (dieser vereinigten Organisation, zu deren Vätern wir neben anderen zählen). Hier wollen wir zwei Richtungen verfolgen: Wir wollen einerseits die politische Theorie- und Analysearbeit vertiefen und andererseits wollen wir die kommunistische Einmischung an allen Fronten des Kampfes stärken – und dies durch neue Redaktionsmitglieder und Lokalkorrespondenten unterstützen. (...)

(Um diese großen Ziele erreichen zu können, müssen die französischen Genossen ihre Druckerei erweitern und mit besseren Maschinen ausstatten. Sie brauchen dafür rund 15.000,- €, die sie aufgeteilt sowohl über einen Bankkredit als auch über eine Spendensammlung versuchen wollen aufzubringen. Zum Schluss schreiben sie):

Wir senden einen Appell an alle unsere Genossinnen und Genossen und an alle, die mit uns sympathisieren, an alle, die die Kommunistische Erneuerung für notwendig halten, uns zu helfen, uns die Mittel für den vereinten Kampf auf klaren politischen Grundlagen, den wir inzwischen seit mehr als zehn Jahren gegen die Liquidierung der Französischen Kommunistischen Partei führen,  zu geben.

Spenden (am besten Schecks) an: Initiative Communiste, BP 227, 75624 Paris, Cedex 13. (Auf der Rückseite des Schecks bitte „imprimerie“ – auf deutsch „Druckerei“ – vermerken! Absender nicht vergessen!)

                              Initiative Communiste, Redaktion Offensiv (Übersetzung aus dem Französischen)

Grundrechte und Gesellschaftsform

Erich Buchholz: Gleichheit vor dem Gesetz und vor dem Gericht – Illusionen oder Phantom?

In Verfassungen wie auch im bundesdeutschen Grundgesetz (Art. 3) sowie in Menschenrechtskonventionen steht geschrieben: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Ebenso sollen sie auch alle vor Gericht gleich sein.

Was bedeutet das wirklich?

Selbstverständlich legen juristische Normen nicht fest, dass die Menschen tatsächlich gleich sein sollen. Die tatsächliche Ungleichheit und Unterschiedlichkeit der Menschen, ihre individuelle Eigenheit und Eigentümlichkeit ist ein großer Reichtum des Menschengeschlechts, der Menschheit, ein außerordentlich erfreuliches Resultat der Jahrtausend langen Entwicklung der Menschheit.

Selbstverständlich geht es bei dem einleitend genannten Verfassungsgebot also nicht um die tatsächliche, wirkliche Gleichheit der Menschen. Es geht um die Einräumung gleicher (juristischer) Rechte – und umgekehrt der Auferlegung gleicher (juristischer) Pflichten. Auf den Zusammenhang von Rechten und Pflichten, ihre notwendige Korrespondenz, die in der Urgemeinschaft, in der Gentilordnung noch nicht separiert waren, hat bekanntlich Friedrich Engels zutreffend hingewiesen.

Dem gemäß sprach Art. 20 der Verfassung der DDR von 1968 von „gleichen Rechten und Pflichten“.

Aber es geht schon juristisch gar nicht darum, dass jedermann gleiche Rechte zustehen und gleiche Pflichten auferlegt werden. Aus gutem Grund sind die Rechte und Pflichten der verschiedenen Rechtsgenossen durchaus unterschiedlich, je nach der konkreten Rechtsstellung der betreffenden Rechtssubjekte, z. B. als Eltern, als Lehrer, als Schüler, als Eigentümer, als Beamte, als „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ usw.

Das Verfassungsgebot des Art.3 GG – und auch das Menschenrecht der Gleichheit vor dem Gesetz, wie es bereits in der Menschenrechtsdeklaration vom 10. Dezember 1948 festgeschrieben ist, - meint juristisch nur, dass allen Menschen gleiche Rechte unabhängig vom Geschlecht, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und der Herkunft, des Glaubens sowie der religiösen oder politischen Anschauungen gewährt und gewährleistet werden.

Womöglich sonst sachlich begründete Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten sollen also nicht aus den vorgenannten persönlichen Voraussetzungen eines Individuums resultieren. Niemand soll, wie es in Art.3 GG zu lesen steht, aus den vorgenannten Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. Insoweit enthält das hier in Rede stehende Verfassungsgebot und Menschenrecht zugleich das Verbot der Diskriminierung. Die verfassungsrechtliche Verankerung dieser Gleichheit vor dem Gesetz (und vor dem Gericht), dieser gleichen Rechte (und Pflichten), dieser gleichen Freiheit aller Menschen, unabhängig vom Geschlecht und Herkunft, von Rasse, Sprache, ethnischer Bindung und Zugehörigkeit, politischer Anschauungen usw. ist zweifellos eine große, wenn man so will eine zivilisatorische Errungenschaft, so besonders gegenüber den Zeiten der Sklaverei, des Leibeigentums, des Mittelalters, in dem z. B. u.a. Kleiderordnungen vorschrieben, welche Stände welche Kleidung tragen dürfen.

Es ist auch in hiesigen Landen noch gar nicht solange her, dass Frauen de jure noch nicht die gleichen Rechte hatten wie Männer, und zwar sowohl politische Rechte (z. B. Wahlrecht), Rechte der Berufsausbildung (z. B. studieren zu dürfen) und bestimmte Berufe ausüben zu dürfen, sowie im Zivil- und besonders im Familienrecht. Noch bis vor kurzem war in der Bundesrepublik die uneheliche Geburt nicht nur ein (moralischer) Makel, sondern juristisch mit gegenüber ehelich Geborenen verkürzten, geminderten Rechten verbunden.

Noch nicht ein Menschenalter ist es her, dass im Hitler-Deutschland bestimmte Menschengruppen die jure, d. h. in bestimmten Gesetzen, also nicht erst durch praktisches Handeln der Nazis und verhetzter „Volksgenossen“, für minderberechtigt oder für rechtlos erklärt worden waren, so insbesondere die Juden durch die Nürnberger Gesetze, Juden und Polen durch besondere Strafbestimmungen, sowie politische Gegner, vor allem Kommunisten.

Das Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz – das übrigens gerade nach der Überwindung und Beseitigung des Hitlerfaschismus auch international in entsprechenden Konventionen eine enorme Bedeutung erlangte – umschließt also ganz wesentlich das Verbot derartiger Diskriminierung. Mehr noch: es hat in der Fassung der Menschenrechtsdeklaration vom 10.12. 1948 und den darauf beruhenden Menschenrechtskonventionen sowie auch in den deutschen Verfassungen nach 1945, nach der Überwindung der menschheitsfeindlichen Ideologie und Praxis des deutschen Hitlerfaschismus unübersehbar eine eindeutig antifaschistische Stoßrichtung.

Es besteht Veranlassung, an diesen historischen Zusammenhang ausdrücklich zu erinnern.

Denn auch heutzutage sind in der Bundesrepublik – bereits auf der juristischen Ebene –Unterschiede, Ungleichheiten auszumachen, so insbesondere gegenüber Ausländern, namentlich wenn diese nicht EU-Bürger sind.

Jedenfalls nach dem 1. September 2001 erbrachte das am 9. Januar 2002 verkündete und nachträglich (!) zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus – Terrorismusbekämpfungsgesetz – eine Reihe von gegen Ausländer (keineswegs nur das Terrorismus Verdächtige) gerichtete, diese in besonderer Weise kontrollierende Vorschriften, von denen nicht wenige schon seit Jahren zum Wunschbukett der Sicherheitsbehörden gehörten und bei dieser Gelegenheit ohne Rücksicht auf den Zusammenhang zum aktuellen Anlass in den Gesetzesentwurf geschrieben und durch die gesetzgebenden Körperschaft verabschiedet wurden. Hierzu gehören insbesondere biometrische Merkmale auf Identifikationspapieren und weitreichende Auskunftsansprüche der Behörden in Bezug auf Ausländer, auch zur Religionszugehörigkeit.

Es gibt also schon juristisch den Unterschied zwischen Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG und Ausländern und da zwischen EU- Bürgern und anderen.

Aktuell kann heute auch die juristisch Ungleichheit zwischen Ost und West in dieser Bundesrepublik, also zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesbürgern, nicht übersehen werden.

Ich nenne nur die „Strafrenten“, bei denen rentenfremde Kriterien, so z. B. die „Staatsnähe“  zu juristischer Ungleichbehandlung führen, die unter der Überschrift der „Aufarbeitung von DDR – Unrecht“ betriebene Strafverfolgung, bei der gegenüber früheren DDR-Bürgern andere juristische Maßstäbe angelegt werden als gegenüber anderen Bundesbürgern, besonders krass bei der unterschiedlichen Regelung der Verjährung erkennbar.

Weiterhin gehört hierzu auch die Sonderregelung für die Rehabilitierung von Personen, die in der DDR benachteiligt oder verfolgt wurden, während die im Zuge des „kalten Krieges“ , besonders bei der massenhaften „Kommunistenverfolgung „ ähnlich Betroffenen nach wie vor auf ihre Rehabilitierung warten.

Jedenfalls soll nach der Idee des Gleichheitsgrundsatzes jedermann gleichermaßen juristisch berechtigt sein, dies und jenes zu tun, seine Meinung zu äußern, im Lande seinen Wohnsitz zu wechseln, eine von ihm gewünschte berufliche Tätigkeit auszuüben, sich friedlich mit anderen zu versammeln und Vereinigungen zu gründen, im Lande und ins Ausland Reisen durchzuführen, Verträge abzuschließen, Eigentum zu erwerben und zu besitzen, gewerblich tätig zu sein und Profit zu machen.

Im gleicher Weise soll er vor Gericht klagen und auftreten, sich verteidigen können, um seine Rechte dort zu verfechten. Es geht also erkennbar um gleiche Freiheitsrechte, weshalb in verschiedenen Dokumenten, auch in Menschenrechtskonventionen, von Grundrechten und Grundfreiheiten die Rede ist.

Allerdings sollte realistisch nicht übersehen werden, dass es selbstverständlich auch begründete juristische Ungleichheiten gibt, so die Regelung fehlender oder verminderter Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen (§§§ 104 ff BGB) sowie bei Personen, die unter Betreuung stehen (früher entmündigt wurden usw.) gem. §§ 1896 ff BGB sowie auch z. B. bei Vorbestraften. Es gibt also bereits auf juristischer Ebene eine Reihe von juristischen Ungleichheiten, von juristischer Ungleichbehandlung.

Träger des Grundrechts der Gleichheit vor dem Gesetz (unabhängig von Geschlecht Abstammung, Rasse usw.) sind nach Art. 3 GG alle Menschen, also nicht nur Deutsche oder Bundesbürger.

Adressaten dieses Verfassungsgebotes sind staatliche Behörden und Organe, so die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Diese haben von Verfassungs wegen das vorgenannte Grundrecht zu gewährleisten.

Privatpersonen, folglich auch Unternehmer, „Arbeitgeber“ und Vermieter sind nach dem bundesdeutschen Verfassungsverständnis nicht unmittelbare Adressaten des Verfassungsgebotes der Gleichheit vor dem Gesetz.

Gewiss: in betreffenden Rechtsvorschriften können sie zu entsprechender Gleichbehandlung verpflichtet sein (z. B. durch § 612 Abs. 3 BGB, wo vorgeschrieben ist, dass bei einem Arbeitsverhältnis für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Arbeitnehmers eine geringere Vergütung vereinbart werden darf; ein später eingefügter § 611 a BGB verbietet auch im übrigen geschlechtsbezogene Benachteiligungen) und ein Betroffener kann den Weg zum Gericht gehen, um gegebenenfalls eine von ihm behauptete Ungleich-behandlung als verfassungswidrig einzuklagen.

Eine besondere Form der Gleichheit vor dem Gesetz ist die juristische Prozessgleichheit, die juristische „Waffengleichheit“ in entsprechenden Verfahren, auf deren Wirklichkeit noch einzugehen sein wird.

Bemerkenswert ist, dass in dem 1990 vom Zentralen Runden Tisch verabschiedeten Verfassungsentwurf für die DDR eine Reihe von Aussagen zur Gleichheit vor dem Gesetz klarer und eindeutiger formuliert sind  als im Art. 3 GG. So heißt es in Art. 2 dieses Entwurfs: Vor der öffentlichen Gewalt sind alle Menschen gleich. Die Willkür und ihre sachwidrige Ungleichbehandlung ist untersagt. Art. 3 Abs. 1 dieses Entwurfs sieht die Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor; im Abs. 2 wird der Staat verpflichtet, „auf die Gleichstellung der Frau in Beruf und öffentlichem Leben, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung hinzuwirken.“

In der Verfassung des Landes Brandenburg wurde der vorgenannte Art. 2 des vorgenannten Entwurfs im Art. 12 übernommen, und in einem Abs. 2 dieses Art. 12 neben den bekannten Umständen, wie Rasse, Abstammung, Nationalität, Geschlecht usw. auch ausdrücklich die „sexuelle Identität“ eines Menschen als ein Umstand hervorgehoben wird, wegen dessen Bevorzugung und Benachteiligung verboten sind.

Übrigens, im Ergebnis der Verfassungsdiskussion nach dem Beitritt der DDR wurde bei Beibehaltung des Grundgesetzes, also unter Vermeidung der im Art. 146 GG vorgesehenen Beschlussfassung einer Verfassung durch das deutsche Volk in freier Entscheidung, im Jahre 1994 besonders unter dem Einfluss der Bürger der „neuen Länder“, die in dem vorgenannten Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches sowie in ihren Länderverfassungen ihrer weitergehenden demokratischen Vorstellungen von Grundrechten niedergeschrieben hatten, eine bescheidene Verbesserung des Grundgesetzes vorgenommen: Hierzu gehört, dass durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27.10.1994 (BGBl I Seite 3146) als Staatszielbestimmungen in den Art. 3 GG beim Absatz 2 eingefügt wurde: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Und im Absatz 3 angeschlossen wurde: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Gleichheit vor dem Gesetz, auch nur die juristische, ist – auch nach den beiden internationalen Menschenrechtskonventionen von 1966 – nicht nur auf den Bereich der politischen und Bürgerrechte beschränkt, sondern hat grundsätzliche Bedeutung auch für soziale Rechte, für Gleichbehandlung in sozialer Hinsicht.

So enthält die Internationale Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966 über die allgemeine Betonung der Gleichheit bzw. Gleichbehandlung aller Menschen hinaus im Art. 6 das Recht auf Arbeit, „das das Recht eines jeden auf die Möglichkeit einschließt, seinen Lebensunterhalt durch frei von ihm gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen“, im Art. 7 „das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen“, im Art. 9 „das Recht eines jeden auf soziale Sicherheit einschließlich Sozialversicherung“, im Art. 11 „das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, und auf die ständige Verbesserung der Lebensbedingungen“, im Art. 12 „das Recht eines jeden auf den höchsten erreichbaren körperlichen und geistigen Gesundheitszustand“ und im Art. 13 „das Recht eines jeden auf Bildung „.

Entsprechend der dem bundesdeutschen Grundgesetz zu Grunde liegenden verfassungspolitische Konzeption finden sich derartige ebenfalls dem Gleichheitsgebot, dem Menschenrecht der Gleichheit unterfallende gleiche soziale Rechte nicht.

Demgegenüber enthielt die Verfassung der DDR (von 1968) im Kapitel über die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger über die politischeren Rechte (und Pflichten) hinaus auch verfassungsrechtliche Regelungen von sozialen Rechten, so in Art. 24 das Recht jedes Bürgers der DDR „auf Arbeit“, darin eingeschlossen das Recht „auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung“ für „Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche“, das „gleiche Recht auf Bildung“ (Art. 25), „das Recht auf Freizeit und Erholung“ (Art. 34), „das Recht auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft“ (Art. 35), „das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität“ (Art. 36) und „das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie“ (Art. 37).

Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten und auch gewisse Probleme bei der Verwirklichung dieser allen Bürgern der DDR gleichermaßen zustehenden soziale Rechte eingehen zu können, darf betont und erklärt werden, dass im Grundsatz diese Rechte in der DDR verwirklicht wurden.

Diese Errungenschaft darf nicht vergessen werden !

Wieweit demgegenüber die Bundesrepublik, deren Grundgesetz solche sozialen Rechte grundsätzlich ausklammert, und zwar auch, nachdem die Bundesrepublik dem vorgenannten Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beigetreten war, solche sozialen Grundrechte in ihrer Rechtsordnung nicht aufnahm und deren Verwirklichung für belanglos oder zumindest nicht  für realisierbar ansieht, darf als bekannt vorausgesetzt werden.

Weiterhin muss auf die Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts  verwiesen werden, dass das Gleichheitsprinzip eine Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen nicht ausschließt, sofern diese nicht willkürlich ist. Das gilt sowohl auf der Ebene der Gesetzgebung, wie der Rechtsanwendung.

Hier aber ist die Crux. Welche sachlichen Gesichtspunkte sind rechtlich vertretbar und nicht willkürlich und welche nicht?

Mit der Anerkennung der Zulässigkeit von juristischen Unterschieden aus Sachgründen beginnt die Gefahr für die Gleichheit vor dem Gesetz bereits auf juristischer Ebene. Welche rechtlich begründeten Sachgründe erlauben eine Sonderbehandlung bestimmter Vereinigungen und Parteien? (z. B. §§ 129 a und 129 b StGB und Parteienverbot); über Ausländer und Vorbestrafte haben wir schon gesprochen. Welche Zusammenschlüsse und Demonstrationen sollen erlaubt werden, welche nicht? Welche Religionen (oder Weltanschauungen) sollen im Lande das Religionsprivileg genießen und welche nicht?

Ist es wirklich sachlich gerechtfertigt, Demonstrationen von Neonazis unter dem Gesichtspunkt des gleichen Rechtes für alle zu erlauben, wie wir das wiederholt bei bundesdeutschen Verwaltungsgerichten erleben? Hat nicht die Gleichbehandlung der „braunen Horden“ in der Weimarer Zeit die „Machtergreifung“ der Nazis und dann die offene Ungleichbehandlung im NS-Staat gefördert?

In diesem Zusammenhängt ist daran zu erinnern, dass die vorgenannte Verfassung der DDR von 1968 sowohl das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 27) als auch das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 28) und das Recht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 29) in konsequent demokratischer Weise ausdrücklich nur auf eine Ausübung dieser Rechte gemäß den Grundsätzen dieser Verfassung vorsah. Damit war von Verfassungs wegen eindeutig bestimmt, dass faschistische und andere eindeutig antidemokratische Aktivitäten nicht den Schutz der Verfassung und der darin vorgesehenen Grundrechte genossen. Dem Grundgesetz fehlt bekanntlich eine eindeutige Antifaschismusklausel. Die etablierten Parteien des Bundestages haben mit eigentümlichen Vorwänden den aus aktuellen Anlässen gestellten Antrag der PDS, eine solche Antifaschismusklausel in das Grundgesetz aufzunehmen, abgelehnt. Sie haben sich damit, was ihr Bekenntnis zur Demokratie betrifft, entlarvt.

Selbstverständlich stellt das Recht nicht alle Handlungen gleich; selbstverständlich werden Unterschiede gemacht, so zwischen Straftaten bzw. Verbrechern einerseits und Opfern andererseits, zwischen rechtswidrigen Angriffen und einer rechtmäßigen Verteidigung in Fällen der Notwehr.

Auch im Völkerrecht, so namentlich durch die UN-Charta, wird zwischen (verbrecherischer) Aggression und völkerrechtlich anerkannten Verteidigungshandlungen eindeutig unterschieden.

Das Recht und auch die positiven Gesetze kennen also keine gleichen Rechte für Verbrecher und Rechtssubjekte, die die Rechtsordnung einhalten und beachten. Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt immer nur vom Boden des Rechts her, vom Boden der Rechtmäßigkeit her und stellt niemals Verbrecher und deren Opfer auf eine Stufe.

So weit lässt sich also aus juristischer Sicht  das Thema der Gleichheit vor dem Gesetz (und vor dem Gericht) umreißen.

Aber weit bedeutsamer wird die Frage der Gleichheit oder Ungleichheit vor dem Gesetz, wenn wir die soziale, insbesondere die ökonomische Realität hinzunehmen und ihre faktischen Auswirkungen auf die juristische Gleichheit betrachten. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass die ökonomische Realität, d. h. vor allem die Unterschiede in der ökonomischen Verfügungsmacht über Produktionsmittel der verschiedensten Art die in Verfassungen deklarierte Gleichheit vor dem Gesetz de facto in ihr Gegenteil verkehren, sie pervertieren. Es soll hier genügen, auf Anatole France zu verweisen, der dem einen Bettler verurteilenden Richter die Worte in den Mund legte: „Das Gesetz in seiner erhabenen Gerechtigkeit verbietet es Reichen wie Armen in gleicher Weise, unter Brücken zu schlafen und Brot zu stehlen.“

Es kann nicht oft genug betont werden, dass Politiker und Parteien, die sich zum  „linken“ Spektrum in der Gesellschaft zählen, niemals nur auf der Ebene der juristischen Gleichheit stehen bleiben dürfen. Sie müssen diese stets in ihrem Kontext mit den ökonomischen Realitäten betrachten und den schreienden Widerspruch zwischen schönen Verfassungstexten und der Verfassungswirklichkeit deutlich machen. Sie dürfen nicht bei Forderung nach juristischer Gleichheit stehen bleibe, sondern haben soziale Gerechtigkeit zu verlangen und einzufordern.

In diesem Zusammenhang ein Stichwort zur Gerechtigkeit, ohne dieses Thema an dieser Stelle hinreichend behandeln zu können. Uns soll und muss hier genügen zu betonen, dass die Gleichbehandlung der Menschen das Kernstück ihrer Gerechtigkeit ausmacht. (Schon Kinder empfinden Ungerechtigkeit, wenn sie ungleiche Behandlung erleben, wenn der eine mehr bekommt als der andere)

Deshalb soll hier genügen zu sagen, dass die (juristische) Gleichheit vor dem Gesetz durchaus eine wesentliche Vorbedingung und ein Element der (juristischen) Gerechtigkeit darstellt, dass die geforderte soziale Gerechtigkeit vor allem einschließt, dass sowohl die politischen und Bürgerrechte als auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, auch de facto, in hohem Maße verwirklicht werden.

Es ist schon nicht neu: Von dem jedermann zustehenden Recht der freien Meinungsäußerung kann unter kapitalistischen Bedingungen in gesellschaftlich bedeutsamer Maße -  also nicht nur im Kreise der Familie, von Freunden und Bekannten oder am Stammtisch, sondern über Medien und Verlage – selbstredend nur Gebrauch machen, wer über die ökonomischen, finanziellen und anderen praktischen Mittel verfügt, seine Meinung in Publikationen und in den Medien – selbst oder durch andere – bekannt zu machen. Daher gilt: wer die Medien beherrscht, beherrscht auch die Gedankenwelt, das Geistesleben in der betreffenden Gesellschaft.

Ebenso ist geläufig und nicht mehr besonders zu betonen, dass die Freiheit der Ausbildung, insbesondere einer beruflichen Ausbildung und der Ausübung eines Berufes, namentlich des gewünschten, maßgeblich davon abhängt, dass der Betreffenden über die finanziellen Mittel dafür verfügt. Eben deshalb ist zu fordern, allen Kindern ohne Rücksicht auf ihre soziale Herkunft und  den „Geldbeutel“  der Eltern die ihnen adäquate Ausbildung zu ermöglichen.

Um eine Wohnung anzumieten oder zu kaufen, bedarf es entsprechender finanzieller Mittel, andernfalls der Betreffende auf minderwertige Behausung oder gar auf Obdachlosigkeit angewiesen ist.

Die DDR Verfassung enthielt nicht nur die Verankerung der jeweiligen Grundrechte, sondern auch Verfassungsbestimmungen, die deren Gewährleistung betrifft. Im Art. 24 Abs. 3 der DDR Verfassung von 1968 wird festgehalten, durch welche tatsächlichen Umstände das Recht auf Arbeit gewährleistet wird. Ähnliche die Realisierung der jeweiligen Grundrechte betreffender Bestimmungen enthielten Art. 25 und 26 (bzgl. Des Rechts auf Bildung) oder der Art. 28 (Versammlungsfreiheit), der die Nutzung der materiellen Voraussetzungen zur ungehinderten Ausübung dieses Rechts beschreibt, oder Art. 34 (Recht auf Freizeit und Erholung), der in seinem Absatz 2 die Realisierungsbedingungen dafür vorsieht, oder Art. 35 (Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft), der in seinen Absätzen 2 und 3 die materiellen Voraussetzungen für die Gewährleistung dieses Rechts vorsieht; entsprechendes galt für Art. 36 (Recht auf Fürsorge im Alter und bei Invalidität) und Art. 37 (Recht auf Wohnraum).

Die enorme praktische Bedeutung der materiellen Voraussetzungen zur Realisierung von Grundrechten, die allen Menschen bzw. zumindest allen Staatsbürgern, in gleicher Weise zustehen sollen, haben die „neuen“ Bundesbürger – wie in einem praktischen Lehrstück, also weit nachhaltiger als in Staatsbürgerkunde oder ähnlichen politischen Bildungsveranstaltungen in der DDR- sehr anschaulich erfahren; sie lernten handgreiflich: Um Freizügigkeit und die Freiheit des Reisens zu nutzen, bedarf es entsprechender finanzieller Mittel. Ohne diese bleibt die Reisefreiheit ein unerfüllbarer Traum. Auch bei der Gesundheitsversorgung erleben wir in Gestalt einer so genannten „Zwei-Klassenmedizin“ zunehmend die Bedeutung der Realität der ökonomischen und finanziellen Ungleichheit, weshalb es schon nicht so ganz falsch ist zu sagen: weil Du arm bist, musst Du früher sterben.

Um einen Gewerbebetrieb zu begründen, bedarf es entsprechender Kapitalien. Gerade weil im Osten Deutschlands frühere DDR-Bürger in der Regel nicht über entsprechende Kapitalien verfügten, konnten sie weder im Zuge der Privatisierung ehemals volkseigener Betriebe oder Unternehmen durch die Treuhandanstalt solche erwerben – weshalb die Nutznießer dieser Privatisierung fast durchweg westliche Unternehmen sind und auf diese Weise eine weitere massenhafte Enteignung der DDR-Bürger stattfand -, noch mit der marktwirtschaftlich erforderlichen wirtschaftlichen Großzügigkeit neue Unternehmungen aufbauen.

Die mangelnde Kapitaldecke im Osten Deutschlands ist – wie inzwischen wohl allgemein bekannt – ein Hauptgrund für die miserable wirtschaftliche Situation dort. Entsprechendes gilt für die Erlangung von Krediten, für die die Banken geeignete Sicherheiten fordern; wer keine Sicherheiten hat, z. B. in Gestalt von Grundstücken, Grundvermögen, Goldreserven oder ähnlichem, hat geringere Chancen, Kredite zu erlangen und folglich wirtschaftlich vorankommen zu können. Also auch die Verwirklichung des Rechts auf Profitmachen hängt zunächst von ökonomischen und finanziellen Voraussetzungen ab.

Nicht minder erleben wir die Wirkung der materiellen Realität vor Gericht. Zwar gewährt die Rechtsordnung – in Übereinstimmung mit Bestimmungen der Menschenrechtskonventionen – auch demjenigen, der nicht über entsprechende finanzieller Mittel verfügt, einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger zur Seite gestellt zu bekommen. Da aber auch die Anwaltschaft den Gesetzen des Marktes unterworfen ist, bleibt, dass ein Pflichtverteidiger oder beigeordneter Rechtsanwalt (der dann für ein „Taschengeld“ tätig zu werden hat) weniger intensiv arbeitet, insbesondere weniger aufwändig tätig wird, als ein Rechtsanwalt, der von zahlungsfähigen Mandanten ein entsprechendes Honorar erhält. Demzufolge bleiben dem finanziell schlechter Gestellten viele juristische Möglichkeiten, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel, etwa bis zum Bundesverfassungsgericht oder zu Europäischen Gerichtshöfen zu gehen, verschlossen. Die Chance, auf juristischer Ebene die in Verfassungen feierlich verkündeten Rechte und Freiheiten auch tatsächlich nutzen zu können, hängt also ganz augenscheinlich von den jeweiligen realen ökonomischen und finanziellen Voraussetzungen ab:

Der Reiche kann seine Rechte und Freiheiten nutzen, für den Armen bleiben sie eine Illusion und ein Phantom.

Mithin ist es nicht falsch in Bezug auf die Gleichheit vor dem Gesetz (und vor dem Gericht) in kapitalistischen Staaten von einer lediglich formalen Gleichheit zu sprechen.

Es ergibt sich als Aufgabe  und Forderung: Die in Verfassungen und Menschenrechts-konventionen verankerten gleichen Rechte und Freiheiten müssen gegen jede Einschränkung und Unterminierung verteidigt werden.

Der Jahrtausende alte Traum der Armen, Ausgebeuteten und Unterdrückten auf soziale Gerechtigkeit bedarf weltweiter gemeinsamer Anstrengungen, um die immer krasser gewordenen und augenscheinlich  immer krasser werdenden sozialen Unterschiede in der Gesellschaft eines globalen Monopolkapitalismus letztendlich zu überwinden.

                                                                                                                                 Erich Buchholz, Berlin

Dr. med. Günther Lange: 11. Dezember – „Tag des Gesundheits-wesens“ in der DDR

Im Beschluss des Politbüros des ZK der SED vom 16. Dezember 1960 heißt es u.a.: „... 5. Zur Anerkennung hervorragender Leistungen der Mitarbeiter des Gesundheitswesens hält es das Politbüro für notwendig: a) jährlich den 11. Dezember, den Geburtstag Robert Kochs, als „Tag des Gesundheitswesens“ zu begehen; ...“ [23]

Heute wissen viele junge Menschen aus den neuen Bundesländern nicht, was ihnen durch die „Wende“ an garantiertem Gesundheitsschutz und sozialer Sicherheit verlorengegangen ist. Manche Ältere verschweigen es aus Scham ob ihrer Angepasstheit und ihres Kriechertums. Viele aber erinnern sich angesichts des verschleierten, sich schnell beschleunigenden Sozialabbaus und der sich herausbildenden Zweiklassenmedizin. „Die Wut wächst“[24] – Erst recht in der ehemaligen DDR!