Zeitschrift für Sozialismus und Frieden 6/2002

Herausgeber: Kommunistische Plattform der PDS Hannover

Spendenempfehlung: 1,60 EURO

 

Ausgabe Juli-August

Spendenempfehlung: 2,- EURO

 

Redaktionsnotiz

PCF, KPÖ, PDS: Linke Oppositionsströmungen *

Redaktion Offensiv: Vorbemerkung *

Appell der F.N.A.R.C. (PCF) *

Red. Offensiv: Mit Haken und Ösen *

Offener Brief an die Parteiführung (KPÖ) *

Helmut Fellner: Stellungnahme zur außerordentlichen Bundesvorstandssitzung der KPÖ am 25.5.02 (Auszüge) *

Linke Opposition in und bei der PDS: Veränderung beginnt mit Opposition – nun auch in der PDS *

Redaktion Offensiv: Kurznachrichten über die PRC aus Italien und die PCP aus Portugal *

Programmdebatte in der DKP *

Michael Opperskalski: Die DKP diskutiert den „Entwurf" für ein neues Parteiprogramm *

Imperialismusdiskussion *

Franz Siklosi: Einige Bemerkungen zum Thema „Neoliberaler Imperialismus" *

Recht und Gesellschaft *

Prof. Dr. Erich Buchholz: Beweisaufnahme und Beweisführung *

Cuba *

Fidel Castro: Politische Erklärung, 22. April 2002 *

Fidel Castro: Rede auf der internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey/Mexiko *

Netzwerk Cuba, Frank Schwitalla: Spendenaufruf für das Buchprojekt „Derechos Preservados" („Bewahrung der Rechte") über die Geschichte der cubanischen Revolution *

Freundschaftsgesellschaft Berlin – Cuba: "Fledermaus auf Beutejagd gegen Cuba" *

Die Stalin-Ära und der Anti-„Stalinismus" *

Andrea Schön: Geschichtslügen: Fundamente des Anti-"Stalinismus" *

Resonanz *

Vera Butler: Zur Geschichte des Sozialismus *

Monika Kauf: Die Bomben treffen uns alle gleichermaßen *

Bundestagswahl *

Redaktion Offensiv: Wählen gehen! *

Satiricus Realos der Ältere: Das Leben ist eine Party? *

Offensiv intern *

Anna C. Heinrich: Mein Austritt aus der PDS *

Fußball-WM-Nachlese *

Redaktion Offensiv: Ein kleiner Blick auf die verordnete Massen"kultur" *

Harpal Brar: „Imperialismus im 21. Jahrhundert"

 


Redaktionsnotiz

Am 24. August werden wir in Berlin sein (siehe Aufruf auf der vorigen Seite). Wir haben nämlich eine ganz wundervolle Veranstaltung vor: „Revisionismus - der Totengräber des Sozialismus". Es ist uns gelungen, Kurt Gossweiler und Harpal Brar an einem Tage zusammenzubringen und sie für eine Lesung zu diesem Thema zu gewinnen.

Kurt Gossweilers politisches Tagebuch, dessen erster Teil inzwischen erschienen ist (Die Taubenfuß-Chronik oder Die Chrustschowiade, 1. Band, 1953-1957), gibt einen intensiven Einblick in die Geschehnisse vor und um den XX. Parteitag der KPdSU, in die damaligen Kämpfe zwischen Marxismus-Leninismus und Revisionismus in der kommunistischen Weltbewegung.

Harpal Brars Analyse der Sowjetunion, der Perestrojka und vor allem der dort vorgenommenen politischen und ökonomischen Veränderungen stellt eine gründliche und kenntnisreiche Erforschung des Niedergangs und der bitteren Niederlage des Sozialismus in Europa dar.

Das alles will gut bedacht, intensiv diskutiert und vor allem in unseren theoretisch-analytischen Erfahrungsschatz aufgenommen sein.

Wir bitten Euch: kommt zahlreich! Und bringt befreundete Genossinnen und Genossen mit. Denn die Lage ist nicht einfach. Das Thema Revisionismus sehen viele (vor allem Führungen) nicht gern, das soll nicht diskutiert werden, - denn die Ursachen der Niederlage des Sozialismus haben gefälligst der „Stalinismus", das „Demokratiedefizit", die „Mängel", „Schwächen" und „Verwerfungen", ja „Verbrechen", die „Kommandowirtschaft" usw. zu sein – nicht gesprochen werden soll jedoch von der Aufweichung des Sozialismus durch den Revisionismus, durch die „Konterrevolution auf Filzlatschen". Aber gerade diese eine Frage ist die Frage um alles: liegt das wesentliche Moment für die Niederlage etwa darin, nicht früh genug zum „Demokratischen Sozialismus" übergegangen zu sein – oder liegt sie darin, vom Marxismus-Leninismus abgewichen, antisozialistische Wirtschafts- und Weltpolitik durchgesetzt, Illusionen über den Imperialismus verbreitet und so dem Klassenfeind in die Hände gearbeitet zu haben? Dass wir zur zweiten These neigen, liegt auf der Hand. Aber eins muss klar sein: Nach der Antwort auf diese Frage bestimmt sich die Ausrichtung heutiger kommunistischer Politik. Deshalb kann man der Antwort darauf auch nicht ausweichen, deshalb darf dies Thema niemandem egal sein oder zu schwierig, zu gefährlich oder was auch immer als Grund für das Ausweichen angegeben wird. Deshalb nochmals unsere Bitte: kommt zahlreich!

Unsere Veranstaltung will einen Beitrag leisten, die Lücke, die in der öffentlichen Diskussion in Sachen Revisionismus noch immer klafft, zu schließen.

 

Sonnabend, 24. August, 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Berlin im alten ND-Haus, Franz-Mehring-Platz 1, blauer Salon!

Und nun weiter zu diesem Heft:

Das Heft beginnen wir mit einer Hoffnung: dass Euch die Nachrichten aus benachbarten Parteien interessieren und erfreuen: Revisionismus, Reformismus und Opportunismus bleiben nicht mehr unwidersprochen – und diejenigen, die widersprechen, gewinnen an Stärke!

Die Imperialismusdiskussion geht weiter, ebenfalls befassen wir uns mit der Programmdiskussion in der DKP – der DKP-Parteitag, der dazu Entscheidungen treffen soll, steht zwar noch nicht direkt vor der Tür, wirft aber seine Schatten voraus: er wird am 30. November und 1. Dezember in Düsseldorf stattfinden. Dort werden voraussichtlich Weichen gestellt werden, die die weitere Entwicklung der DKP entscheidend prägen werden.

Und wir haben in diesem Heft ein bei uns eher selten vertretenes Thema: einen ausgesprochen spannenden juristischen Artikel von Erich Buchholz und wir legen ihn auch und gerade all denjenigen ans Herz, die sonst kein besonders großes Interesse an rechtlichen Fragen haben, denn in solcher Weise hat nach unserer Meinung noch niemand den Zusammenhang von gesellschaftlicher Formation und Recht dargestellt.

Aus Cuba, d.h. von Fidel Castro, sind interessante und manchmal auch belustigende, vor allem aber Achtung einflößende Dinge zu dokumentieren. Und wir bitten Euch um freundliche Unterstützung für das dort vorgestellte Buchprojekt der Cubaner und um Aufmerksamkeit für die Anti-Bacardi-Kampagne.

Die Stalin-Ära beschäftigt uns auch in diesem Heft wieder: Wir haben einen Artikel, der die Quintessenz der Einsichten darstellt, die nach der Öffnung einiger Archive über die Stalin-Ära bisher zu gewinnen waren. Wir hoffen, dass damit ein Beitrag dazu geleistet werden kann, etwas mehr Objektivität in die überschäumende Giftküche der Stalin-Rezeption und die Einschätzung der mit dem Namen Stalin verbundenen Geschichtsepoche der Sowjetunion zu bringen.

Die Rubriken „Resonanz", „Bundestagswahl", „Fußball-WM" und „Spendeneingang" beschließen das Heft.

All denjenigen, die uns mit Spenden geholfen haben, sei herzlicher Dank ausgesprochen. Im September 2002 erscheint diese Zeitschrift seit neun Jahren – es ist immer wieder ermutigend, dass so etwas überhaupt möglich ist und dass eine Leserschaft ein solches Projekt so lange trägt. Andererseits sieht es zur Zeit nicht besonders gut aus mit unseren Finanzen: wir haben vor Drucklegung dieses Heftes noch 183,24 Euro in der Offensiv-Kasse (die genaue Abrechnung findet Ihr wie gesagt am Ende des Heftes). Damit dieses Heft, das Ihr jetzt in den Händen haltet, überhaupt gedruckt und verschickt werden konnte, mussten Anna und Frank die Kosten aus eigener Tasche vorschießen. Wir müssen also verstärkt um Spenden bitten:

 

Spendenkonto Offensiv: Konto Frank Flegel, Nr. 21827 249 bei Stadtsparkasse Hannover, BLZ 250 501 80, Kennwort Offensiv (Kennwort nicht vergessen!)

 

Und zum Schluss eine letzte Bemerkung: Ihr werdet wahrscheinlich schon bemerkt haben, dass dieses Heft Überlänge hat: wir wollten nichts unveröffentlicht lassen, deshalb haben wir uns trotz der schlechten Finanzlage zu dieser zusätzlichen Ausgabe entschlossen. Wir sind halt hoffnungslose Optimisten.... Für die Redaktion: Frank Flegel

PCF, KPÖ, PDS: Linke Oppositionsströmungen

Redaktion Offensiv: Vorbemerkung

Wir bringen hier drei Dokumente von linken Oppositionsströmungen in revisionistischen bzw. reformistischen Parteien. Natürlich gab und gibt es in diesen Parteien schon seit geraumer Zeit kommunistische Minderheiten, antirevisionistische Gruppen, Genossinnen und Genossen, die nicht mit Marx, Engels und Lenin brechen wollen.

Neu aber ist der Ton. In den drei Dokumenten findet sich – zwar in unterschiedlicher Deutlichkeit, aber klar ausgedrückt – die Einsicht: mit dieser Führung nicht! Das freut uns als Redaktion Offensiv sehr, war die Beförderung dieser Einsicht uns doch immer ein Anliegen. Denn klar muss sein: wer den Reformismus schlagen will, muss die Reformisten schlagen; wir haben an dieser Stelle schon mehrfach Brecht zitiert: „Der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein". Dass nun nicht mehr nur auf „Fehler" der führenden Genossen hingewiesen wird, dass nicht mehr nur „Unzulänglichkeiten" beklagt werden, dass nicht mehr nur „Verbesserungsvorschläge" gemacht werden, dass nicht mehr nur das Richtige gesagt, das Falsche – und vor allem die Falschen - aber nicht benannt werden, dass nicht mehr geschwiegen wird, um die Partei nicht zu gefährden, sondern dass die Wahrheit gesagt wird, das ist ein wirklicher Fortschritt. Endlich wird um der heiligen Einheit willen nicht mehr das marxistische Denken hintangestellt, sondern die Genossinnen und Genossen gehen mittels inhaltlicher Analyse an die innerparteilichen Auseinandersetzungen. Natürlich ist dann immer noch die Frage, ob die Kräfte reichen, um die entgleisten Parteien noch zu retten – aber dieser Weg ist die einzige Möglichkeit. Und dieser Weg zwingt auch zu anderem Auftreten der Opponenten.

Neu ist deshalb auch die Organisationshöhe. In Frankreich bildet sich eine Nationale Föderation aller Gruppen, die die Mutation ablehnen, in Österreich versammeln sich wesentliche Kräfte der Partei hinter dem Offenen Brief, in der PDS kann die „Linke Opposition" vielleicht das gemeinsame Dach der verschiedenen Opponenten gegen die desaströse Politik der Parteiführung werden. Wie gesagt: keiner weiß, ob es gelingt (und bei der PDS sind wir mehr als skeptisch), aber der Weg ist richtig, die Kampfansage überfällig und die Sammlung der dazu notwendige erste praktische Schritt. Schließlich ließe sich mit einer hohen Organisationsform auch bei einem innerparteilichen Scheitern noch immer jede anderer Option denken.

Red. Offensiv, Hannover

Appell der F.N.A.R.C. (PCF)

Am 2. Mai 2002 wurde das nachfolgende Papier veröffentlicht. Die Führung der „Nationalen Föderation der Vereinigungen für die Kommunistische Wiedergeburt (F.N.A.R.C.) hat entschieden, den wirklichen Kommunisten einen Appell an die Hand zu geben, nicht nur, um ihn zu unterzeichnen, sondern vor allem, um dem sich anbahnenden entschiedenen Niedergang die Stirn zu bieten. Während sich die Manöver der rechten Führung häufen, die Kommunisten zu entwaffnen und alles in reformistische Bahnen zu lenken, muss es das Hauptanliegen gerade derjenigen sein, die die Wiedergeburt einer wirklichen Kommunistischen Partei wollen, sich zu organisieren und sich immer und überall an alle weiteren Kommunisten und an die Bevölkerung zu wenden.

Für einen außerordentlichen Parteitag zum Ausstieg aus der „Mutation"!

Versammeln wir, vereinigen wir, organisieren wir die Kommunisten, ohne zu zögern!

Während unser Volk mehr denn je eine wirkliche Kommunistische Partei braucht, haben die Renegaten und mutierten Führer der Französischen Kommunistischen Partei (im folgenden: FKP) die Partei durch ihren Verrat an den Grundlagen des Kommunismus und ihre prinzipienlose Beteiligung an der an Maastricht ausgerichteten Regierung Jospin an die Schwelle der Liquidation geführt. Statt die gefährliche, reaktionäre Ausrichtung der französischen und der europäischen Politik zu durchkreuzen und zu bekämpfen, haben die Totengräber des französischen Kommunismus diese Entwicklung aktiv begleitet und unterstützt, - indem sie die FKP in Theorie und Praxis sozialdemokratisiert haben. Der Schiffbruch der Politik Hues ist der Schiffbruch einer Politik des Verzichts auf den Kommunismus, nicht etwa das Scheitern des Kommunismus selbst – ganz im Gegenteil! Alles zeigt, dass es in Frankreich eine politische Notwendigkeit für eine wirkliche Kommunistische Partei gibt, vereinigt mit den Kämpfen der antikapitalistischen Klassen, mit dem Antifaschismus, mit der Verteidigung der nationalen Souveränität und der internationalen Solidarität gegen den Imperialismus, mit den Kämpfen gegen die kapitalistische Globalisierung. Die Wiedererrichtung einer wirklichen Kommunistischen Partei wird deshalb das Dringlichste für die Welt der Arbeit und die Republik.

Aus diesem Grunde lädt die F.N.A.R.C., die nationale Dachorganisation aller Kommunisten, die in Opposition stehen zum sozialdemokratischen Kurs der „Mutation" der FKP-Führung, alle Kommunisten ein, selbständig und ohne zu zögern die Bedingungen zu schaffen für die Wiedergeburt der Kommunistischen Partei in Frankreich, die das Volk braucht, um den Rechtsradikalismus zu schlagen und die Auflösung Frankreichs in die vereinigten kapitalistischen Staaten von Europa zu verhindern. Nur eine solche Partei könnte auf’s Neue die Rote Fahne der Arbeiterklasse mit den französischen Nationalfarben vereinen, indem sie all denen, die weder Le Pen wollen noch die antisoziale Politik, die durch Chirac und Jospin im Namen der europäischen Integration durchgeführt wurde, eine Perspektive des Fortschritts gibt.

Im Sinne des Willens der Mehrheit der Kommunisten spricht sich die F.N.A.R.C. für die unmittelbare Einberufung eines außerordentlichen Parteitages zum Ausstieg aus der „Mutation" aus. Es handelt sich dabei darum, die negative Bilanz der Regierung Jospin und der Beteiligung kommunistischer Minister an ihr darzustellen, dabei die Kriminalisierung des Kommunismus und seiner Geschichte zu beenden, den Kampf für die Aufhebung der reaktionären Maastricht-Verträge auf linker Grundlage zu führen und außerdem sowohl eine aktuelle marxistische Analyse der Gesellschaft als auch eine kommunistisches Projekt, das auf dem Bruch mit dem Kapitalismus und dem Kampf für den Sozialismus basiert, auf den Weg zu bringen. Es handelt sich weiterhin und sehr dringlich darum, ein Programm für eine antifaschistische, antikapitalistische und gegen Maastricht gerichtete Volksbewegung in die Diskussion zu bringen, um all die wahrhaftig fortschrittlichen Kräfte zu vereinen gegen die extreme Rechte, für die Verteidigung bzw. Wiedererrichtung der sozialen Leistungen, der staatlichen Fürsorge, für Beschäftigung, für die sozialen, weltlichen und demokratischen Rechte des Volkes.

Das ist die wirkliche Modernisierung – und nicht die schleichende Versöhnung mit einer sich in beschleunigtem Tempo faschisierenden kapitalistischen Gesellschaft!

Ein solcher Parteitag ist die letzte Chance, die Organisation, die noch immer – trotz aller Versuche ihrer Führung, sie umzubenennen – den glorreichen Namen „PCF", Französische Kommunistische Partei trägt, zu retten.

Die F.N.A.R.C. spricht sich weiterhin für die kollektive Entlassung der mutierten und reformistischen Führung der Partei aus, die verantwortlich ist für den Verrat an der Theorie von Marx und Lenin, für die fortschreitende Annäherung der FKP an die Sozialistische Partei und an das kapitalistische Europa. Dieser Aufruf folgt nicht dem Bedürfnis nach Abrechnung, sondern den elementaren Erfordernissen des Anstandes und der minimalen Glaubwürdigkeit, ohne die es nutzlos wäre zu glauben, dass man sich nochmals öffentlichen Wahlen stellen könnte; diesen Anstand und diese Glaubwürdigkeit haben die mutierten Führer der „pluralistischen Linken" und der „neuen KP", die die Welt der Arbeit und die gesamte Republik in die aktuelle Sackgasse geführt haben, endgültig verspielt. Dass diese Führer zurücktreten, ist das einzige Mittel, um der FKP die Tausende von inzwischen zornigen Anhängern zu erhalten und die Dutzende von Tausenden Kommunisten erneut bei sich zu vereinen, die die FKP verlassen haben, weil sie mit der „Mutation" nicht einverstanden waren.

Angesichts dieser Stimmungslage entspricht die von M.-G. Buffet für den Juni angekündigte (und auch durchgeführte) Nationalkonferenz der FKP nicht den Erwartungen der Kommunisten. In Wirklichkeit handelt es sich dabei nur um ein Manöver, dem Zorn der Kommunisten zu entgehen und damit die „Mutation" als weiterhin gültiges Fundament der Politik der FKP zu retten.

Jeder Aufschub, jede Verweigerung der Selbstkritik in Bezug auf die „Mutation" und die Teilnahme an der Regierung Jospin wird den Untergang der FKP in kurzer Zeit besiegeln. (...) Die F.N.A.R.C. lädt alle diejenigen, die Kommunisten werden, bleiben oder wieder werden wollen, dazu ein, sich ohne zu zögern zu versammeln, zu agieren, Versammlungen auf lokaler Ebene zu organisieren und dabei niemals auf das „grüne Licht" der mutierten Führer zu warten. Wir müssen überall betriebliche, lokale und auf Departementebene angesiedelte Vereinigungen für eine kommunistische Wiedergeburt schaffen!

Überall muss der außerordentliche Parteitag für die Wiedergeburt einer wirklichen Kommunistischen Partei in Frankreich vorbereitet werden. So wie der kommunistische Führer der Résistance, André Tollet, es an die Adresse der mutierten Führer gerichtet, formulierte: „Es hat eine Kommunistische Partei in Frankreich gegeben und es wird sie geben; mit Euch, ohne Euch oder gegen Euch!"

Die Stunde ist für alle wirklichen Kommunisten gekommen, die Ärmel hochzukrempeln und zu handeln. Es geht um die Zukunft des Kommunismus, der Arbeiterbewegung und der Republik.

 

F.N.A.R.C., 2. Mai 2002,

in: „Initiative Communiste", Übersetzung aus dem Französischen: Red. Offensiv

Red. Offensiv: Mit Haken und Ösen

Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und Reformisten sind Klassenauseinander-setzungen. Das erschließt sich theoretisch-logisch aus der gegensätzlichen Stellung zur kapitalistischen Gesellschaft und das erschließt sich aus der Geschichte: wir wissen es eigentlich schon seit Ende des 19. Jahrhunderts, sicher aber seit 1914, allerspätestens dann seit 1918/19. Klassenauseinandersetzungen werden immer mit allen Mitteln geführt. Auch das kennen wir aus der Geschichte (von „Filzlatschen" über Verrat bis Mord). In der Französischen Kommunistischen Partei wird heute natürlich nicht gemordet, aber mit Haken und Ösen wird schon gekämpft.

Um den Sonderparteitag zum Ausstieg aus der „Mutation" - wie oben gefordert - durchführen zu können, braucht die Opposition die Mitgliederlisten der FKP, denn mindestens 10 Prozent der Mitglieder müssen sich für den Parteitag aussprechen, sonst kann er nicht einberufen werden. Dazu muss man die Mitglieder befragen – und man muss vor allem wissen, wie viele Mitglieder die Partei denn hat. Aber die Parteiführung weigerte sich, die Mitgliederlisten zugänglich zu machen, so dass die Opposition eine Klage anstrengen musste. Der Richter hatte daraufhin festgestellt, dass in jeder Vereinigung alle Mitglieder das Recht hätten, die Identität der anderen Mitglieder zu kennen. Daraufhin hat die Parteiführung, die vorher behauptet hatte, über gar keine Mitgliederlisten zu verfügen und die daher auch nicht feststellen könne, wann die Zehn-Prozent-Schwelle erreicht sei, der Opposition zugestanden, die „Mitgliederlisten bei den Verbänden auf Departement-Ebene und bei den `Sektionen´ auf Bezirksebene zu beantragen". Den Appell für den Sonderparteitag haben inzwischen mehr als 900 Mitglieder unterzeichnet.

Zusammenstellung: Red. Offensiv; Quelle: junge Welt, 12. Juli 02

Offener Brief an die Parteiführung (KPÖ)

Wir wollen eine revolutionäre Erneuerung der KPÖ

Seit Walter Baier KPÖ-Vorsitzender ist, spricht er von der „Erneuerung" unserer Partei. Diese sei unbedingt erforderlich und müsse konsequent durchgeführt und nachhaltig umgesetzt werden. Doch was hat er erricht? GenossInnen, die in Betrieben, Gewerkschaften, Gemeindestuben und an Universitäten erfolgreich sind, verweigern ihm die Unterstützung, viele haben resigniert und sich zurückgezogen. Unsere Partei ist nur mehr der Schatten ihrer selbst. Auch wir sehen unverändert die Notwendigkeit der Erneuerung unserer Partei. Was allerdings den Weg und das Ziel dieser Erneuerung betrifft, so unterscheiden wir uns grundlegend von den Intentionen Walter Baiers.

Was bedeutet für uns Erneuerung der kommunistischen Bewegung?

Die Auflösung politischer und gesellschaftlicher Alternativen zum herrschenden System und zur Hegemonie bürgerlicher Vorstellungen macht es für Menschen immer schwieriger, soziale Widersprüche zu erkennen und ihre Interessen zu artikulieren. Gerade deshalb ist eine Kommunistische Partei mit ihrer wissenschaftlichen Weltanschauung so wichtig! Wir wollen, dass die KPÖ den von Marx, Engels und Lenin begründeten Weg des Marxismus weitergeht. Wir wollen, dass die KPÖ diesen Weg ständig überprüft und weiterentwickelt. Wir wollen, dass die KPÖ den Kampf für eine sozialistische Gesellschaft wieder ins Zentrum ihrer Politik rückt, so utopisch das jetzt auch scheinen mag. „Eine andere Welt ist möglich", lautet das Motto des Weltsozialforums. Diese andere Welt kann doch für uns nichts anderes als die Überwindung der kapitalistischen Ordnung, als der Sozialismus als Übergangsstadium zum Kommunismus sein.

Diese andere Welt werden wir nicht ausschließlich durch Reformvorschläge und schon gar nicht durch eine neue „Spiritualität" erreichen, sondern durch den revolutionären Kampf des internationalen Proletariats, verbündet mit den fortschrittlichen Kräften der Welt. In unserer Zeit der totalen Dominanz der Medienmonopole, in der die „kritischen" Gesellschaftswissenschaften die Unmöglichkeit des Erkennens von Wahr und Unwahr, von Realität und Illusion behaupten, muss sich die Sprache einer Kommunistischen Partei durch Genauigkeit, Wissenschaftlichkeit und Verständlichkeit auszeichnen, muss unsere Theorie um die Exaktheit und Klarheit von Begriffen bemüht sein. Die weltweiten Massenbewegungen für soziale Forderungen und für den Frieden zeigen, dass die kapitalistische Globalisierung eine krisenhafte Phase erreicht hat. Wir brauchen marxistische Antworten auf diese Herausforderung.

Wir benötigen gerade heute in grundlegenden Fragen ideologische Klarheit und Festigkeit nicht zuletzt für unsere politische Praxis. Abseits der erfolglosen und abgehobenen Scheinpolitik der Parteiführung bewähren sich österreichische Kommunistinnen und Kommunisten tagtäglich in Gemeinden, Gewerkschaften und Arbeiterkammern, in der betrieblichen und studentischen Interessenvertretung. Wir wollen, dass sich die inhaltlichen und organisatorischen Anstrengungen unserer Partei auf die Basisarbeit konzentrieren, nur auf diesem Wege können wir die Anerkennung der arbeitenden Menschen und der Jugend gewinnen, nur über diesen Weg werden wir unsere Vorstellungen von einer „anderen Welt" Menschen begreifbar machen können. Sowohl für unsere Zukunft als Partei, als auch für die Entwicklung der verschiedensten Bündnisse ist es notwendig, dass die Partei auf klaren marxistischen Klassenpositionen steht. Die unreflektierte Übernahme von politischen Einschätzungen unserer Bündnispartner oder gar das „Aufgehen" der Partei in irgendwelchen Bündnisstrukturen sind für unsere eigene Entwicklung wie auch für jene der Bündnisse schädlich. Nur wer Positionen und Standpunkte einbringt, kann ernst genommen werden, ist bündnisfähig.

Um unsere kommunistische Positionen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, benötigen wir Betriebs- und Ortszeitungen, dort, wo wir Positionen haben, und ein zentrales und kostengünstiges Kommunikationsmittel, ein Sprachrohr der Partei also. Dies erfordert eine Erneuerung der Volksstimme! Wir lehnen ab, dass die Zeitung, die von der Partei bezahlt wird, als Diskussionsmedium für diffuse „linke" Inhalte, abgehoben von den Interessen der Partei agiert. Die erneuerte Volksstimme muss sich inhaltlich und stilistisch an die arbeitenden Menschen richten, sie muss wieder die Sympathie der Mitglieder erringen und in der Partei wieder gern gelesen werden, damit wir sie auch gern und mit Überzeugung in den Betrieben und Universitäten, im Freundeskreis und auf Demonstrationen verteilen und verkaufen können, weil der Inhalt unserer kommunistischen Überzeugung entspricht. Sie muss der Propagierung der Politik der Partei und unserer sozialistischen Perspektive dienen.

Es gibt noch zahlreiche andere Dinge, die in unserer Partei revolutionär zu erneuern sind, etwa die marxistische Bildungsarbeit, kommunistische Sozialpolitik und Betriebsarbeit, und nicht zuletzt Organisationspolitik. Statt mit Hilfe einer Organisationsanalyse den tatsächlichen Gesamtzustand der KPÖ zu untersuchen, zu diskutieren und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, wird von freigestellten Funktionären viel Arbeitszeit in ellenlange Argumentation gegen(!) eine Befragung der Mitglieder aufgewendet.

Auch die notwendige politische Arbeit unter Jugendlichen muss unter dem Gesichtspunkt revolutionärer kommunistischer Orientierung gesehen werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Jugendorganisationen KSV und KJÖ sowie der KPÖ soll solidarisch und frei von altväterlicher Besserwisserei, sondern vom Geist gegenseitigen Respekts und kommunistischer Solidarität getragen sein. Die Orientierung soll dabei auf gemeinsamen politischen Aktionen liegen. Die derzeitige Praxis ständiger politischer Einmischung und Bevormundung bzw. Versuche, die jungen Kommunisten zu gängeln und sie im Falle der Nichtbefolgung von Parteidirektiven an die Kandare zu nehmen, muss endgültig der Vergangenheit angehören.

Kritik gegenüber der Führung um Walter Baier wird selbstherrlich zurückgewiesen. Kritiker seien ewiggestrige Dogmatiker, die sich dem Weg der Erneuerung von oben in den Weg stellen wollen. Was aber haben Spitzelwesen und Bloßstellungen mit Erneuerung zu tun? Wer ständig von „Demokratie" spricht, muss sich fragen lassen, weshalb er sie in der Partei nicht zulässt. Wie kann eine Kommunistische Partei des 21. Jahrhunderts behaupten, sich in einem Prozess der Erneuerung zu befinden, wenn Kritiker der Parteiführung des Fraktionismus, Dogmatismus bezichtigt, ja sogar als „faschistoid" denunziert werden? Wir wollen eine Erneuerung der innerparteilichen Demokratie, wir wollen eine Mitgliederbefragung, wir wollen einen Mitgliederparteitag. Wir wollen, dass die Erneuerung der Partei von unten ausgeht und nicht von einer Handvoll GenossInnen, die seit über einem Vierteljahrhundert bezahlte „Spitzen"funktionäre in verschiedenen Funktionen der Partei sind, definiert wird. Erhalt von Macht und Pfründen einer Funktionärsgruppe darf nicht länger das bestimmende Credo unserer Partei sein. Wir wollen eine von der Basis ausgehende und von ihr getragene kommunistische Erneuerung unserer Partei.

Unterschrieben von mehr als 140 Genossinnen und Genossen, u.a. ein beträchtlicher Teil der öffentlichen Mandatsträger der KPÖ, zahlreiche Gemeinde- und Betriebsräte, die beiden Arbeiterkammerräte, Genossinnen und Genossen, die im antifaschistischen Widerstand aktiv waren und ein beträchtlicher Teil der aktiven jungen Generation; aus nVs 3/02

Helmut Fellner: Stellungnahme zur außerordentlichen Bundesvorstandssitzung der KPÖ am 25.5.02 (Auszüge)

Zunächst ist mit Freude festzuhalten, dass der kritische Offene Brief, den zahlreiche Genossinnen und Genossen unterschieben haben, um so ihre Sorge und Kritik an der derzeitigen Politik und Parteispitze Ausdruck zu verleihen, Wirkung gezeigt hat. Der Bundesausschuss der KPÖ hatte am 25.5.02 zu einer außerordentlichen Bundesvorstandssitzung gerufen, einziger Tagesordnungspunkt war die vorzeitige Einberufung des 32. Parteitages der KPÖ. Um es vorweg zu nehmen: Es wird einen vorverlegten Parteitag geben. Und um das wirklich Positive in den Mittelpunkt zu rücken: Es wird, wie im Offenen Brief, aber auch in zahlreichen Beschlüssen von Landes- und Grundorganisationen gefordert, ein Mitgliederparteitag sein, d.h. alle sich dafür anmeldenden Mitglieder der KPÖ werden an diesem Parteitag stimmberechtigt teilnehmen und die Politik mitbestimmen sowie den neuen Bundesvorstand wählen können.

Der von Gen. Baier (Gen. Höllisch) eingebrachte Antrag sieht allerdings – erstmals in der Geschichte der KPÖ – vor, dass dieser Parteitag zweigeteilt stattfinden wird. Aus unerfindlichen (oder hintergründig taktischen?) Gründen wird im Herbst der erste Teil stattfinden und sich mit programmatischen Fragen befassen. Im Frühjahr 2003 soll dann der zweite Teil eine Neuwahl des Bundesvorstandes bringen. (...)

In Anlehnung an den neuesten „kleinen Bruder", die Rifondazione Communista, sollen beim ersten Teil des Parteitages programmatische Thesen im Konsens-Dissens-Verfahren abgestimmt werden, also festgestellt werden, in welchen Fragen sich die gesamte Partei einig ist, in welchen es unterschiedliche Positionen gibt. (...) Festzuhalten ist die Tatsache, dass Walter Baier verlauten ließ, dass nicht jede programmatische Ausrichtung mit ihm als Parteivorsitzendem umsetzbar sei. Das gibt Anlass zur Hoffnung für den Rechenschafts- und Wahlteil des Parteitages. (...)

Helmut Fellner, Wien; aus: nVs 3/02

Linke Opposition in und bei der PDS: Veränderung beginnt mit Opposition – nun auch in der PDS

Berliner Erklärung der linken Opposition zur Bundestagswahl

Seit Jahren spitzt sich der Gegensatz zwischen der PDS-Führung und großen Teilen der Mitgliedschaft zu. Deshalb hat sich in den letzten Monaten die „Linke Opposition in und bei der PDS" formiert. Seit Mai 2002 gibt es auch in Berlin eine organisierte Opposition.

Wir stellen fest: Aus dem neuen Parteiprogramm soll der Sozialismus gestrichen werden, im Gegensatz zum gültigen Programm wird in der Praxis die konsequente Friedenspolitik verwässert (z.B. entschuldigt sich Roland Claus beim Kriegsverbrecher Bush), maßgebliche Funktionäre und Politiker beteiligen sich an Demokratie- und Sozialabbau (z.B. Arbeitszeitverlängerung bei gleichzeitigem Lohnabbau in Berlin), an der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und an der pauschalen Delegitimierung des DDR-Sozialismus. Das fordert unsere Opposition heraus. Wir wollen eine andere, eine sozialistische Politik – mit dieser Parteiführung und der Mehrheit der Bundestagsfraktion ist das nicht möglich. Wir verteidigen das geltende Programm von 1993. Deshalb kämpfen wir um neue Mehrheiten in der PDS. Wir wollen unsere Partei zurück.

Viele der Mitglieder, Sympathisanten und Wähler zweifeln, ob die PDS im gegenwärtigen Zustand noch wählbar ist. Wenn wir den sozialistischen Charakter der Partei wieder herstellen wollen, müssen wir auch den Wahlkampf dazu nutzen. Wir fordern Euch auf: geht in die Wahlveranstaltungen, an Infostände etc., zwingt die Kandidaten, zu ihrer Politik öffentlich Position zu beziehen.

Fragt sie insbesondere: Wie steht ihr zur Verhinderung jeglicher deutscher Militär- und Kriegseinsätze im Ausland? Was tut ihr, um die Verschlechterung der sozialen Standards in Deutschland rückgängig zu machen? Was tut ihr, um der Verunglimpfung der DDR und der fortdauernden Diskriminierung der Ostdeutschen entgegenzuwirken?

Macht den Kandidaten deutlich, dass ihr beim Bruch von Wahlversprechen ihren Rücktritt fordern werdet!

Wir empfehlen trotz unserer Kritik, die PDS zu wählen – vor allem deshalb, weil eine Niederlage der PDS nicht als Niederlage ihrer rechten Führung bewertet, sondern als die der gesamten Linken verstanden würde. Allerdings sind einige der Berliner PDS-Kandidaten aufgrund ihrer Worte, Taten und Unterlassungen für uns nicht wählbar.

Deshalb schlagen wir vor

Mit dieser Führung wird die PDS nicht zu sozialistischen Grundsätzen zurückkehren. Dazu ist eigene Aktivität nötig. Wer unsere Kritik teilt, den fordern wir auf, sich in der linken Opposition zu organisieren und mit uns gemeinsam für eine andere, eine sozialistische PDS zu kämpfen.

Linke Opposition in und bei der PDS, Berlin, 11. 7. 2002

Kontakt: Linke Opposition...., c/o AG PDS-Internet, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

 

Redaktion Offensiv: Kurznachrichten über die PRC aus Italien und die PCP aus Portugal

Nicht überall gibt es solche ermutigenden Nachrichten. Von der Rifondazione (PRC) aus Italien hörte man in den letzten Wochen eher Bedrohliches: der Parteitag hat offensichtlich den „rechten", also revisionistischen Kräften mehr Einfluss gebracht. Man verabschiedet sich von Lenins Imperialismustheorie, die Lage ist aber offensichtlich noch nicht endgültig geklärt. Die weitere Entwicklung wird wahrscheinlich einiges an Auseinandersetzung geben – und man kann nur hoffen, dass die Kraft der Marxisten in der Partei ausreicht. Alles andere wäre tragisch, denn wozu hätten die Genossinnen und Genossen die Rifondazione denn gegründet, als ihre Vorgängerin, die KPI, sich endgültig in den sozialdemokratischen Sumpf verabschiedete? Damit sie jetzt den gleichen Weg geht? Unglaublich!

Aus Portugal hingegen ist besseres zu erfahren. Wie der RotFuchs berichtet, haben die Delegierten der Nationalkonferenz (vom 22. Juni 02) einen Antrag der pro-sozialdemokratischen Parteirechten, einen vorgezogenen Parteitag einzuberufen, „um dort das Statut, das Programm und die derzeitige Führung kippen zu können" (RotFuchs Juli 2002, S.19) mit 1018 Neinstimmen bei 53 Ja-Stimmen und 48 Enthaltungen ab. Und: „Der Versuch der „Erneuerer", die Beschlüsse des XVI. Parteitages, der die Teilnahme der PCP an einer sozialdemokratischen Regierung abgelehnt hatte, als `sektiererische Linie` durch einen vorgezogenen XVII. Kongress rückgängig machen zu wollen, ist gescheitert. Man muss nun abwarten, ob die Partei den dadurch entstandenen Kraftschub nutzen kann, um mit den nach wie vor großen Belastungen fertig zu werden." (ebenda)

Red. Offensiv, Hannover

Programmdebatte in der DKP

Michael Opperskalski: Die DKP diskutiert den „Entwurf" für ein neues Parteiprogramm

Einige Anmerkungen zu Inhalten, zum Ablauf und den möglichen Konsequenzen

Vor geraumer Zeit hat der Parteivorstand der DKP einen „Entwurf" („Erste Grundlagen zur Diskussion und Erarbeitung eines Programmentwurf") für ein noch zu erarbeitendes Parteiprogramm mit dem Ziel verabschiedet, diesen „Entwurf" auf dem Ende diesen Jahres stattfindenden Parteitag – nach entsprechender Diskussion – verabschieden zu lassen.

Nicht nur wiederholte Äußerungen von führenden Funktionären der Partei, das besagter Entwurf auf keinen Fall hinter die Bereits verabschiedeten „Sozialismusvorstellungen" zurückfallen dürften, vor allem jedoch die programmatische und ideologisch-politische Entwicklung der DKP sowie entsprechende eindeutige Positionierungen ihres Führungspersonals gebieten es daher, den „Entwurf" in einem größeren Zusammenhang zu betrachten.

Ich verweise daher gerade an dieser Stelle auf eine jüngst von mir veröffentlichte Analyse, die bereits von der Zeitschrift „offen-siv" veröffentlich wurde und z.B. näher auf die „Sozialismusvorstellungen" der DKP eingeht. Ich schließe diese Analyse wie folgt:

„Offensichtlich hat die Politik der ideologischen Anpassung an Positionen des ‚demokratischen Sozialismus’ für die DKP organisatorisch nichts gebracht. (...) Die Partei hat bereits für eine Partei, die den Anspruch erhebt, eine kommunistische zu sein, in entscheidenden Grundsatzfragen marxistisch-leninistisches Profil verloren, sondern auch Mitglieder.

Wie wird es also weitergehen? In Spekulationen über den genauen Entwicklungsweg der Partei – in organisatorischer sowie politisch-ideologischer Hinsicht – sollte man sich nicht verlieren. Eines erscheint aus heutiger Sicht und unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen der BRD als recht unrealistisch: eine Hinwendung der DKP als Partei zu klaren marxistisch-leninistischen Positionen, nachdem sie diese bereits in wichtigen Eckpunkten entsorgt hat und dieser ‚Ausmusterungsprozess’ weitergeht, wenn auch widersprüchlich und in Schritten. Was jedoch möglich sein könnte, ist die Verschärfung des Widerspruchs zwischen der DKP-Führung und jenen DKP-Mitgliedern, die an marxistisch-leninistischen Positionen und/oder einem revolutionäre, Profil der Partei festhalten möchten. Wir werden sehen..."

Welche „ideologische Anpassung an Positionen des ‚demokratischen Sozialismus’" hatte ich herausgearbeitet und wie ist der „Entwurf" für ein noch zu erarbeitendes Parteiprogramm in diesem Zusammenhang zu werten?

 

A) Zur Frage der Macht, des Staates und der „Diktatur des Proletariats"

 

Sowohl in den „Sozialismusvorstellungen" als auch in programmatischen Äußerungen leitender DKP-Funktionäre im Vorfeld der Programmdiskussion finden sich Formulierungen, die eindeutig auf eine Absage an die „Diktatur des Proletariats" hinauslaufen; sie reichen von Forderungen nach „Gewaltenteilung" bist hin zu Überlegungen, „wie beim nächsten Anlauf <zum Sozialismus, d. Verf.> mit einer bürgerlichen Opposition umgegangen werden soll, die zurück zum Kapitalismus will."

Ganz offensichtlich werden diese Positionen implizit vertreten, wenn es in den „Ersten Grundlagen" u. a. heißt: „Wir können heute nicht voraussagen, welche sozialen Bewegungen und Kräfte künftig unter welchen konkreten historischen Bedingungen agieren werden, wenn die Frage des Sozialismus steht. Dies betrifft Übergangsformen ebenso wie die Gestaltung der neuen Gesellschaft. (...) An die Stelle des kapitalistischen Staates bzw. entsprechender supranationaler Strukturen tritt eine neue Form staatlicher Organisation, wobei heute offen ist, wie diese aussehen wird."

 

B) Zur marxistisch-leninistischen zur Rolle der Partei der Arbeiterklasse, zu den politischen wie ökonomischen Grundbedingungen des Sozialismus

 

Auch hier knüpfen die „Ersten Grundlagen" wieder an bisher vertretene Auffassungen („Sozialismusvorstellung", grundlegende programmatische Äußerungen etc.) an. Zwar wird an einer Stelle betont, dass die Arbeiterklasse beim Kampf für und dem Aufbau des Sozialismus eine „entscheidende Kraft" sein werde, diese Aussage wird jedoch durch die sie einleitende Position bereits aufgehoben, die besagt, eben KEINE Aussage darüber treffen zu können, „welche sozialen Bewegungen und Kräfte unter welchen konkreten historischen Bedingungen agieren, wenn die Frage des Sozialismus steht."

Wenn Kommunisten also nun „ganz offiziell" nichts genaues mehr erkennen können sollen, welchen Platz und welche Rolle soll dann die Partei der Kommunisten noch einnehmen?

Auch die Antwort auf diese Frage ist praktisch aus den „Sozialismusvorstellungen" abgeschrieben: „Ihre Aufgabe wird es sein, im Wettstreit mit anderen politischen Kräften um die besten politischen Ideen und Initiativen immer wieder aufs Neue das Vertrauen des arbeitenden Volkes zu erringen. Die kommunistische Partei wird im Sozialismus vor allem strategische Orientierungen für die weitere Gestaltung des Sozialismus erarbeiten und versuchen, dafür Mehrheiten zu gewinnen (...)." Dies ist nichts anderes als in modischen Formulierungen des „demokratischen Sozialismus" verpackte Absage an die Rolle der kommunistischen Partei als revolutionärer Avantgarde der Arbeiterklasse, an die Leninsche Parteikonzeption. Nur sollten die Autoren der „Ersten Grundlagen" dem geneigten Leser dann wenigstens reinen Wein einschenken: Was bleibt von einen kommunistischen Partei noch übrig, wenn sie dem Leninschen Charakter entkleidet wird, einem der Grundcharakteristika, das die kommunistische von anderen Parteien unterscheidet?

So kann es dann nicht mehr verwundern, dass die „Ersten Grundlagen" – konsequenterweise – hinsichtlich der marxistisch-leninistischen Revolutionstheorie sowie der politischen wie ökonomischen Grundlagen des Sozialismus widersprüchlich, vage, nebulös und interpretierbar bleiben.

Mehr noch, es fehlen nicht nur Klassenkampfbezüge, sondern auch umfassende Einschätzung der Rolle der internationalen antiimperialistischen und kommunistischen Bewegung unter den heutigen Bedingungen der so genannten „Neuen Weltordnung". Letzteres reduziert sich dann auf die Forderung nach verstärkter internationaler Zusammenarbeit, zumal die Autoren auch nicht mehr davon auszugehen scheinen, dass es möglich sein wird, in einem (hoch entwickelten) imperialistischen Land den Sozialismus zu erkämpfen: „Ein neuerlicher sozialistischer Anlauf (interessant, dass die Autoren in diesem Zusammenhang wohl fürchten, das Wort „Revolution" auszudrücken <!>, d. Verf.) kann nach Ansicht der DKP nicht isoliert erfolgen (...)" Soll das vielleicht bedeuten, dass wir mit dem Kampf um eine revolutionäre Umgestaltung warten sollen, bis er im europäischen oder gar im Weltmaßstab erfolgreich sein könnte?

 

C) Die „Ersten Grundlagen" zur Leninschen Imperialismustheorie und ihre Positionierung zur so genannten „Neuen Weltordnung"

 

Hier schreiben die „Ersten Grundlagen" – wenn auch in etwas vorsichtiger gehaltenen Formulierungen – inhaltlich das fort, was in den letzten Jahren als Positionierung der DKP-Führung sichtbar wurde. Das unterscheidet die „Ersten Grundlagen" von den „Sozialismusvorstellungen", in denen eine Imperialismusanalyse noch nicht festgelegt wurde. In der Logik dieser Positionierung, die der so genannten „Neoliberalismus-Theorie" nahe steht, wird die Leninsche Imperialismustheorie in Frage gestellt.

 

D) Die „Ersten Grundlagen" zum real existierenden Sozialismus, insbesondere zur DDR

 

Auch hier wird sich nichts qualitativ Neues im Vergleich zu den „Sozialismusvorstellungen" sowie weiteren wichtigen Programmatischen Positionierungen aus der DKP-Führung finden lassen. Also auch in diesem Papier wiederum keine klare Positionierung zu den sozialistischen Ländern, und auch nicht zur DDR als größten Errungenschaft der revolutionären deutschen Arbeiterklasse.

Während es vermieden wird, die Große Sozialistische Oktoberrevolution als Epochewende im Kampf um den Sozialismus und Kommunismus (trotz erfolgreicher Konterrevolution!) einzuschätzen, bestimmen wesentliche Teile dieses Abschnittes der „Ersten Grundlagen" die Distanzierung von angeblichen „Einschränkungen von Demokratie" und vorgeblichen, nicht näher ausgeführten und bewiesenen „Verbrechen, die nicht zu rechtfertigen" seien sowie die Überbetonung von Bedingungen für den Aufbau des Sozialismus, die wie folgt beschrieben werden: „Rückständigkeit, fehlende moderne Industrie sowie eine geringe landwirtschaftliche Produktivität".

Letzteres wird zudem völlig aus dem historischen Kontext gerissen und keinerlei Analyse oder zumindest Aussagen zu den rasanten Fortschritten der sozialistischen Länder gerade auch auf diesen Gebieten während langer Perioden ihrer Entwicklung angeboten.

Ganz logisch wird man dann in diesem Abschnitt der „Ersten Grundlagen" jeglichen Verweis auf den Revisionismus und seine Entwicklung als Voraussetzung für die schließlich siegreiche Konterrevolution vergeblich suchen.

 

Wie sind die „Ersten Grundlagen" einzuschätzen?

 

Qualitativ Neues im Vergleich zu den bisher verabschiedeten „Sozialismusvorstellungen" sowie wichtigen programmatischen Aussagen aus der DKP-Führung liefern sie nicht. Und dennoch haben sie eine besondere Bedeutung.

Man muss – angesichts der Entwicklung der DKP sowie in Anbetracht des bisherigen Verlaufs der Programmdiskussion - davon ausgehen, dass die „Ersten Grundlagen" auf dem kommenden Parteitag der DKP, mit vielleicht einigen kosmetischen Veränderungen, verabschiedet und damit zur offiziellen Programmatik der DKP werden.

Eine kommunistische Partei, die sich damit auch offiziell von entscheidenden Grundpfeilern des Marxismus-Leninismus, verabschiedet, verändert ihren Charakter, sie wird zu einer revisionistischen Partei. Beispiele solcher Entwicklungen gibt es in Vergangenheit und Gegenwart genügend.

Damit bekommen die Diskussionen und Auseinandersetzung um die „Ersten Grundlagen" einen besonderen Rang, da es um den Grundcharakter der Partei geht, nicht um Einzelfragen, um die man sich als Kommunisten ja streiten kann und auch sollte, es geht also tatsächlich nicht um die Bewertung von „Licht und Schatten" der DKP, nicht um einzelne „unsägliche Positionen", nicht um „unausgereifte Papiere" etc..

Es geht um nicht mehr und weniger als um die Identität der DKP als kommunistischer Partei in der BRD!

Angesichts dieser Herausforderung scheint mir auch die Schwäche der bisherigen Positionierungen einiger Kritiker deutlich zu werden. Das ist als vor allem das Alternativpapier zu nennen, das von den Genossen Holz und Köbele ausgearbeitet wurde. Auf die ideologisch-politischen Schwächen dieses Papiers möchte ich an dieser Stelle nicht im Einzelnen eingehen. Die entscheidende und damit wichtigste Schwachstelle dieses Alternativvorschlages, dessen Annahme auf dem Parteitag chancenlos erscheint, ist jedoch, dass er es vermeidet, den Charakter der derzeitigen Auseinandersetzungen in der DKP um die „Ersten Grundlagen" herauszuarbeiten.

Die „Ersten Grundlagen" sind weder zu verbessern, noch ein Papier, das mit kommunistischen Grundpositionen kompatibel ist.

Es geht also bei den Auseinandersetzung um den Kampf gegen „klassisch" revisionistische Positionen, die bei ihrer Verabschiedung konsequenterweise den Charakter der DKP verändern (würden). Das Auftreten, die Taktik sowie der Stil vieler Kritiker der „Ersten Grundlagen" treten jedoch nicht dem Eindruck entgegen, dass es sich bei den derzeitigen Auseinandersetzungen um – mehr oder weniger normale, manchmal lediglich nicht mit Samthandschuhen geführte – Diskussion unter Kommunisten um kommunistische Positionen handele.

Mit diesem Herangehen machen sie es der DKP-Führung objektiv einfacher, nicht nur ihre Positionen durchzusetzen, die, wie nicht nur im Fall der „Ersten Grundlagen", ein klarer Bruch mit wesentlichen marxistisch-leninistischen Grundlagen einer kommunistischen Partei sind, sondern zudem ihre ideologische Hegemonie zu zementieren und mit der faktischen Anerkennung als kommunistischer Alternative – trotz aller Kritik, „Schwächen", „Unschärfen" etc. an ihr – unangreifbarer zu machen. Und es ist gerade die Unterordnung der Kritiker unter diese ideologische Hegemonie, die von der DKP-Führung zunehmend deutlicher verlangt wird.

Dabei sollten wir uns gerade an dieser Stelle aus dem Gedächtnis ausgraben, was für Kommunisten der Kampf gegen revisionistische Positionen und den Revisionismus bedeutet: „Ich glaube (...) - ob den Fragen Krieg und Frieden, der Rolle des Staates, der Imperialismusanalyse, der Revolutionstheorie und –praxis etc. – die Identität der Kommunisten (ist) unmittelbar mit dem Kampf gegen den Revisionismus und jegliche Formen des Opportunismus in der Arbeiterbewegung (auch in den eigenen Reihen) verbunden. Ja, die Gründung der kommunistischen Parteien als eigenständige revolutionäre Formationen der Arbeiterbewegung sind ohne diese permanente Auseinandersetzung überhaupt nicht erklärlich (und historisch notwenig gewesen). Anders formuliert: ohne diese Auseinandersetzung, verknüpft mit der Verteidigung der Grundprinzipien des Marxismus-Leninismus, ist die Existenz von kommunistischen Parteien objektiv überflüssig, ihre Existenzberechtigung stirbt förmlich ab..."

 

Michael Opperskalski, Köln

Imperialismusdiskussion

Franz Siklosi: Einige Bemerkungen zum Thema „Neoliberaler Imperialismus"

Zur Programmdebatte der DKP

Allgemeines

Der Kapitalismus kann sich nicht selbst abschaffen. Die Beschaffenheit seines Wesens zwingt ihn zu einer immer weitergehenden Reproduktion seiner selbst auf einer höheren Stufe. Sein Ziel ist die Steigerung der Mehrwertproduktion auf Kosten der Mehrheit der Menschheit und ihrer Lebensgrundlagen. Deshalb ist das im „Kapital" von Karl Marx beschriebene Wesen des Kapitalismus auch in der heutigen Zeit gültig. Konstantes und variables Kapital, die Möglichkeiten, die Mehrwertsproduktion zu erhöhen und alles andere sind ökonomische Realitäten. Genau so bekannt ist auch die Tatsache, dass die bürgerliche Ideologen zu gewissen Zeiten alte Begriffe entschlacken und durch neumodischen Schnickschnack ersetzen will, wobei der Inhalt gleich bleibt. Zu diesen ,,neuen Wörtern" gehören die Begriffe: „Globalisierung", „Neoliberalismus" und ,,Transnationale Konzerne". Mit diesen Begriffen wird bürgerlicherseits eine neue Epoche des Kapitalismus propagiert und gleichzeitig unsichtbar gemacht.

Die Durchkapitalisierung der Erde, die mit dem Schlagwort „Globalisierung" als etwas noch nie da gewesenes den Menschen mittels der bürgerlichen Medien verkauft wird, ist ein alter Hut. Schon zu Zeiten der Entdeckungen im 15. bis 18. Jahrhundert begann die Ausweitung des Kapitalismus im internationalen Maßstab. Und Handelsorganisationen wie die Ostindische Handelskompanie können als Vorläufer der heutigen TNK angesehen werden. Börsencrashs und weltweite Fusionen stehen seit Beginn des Kapitalismus auf der Tagesordnung. Und auch Weltkriege wurden schon sehr früh geführt, dafür steht zum Beispiel der Siebenjährige Krieg.

Die „Globalisierung" ist ein Begriff, welcher die vollständige Durchkapitalisierung der Erde im bürgerlichen Jargon beschreibt, ein Fakt, der den Kommunisten unter dem Begriff „Imperialismus" bekannt ist und von Lenin in seiner Imperialismustheorie genau erfasst wird. Seit der erfolgreichen Konterrevolution in der Sowjetunion und den sozialistischen Staaten Europas herrscht unter den Kommunisten große Unsicherheit, wie diese „Neue Weltordnung" definiert und charakterisiert werden soll. Dabei können leicht marxistisch-leninistische Grundpositionen zugunsten der Benutzung bürgerlicher Modebegriffe aufgegeben werden. Unter diesen Gesichtspunkt muss auch die Neoliberalismuskonzeption von Teilen der DKP gesehen werden. Einige Kernthesen dieser „neuen" Konzeption lassen sich wie folgt beschreiben:

1.Der heutige Kapitalismus ist nicht mehr der Imperialismus zur Zeit Lenins.

2.Der Imperialismus von heute ist der Kapitalismus im Prozess der Globalisierung.

3.Die Entwicklung der Transnationalen Konzerne hat die Einflussmöglichkeit der National-staaten immer mehr marginalisiert.

4.Der imperialistische Konkurrenzkampf gegeneinander wird durch die gemeinsame Aus-beutung der Welt ersetzt.

5.Der Neoliberalismus ersetzt als nächste Form der kapitalistischen Entwicklung den Staatsmonopolistischen Kapitalismus.

Diese Konzeption erfordert eine Distanzierung von der Leninistischen Imperialismustheorie und macht den Kapitalismus friedfertig und den Klassenkampf überflüssig.

Die bürgerliche Theorie des Neoliberalismus

Der bürgerliche Neoliberalismus sieht die Ursache einer kapitalistischen Krise nicht in der Überproduktion sondern darin, dass der Staat weit mehr ausgibt, als er einnimmt, und durch seine Regulierungen die private Initiative stört. Deshalb soll der Staat die Ausgaben kürzen und die Einnahmen senken. Alles, was den ,,freien Markt" stört, muss beseitigt werden. Dazu zählen zu „hohe" Steuern (besonders für die Unternehmen), zu „hohe" Sozialleistungen, zu, „hohe" Löhne, außerdem Umwelt- und Arbeitsschutzbedingungen. So wurde und wird unabhängig davon, welche Parteien in Deutschland gerade regieren, neoliberale Politik gemacht:

Verringerung des Geldmengenwachstums, um Inflation bekämpfen zu können.

Senkung des Staatsdefizits, indem die Staatsausgaben verringert werden.

Einschränkungen des öffentlichen Sektors, damit sich der Privatsektor besser ausbreiten kann.

Maßnahmen, damit der Markt „besser" funktionieren kann.

Verringerungen und Abbau der Subventionen durch den staatlichen Sektor, Reprivatisierung von Unternehmen im Staatsbesitz, Verringerung des Verwaltungsapparates im öffentlichen Sektor, Abbau der Preis- und Dividendenbeschränkungen, Abbau der Beschränkung des Devisenaustausches und der Kreditvergabe, Einschränkung der Arbeiterrechte und ihren Organisationen. All diese Maßnahmen zusammengenommen führen zu einer Umverteilung der Lohnquote zugunsten des Mehrwertes, Abbau der sozialen Systeme mit den damit notwendigen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten und Aufrüstung der „inneren" und „äußeren" Sicherheit.

Der heutige Kapitalismus ist Imperialismus aber niemals „Neoliberalismus". Das, was „Neoliberalismus" genannt wird, ist nur eine andere Erscheinungsform des Kapitalismus in seinem imperialistischen Stadium als die Zeit der sog. „Systemkonkurrenz". Deshalb kann man vielleicht von einem neoliberalen Imperialismus sprechen, was aber immer bestehen bleiben muss, ist seine Charakterisierung als Imperialismus.

Entwicklung des Kapitalismus in Deutschland seit 1970

Seit der Konterrevolution in den sozialistischen Ländern hat sich eine Entwicklungstendenz des Imperialismus rasant beschleunigt, deren Ausgangspunkt in den siebziger Jahren lag.

Ausgehend von der einsetzenden Rezession wurde die kurze Epoche der Nachfragepolitik von der neoliberalistischen Schule ersetzt. Dafür stehen die Begriffe: Reaganomics, Thatcherismus und die geistig, moralische Wende (allerdings begann das Umsteuern in der Wirtschaftspolitik schon unter Kanzler Schmidt). Es begann die bis auf heute anhaltende Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben. Gleichzeitig wurden und werden die sozialen Errungenschaften der Arbeiterklasse schrittweise vernichtet. Der Kapitalismus veränderte aber auch seine Produktionsweise. Die Entwicklung der Mikroelektronik und deren Einsatz in allen kapitalistischen Sektoren führte zu einer gigantischen Rationalisierungswelle, welche die fordistische Produktionsweise (Fliesband mit viel mechanischer Handarbeit) zum größten Teil abschaffte. Während der achtziger Jahre konnten die Großkonzerne aufgrund der Extraprofite ihren Mehrwert soweit steigern, dass dieses überschüssige Geld nicht mehr in die ausgelastete Produktion investiert, sondern auf der Börse verspekuliert wird. Außerdem wird fusioniert, gekauft, verkauft. Es entstand der „Neue Markt", der vor allem von staatlichen Subventionen gefördert wurde. Viele Konzerne der Montanindustrie strukturierten sich zum Beispiel mit Hilfe des Kohlepfennig in Telekommunikationsgesellschaften um. Außerdem werden die staatlichen Konzerne privatisiert. Die nationalen Monopolisten werden abgelöst von den Monopolen der Transnationalen Konzerne. Sie verschmelzen mit dem internationalen Finanzkapital. Diese TNKs bestimmen durch ihre Jagd nach Maximalprofiten die Weltwirtschaft. Dadurch gewinnt die Börse an Bedeutung. Nach der Konterrevolution. konnte der deutsche Imperialismus als wirtschaftlich stärkste Macht Europas seine Expansion ausweiten. Deutsche Firmen übernahmen die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa und bestehen auf dem einheitlichen Wirtschaftsraum EU-Europa. Mit der Übernahme der Volkswirtschaften Mittel- und Osteuropas hat sich Deutschland die Hegemonie bei der Neuaufteilung der ehemaligen sozialistischen Staaten gesichert. Die logische Folge dieser Entwicklung ist die Ausweitung der Heimatbasis der „deutschen" transnationalen Konzerne. Dem deutschen Imperialismus ist der eigene Nationalstaat zu klein geworden. Deshalb das große Interesse am Großraum EU und dem eigenen Hinterhof im Osten.

Die Entwicklung innerhalb der EU

1. Die mikroelektronische Revolution, die Konterrevolution in den sozialistischen Staaten und die damit verbundene Deregulierung der bestehenden Volkswirtschaften als auch die Neuaufteilung der bisher nichtkapitalistischen Länder bilden die Hauptgründe für die Neuorientierung des einheitlichen Wirtschaftsraumes EU. Dieses Gebilde ist aber nichts Harmonisches. Neben dem Wettlauf um die Erringung der Hegemonie innerhalb der EU steht die Neuaufteilung der bisherigen realsozialistischen Staaten auf der Tagesordnung. Die EU wird von Deutschland dominiert, das sich als eigentlicher Sieger des Kalten Krieges fühlen kann. Der Krieg gegen Jugoslawien zeigt die neue Ausrichtung des deutschen Imperialismus an. Mit Hilfe faschistischer Banditen werden Nationalstaaten destabilisiert, um dann unter dem Deckmantel der Nato eingreifen zu können. Die dazu gehörige Rechtfertigung ist wie im Zweiten Weltkrieg die Volkstumspolitik. Nationale Hoheitsrechte werden aberkannt. Deutschland entsorgt seinen Faschismus durch seine Einbindung in die EU und kann um so mehr faschistoide Politik betreiben. Dafür steht die UCK und die Festnahme und Verfolgung von S. Milosevic.

2. Das Europa der Nationalstaaten wird zum Europa der Regionen. Investiert wird nur noch in Regionen, welche ihre Sozialstandards am meisten unterboten haben. Dafür steht BMW in Leipzig.

3. Neoliberalismus bedeutet in letzter Konsequenz Faschismus. Neben dem Sozialfaschismus in den sozialdemokratisch regierten Ländern haben sich in Italien und Österreich auch Bündnisse zwischen Konservativen und Faschisten gebildet. Ziel aller Regierungen ist die Zerschlagung der sozialen Errungenschaften der Arbeiterklasse und die Entmachtung ihrer Organisationen. Dafür steht die Widereinführung der privaten Rentenversicherung.

4. Innerhalb der EU entstehen ganze Armutsregionen quer durch alle Nationalstaaten hindurch, deren Bevölkerung weder konsumieren kann noch in den Produktionsprozess eingebunden ist. Um diese Zonen ruhig zu halten, wird die staatliche Ordnungsmacht an Banditen und Faschisten übertragen. Dafür stehen die „national befreiten Zonen."

5. Die Etablierung der Leiharbeitsfirmen und die zunehmende Scheinselbständigkeit (Ausbreitung lumpenproletarischer Klassensegmente) und das fehlende Gegengewicht infolge der erfolgreichen Konterrevolution wie auch die von der mikroelektronischen Revolution strukturell bedingte Massenarbeitslosigkeit, die eine Vollbeschäftigung unter kapitalistischer Bedingung unmöglich macht, beschleunigen die Verbreitung faschistischer Ideologien. Dafür steht die Hetze gegen die Arbeitslosen: Arbeitslosigkeit als Problem der Arbeitslosen, da sie als Faulenzer und Sozialschmarotzer seien.

6. Die EU wird zur Festung Europa. Der Arbeitsmarkt bestimmt die Zuwanderung. Das Asylrecht wird faktisch abgeschafft. Es findet eine Abschottung gegen Menschen aus dem Trikont statt. Dafür stehen die erweiterten Befugnisse des Bundesgrenzschutzes und die fortschreitende Videoüberwachung öffentlicher Räume.

Resümee

Der Grundstock zur Entwicklung des gegenwärtigen Imperialismus wurden Ende der siebziger Jahre gelegt und gewann durch die Konterrevolution in den sozialistischen Staaten eine enorme Dynamik. Der Imperialismus reproduziert sich auf einer höheren Ebene unter alten Vorzeichen. Die Staatskapitalistischen Monopole transformieren zu Transnationalen Konzernen unter der Führung internationaler Familien. Die Heimatbasis verschiebt sich von den Nationalstaaten zu einheitlichen kontinentalen Wirtschaftsräumen. Es entstand die Triade EU (unter deutscher Hegemonie) Amerika (USA/NAFTA) und Ostasien (bisher Japan).

Diese Wirtschaftsräume stehen unter imperialistischer Konkurrenz und im innern unter dem Verteilungskampf der nationalen Bourgeoise. Jeder muss unter Weltmarktbedingungen produzieren. Die Gebiete der realsozialistischen Staaten werden neu aufgeteilt. Seit dem Ende der realsozialistischen Staaten konnte ein widerstandsfreier Sozialabbau beschleunigt werden. Die bürgerlichen Rechte werden, wo sie der Deregulierung im Wege stehen, abgeschafft. Das ideologische Konzept ist der Neoliberalismus, eine dem Liberalismus des freien Konkurrenzkapitalismus entnommene ökonomische Richtung. Dies geschieht aber unter monopolimperialistischem Vorzeichen.

Die historische Entwicklung besteht aus zwei Phasen. Von 1973 bis 1989: Abbau des von den Arbeitern erkämpften „Sozialstaates" und das Ende des fordistischen Modells. 1989 bis ....: Durchsetzung des neoliberalen Imperialismus unter Einbezug der ehemaligen sozialistischen Staaten im Weltmaßstab.

Die mikroelektronische Revolution hat eine Vollbeschäftigung unter kapitalistischen Vorzeichen unmöglich gemacht. Faschistische Elemente werden immer dominanter, entweder durch den von der Ordnungsmacht geduldeten Neofaschismus (national befreite Zonen, UCK), Koalitionen aus Konservativen und Faschisten (Italien, Österreich), oder Sozialfaschisten (Deutschland). Die bürgerlichen Ideologien haben zu ihrer Erklärung und Verschleierung einen „neuen" Begriff eingeführt: „Globalisierung."

Fazit

Der heutige Kapitalismus lässt sich mit der Leninschen Imperialismustheorie analysieren. Wir leben weiterhin im Zeitalter des Imperialismus. Neue Momente sind transnationale Monopole und das faktische Aufgehen der Nationalstaaten in einheitliche Wirtschaftsräume. Durch das Fehlen einer Gegenmacht steigt die Kriegsgefahr. „Globalisierung" und „Neoliberalismus" sind keine neue Erscheinungen des Kapitalismus. Ein friedlicher Ultraimperialismus existiert nicht.

Gegenwehr

Die Referenzmodelle des heutigen Imperialismus sind Jugoslawien und der Zustand der ehemaligen sozialistischen Staaten. Eine Dekade nach der Konterrevolution konnte der BRD-Imperialismus seine Macht ohne Gegenwehr in Europa festigen. Die Kommunisten sehen sich einem erstarkten Neofaschismus und Staatsterrorismus gegenüber. Dafür steht Genua.

Die Proteste gegen G8-Treffen, WTO-Konferenzen und IWF-Tagungen zeigen das ganze linke Dilemma auf. Vorherrschend ist in der „Anti-Globalisierungs-Bewegung" eine verkürzte Kapitalismuskritik, die kaum über das Anprangern der Machenschaften der transnationalen Konzerne hinauskommt und sich auf der Ebene der Kritik an der „Macht des Geldes" bewegt. Die kapitalistische Realität wird das moralisierende Ideal einer Welt, wie sie sein sollte, entgegengehalten.

Auf Grund dieser ideologischen Schwäche können sich auch nationalistische, naturalistisch-biologistische, romantisch-regressive und antisemitische Position als Globalisierungsgegner darstellen.

Es ist nicht der internationale Finanzmarkt, der Zins oder die Bankenmacht, die eine sinnvolle Kapitalismuskritik anzugreifen hat, sondern es muss der Kapitalismus in seiner Totalität sein, nicht das Geld, sondern die kapitalistische Warenproduktion!

Der oberflächlichen Analyse entspricht die begrenzte politische Perspektive beträchtlicher Teile der „Antiglobalisierungsgegner": Von der Errichtung eines europäischen Sozialstaats über die Ablehnung einer angeblichen „Amerikanisierung" des Sozialsystems und die Verteidigung des Nationalstaats gegen das internationale Kapital bis hin zu antimodernistischen Gemeinschaftsvorstellungen reicht die Palette der propagierten Alternativen.

Wir Kommunisten dürfen nicht den Fehler begehen, unsere marxistisch/leninistischen Grundpositionen aufgrund ihrer angebliche unmodernen Sichtweise oder weil sie angeblich „traditionalistisch" seien - oder auch wegen einer vermeintlich dann höheren „Bündnisfähigkeit" aufgeben.

Das tut schon die PDS.

Unsere Partei (der Kommunisten) muss ideologisch und kadermäßig gefestigt werden. Ein eindeutig marxistisch/leninistisches Parteiprogramm wäre eine große Hilfe. Wir sollten die Sozialfaschismustheorie stärker beachten und die Antimonopolistische Demokratie aus dem Programm streichen. International wäre eine Europäische Zentrale marxistisch-leninistischer Parteien notwendig.

In Deutschland: Bündnispartner anderer marxistisch-leninistischer Parteien suchen! Den Weg zu den Ausgebeuteten finden! Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Arbeiter der 1. und 2. Arbeitswelt sind unsere natürlichen Verbündeten!

 

Franz Siklosi, Heppenheim

Recht und Gesellschaft

Prof. Dr. Erich Buchholz: Beweisaufnahme und Beweisführung

Zu den Unterschieden des Beweisrechts in der DDR und in der BRD

1) Dass zahlreiche gestandene Juristen, die unter einer Rechtsordnung, nämlich der der DDR, ihre juristische Ausbildung genossen und ihre juristische Tätigkeit ausgeübt hatten, vor Gerichten einer anderen Rechtsordnung, der der Bundesrepublik Deutschland, zu stehen hatten, ist - abgesehen von den politischen Motiven, Gründen und Hintergründen solcher Strafverfolgung und abgesehen von den bedrückenden, diskriminierenden subjektiven Erlebnissen solcher Verfolgung – in der Justizgeschichte, und zwar nicht nur der deutschen, einmalig.

Angezeigt ist daher eine nähere Betrachtung der Unterschiede der beiden betreffenden Rechtsordnungen, so insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Verfahrensweisen. Über die als "strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht" ausgegebene strafrechtliche Verfolgung von zahlreichen DDR-Juristen ist aus unterschiedlicher Sicht viel geschrieben worden. Noch völlig ausgeblendet blieben die bei diesem Vorgang auftretenden, für die rechtsvergleichende wissenschaftliche Untersuchung aufschlussreichen Unterschiede der strafverfahrensrechtlichen Prinzipien und Praxis.

Von besonderer und gewichtiger Bedeutung ist dabei das Beweisrecht.

In diesem Beitrag soll - unter dem Gesichtspunkt der Unterschiedlichkeit - der Gegenstand des Beweisrechts und seine praktischen Handhabung in den beiden Rechtsordnungen und Justizsystemen betrachtet werden.

Was DDR-Juristen von der Praxis des bundesdeutschen Beweisrechts vor bundesdeutschen Gerichten erlebten, weitgehend nachlesbar in den abgesetzten schriftlich vorliegenden Urteilsgründen, erschien ihnen nicht nur fremd und kaum nachvollziehbar, sondern vielfach – und zwar durchaus begründet - unvertretbar, ja unerträglich.

In der Tat ist das Beweisrecht in den beiden Rechtsordnungen, der der DDR und der der Bundesrepublik, grundverschieden, was indessen bisher, so weit ich es übersehe, noch niemals thematisiert wurde. Deshalb ist es hohe Zeit, zu diesem Gegenstand erste Überlegungen und Beobachtungen kundzutun.

2) In der Hauptüberschrift dieses Beitrages wurden absichtsvoll zwei Begriffe verwendet: Beweisaufnahme und Beweisführung. Beweisaufnahme ist ein Begriff, der in beiden Rechtsordnungen anzutreffen ist und sich auf die gerichtliche Hauptverhandlung bezieht. Der Begriff der Beweisführung spielte als solcher nur im Strafprozessrecht der DDR ernstlich eine Rolle, und zwar eine ganz wichtige Rolle. Der Begriff der Beweisführung und der der Beweisführungspflicht ist nämlich nach dem Strafprozessrecht der DDR ein ganz zentraler. Bereits im § 2 der StPO/DDR, im ersten die Grundsatzbestimmungen enthaltenden Kapitel ist die Beweisführungspflicht der zuständigen Justizbehörden geregelt.

Im § 8 dieses Gesetzes, der die Überschrift trägt " Feststellung der Wahrheit ", war diesen Behörden der gesetzliche Auftrag erteilt, die Wahrheit der strafrechtlich relevanten Tatsachen festzustellen. Der diesen Grundsatz präzisierende § 22 StPO (im Kapitel zwei, das die allgemeinen Bestimmungen für das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren enthält) trägt dem gemäß die Überschrift " Beweisführungspflicht ". Dem Beschuldigten bzw. Angeklagten durfte die Beweisführung nicht, in § 8 Abs. 2 StPO ausdrücklich bestimmt, nicht auferlegt werden. Die Vorschrift des § 22 StPO bestimmte die ausdrückliche Verpflichtung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsorgane, alle erforderlichen Tatsachen wahrheitsgemäß festzustellen. Diese Verpflichtung der zuständigen Behörden wird dann für die einzelnen Stadien präzisiert, so in § 101 StPO für das Ermittlungsverfahren und im § 222 StPO, der die Überschrift trägt " Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme ", für das gerichtliche Verfahren.

In diesen Vorschriften findet sich nicht nur die verpflichtende Aufgabenstellung zur Beweisführung, sondern auch eine inhaltliche Kennzeichnung dieser: Dort wird den betreffenden zuständigen Behörden die Aufgabe gestellt, die (materielle und objektive) Wahrheit als unabdingbare Grundlage einer gerechten strafgerichtlichen Entscheidung festzustellen. Denn ohne Wahrspruch des Gerichts kann es keine gerechte Entscheidung geben.

In der später noch zu behandelnden Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts der DDR zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozess - Beweisrichtlinie - vom 15. Juni 1988 heißt es in der Präambel: "Wahre Feststellungen sind die Voraussetzung dafür, dass jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird." Nach langjähriger Erfahrung eines DDR-Richters war in seiner Praxis die Feststellung der Wahrheit die zentrale Aufgabe im Strafverfahren. Denn nur auf der Grundlage der Feststellung der Wahrheit könne der strafrechtlich relevante Sachverhalt zutreffend unter den gesetzlichen Straftatbestand subsumiert, könne dem Angeklagten das Gefühl von Gerechtigkeit vermittelt und schließlich in der Gesellschaft die Bereitschaft zu aktiver Kriminalitätsvorbeugung geweckt werden.

Der Begriff der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung ist nach dem Prozessrecht der DDR dem zentralen übergreifenden Begriff der Beweisführung untergeordnet.

3) Demgegenüber ist das bundesdeutsche Beweisrecht, das dem traditionelle deutschen Strafprozessrecht folgt, stärker formell ausgerichtet, wodurch der Eindruck entstehen kann, dass es besonders präzise, besonders rechtsstaatlich sei. Aber die Inhalte und Gegenstände des Beweises, des Beweisens und der Beweisführung bleiben dahinter zurück und gehen - schon in der Gesetzgebung, erst recht in der justiziellen Praxis - verloren.

Im Abs. 2 des § 244 StPO, also an untergeordneter Stelle, findet sich eine Formulierung dahingehend, dass die Beweisaufnahme (in der Hauptverhandlung) von Amts wegen " zur Erforschung der Wahrheit " auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismittel zu „erstrecken" ist.

Zwar soll dies " zur Erforschung der Wahrheit " dienen. Es ist aber nicht zu übersehen, dass das Gesetz dem Gericht nicht die Aufgabe stellt, die Wahrheit festzustellen. Die Feststellung der Wahrheit ist nach dem bundesdeutschen Strafprozessrecht kein gesetzlich vorgegebener Auftrag. Auch wenn im Gesetz auf die Erforschung der Wahrheit hingewiesen wird, enthält die genannte Vorschrift - grammatikalisch eindeutig nachvollziehbar - die Aussage, die Beweisaufnahme auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken. Das Gesetz betrifft also - als Gegenstand seiner Aussage - die Reichweite und den Umfang der Beweisaufnahme.

Dem gemäß verlangt die Aufklärung von Amts wegen lediglich, die in Betracht kommenden Beweismittel in "rechtlich unanfechtbarer Weise" in die Hauptverhandlung einzuführen. Mehr nicht! Eine gesetzliche Vorschrift, ein gesetzlicher Auftrag, die Wahrheit zu erforschen, kennt das bundesdeutsche Strafprozessrecht nicht.

Übrigens lautete die Vorschrift des § 244 Abs. 2 StPO bis zum Jahre 1950 auch in der Bundesrepublik noch anders, nämlich: „Das Gericht hat von Amts wegen alles zu tun, was zur Erforschung der Wahrheit notwendig ist." In dieser - früheren - bundesdeutschen Vorschrift hatte die Erforschung der Wahrheit als Aufgabenstellung für das Gericht, jedenfalls in der Formulierung des Gesetzes, noch einen anderen Stellenwert.

Eine Aufklärungspflicht des bundesdeutschen Gerichts setzt erst ein, wenn die Umstände unter Berücksichtigung der Sachlage, einschließlich der Akten, „dazu drängen" oder „nahe legen", von einem bestimmten Beweismittel Gebrauch zu machen. Die gesetzliche Aufklärungspflicht des § 244 Abs.2 StPO ist somit auf die Nutzung bestimmter Beweismittel ausgerichtet, beschränkt, auf die die Aufklärung zu "erstrecken" ist.

Dem gemäß steht im weiteren im bundesdeutschen Strafprozessrecht, wie in der Praxis der Strafverfahren, das Beweisantragsrecht im Vordergrund, was insbesondere für die Tätigkeit der Verteidigung außerordentliche Bedeutung hat. Über Beweisanträge der Parteien ist zu entscheiden. Eine Ablehnung des Beweisantrages durch Gerichtsbeschluss ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 244 StGB zulässig und bedarf einer entsprechenden Begründung.

Das Gericht erhebt nur die Beweise, die es nach seiner vorläufigen Beurteilung der Sache auf Grund der Anklage für erforderlich hält. Das sind grundsätzlich die belastenden Beweise. Weitere Beweise, namentlich die entlastenden Beweise, müssen i. d. R. durch einen förmlichen Beweisantrag eingeführt werden. Das so genannte Beweisantragsrecht ist im § 244 Abs. 3 folg. StPO geregelt. Es muss ein förmlicher Beweisantrag gestellt werden, der die zu beweisende Tatsache behauptet und das zum Beweise dieser Tatsache vorgesehene Beweismittel (z. B. eine Zeugenaussage) angibt. Abgesehen von den unzulässigen Beweisanträgen, die abgelehnt werden müssen, darf das Gericht Beweisanträgen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch Gerichtsbeschluss ablehnen.

Die Richter haben genügend gelernt, wie, mit welchen Begründungen "lästige" Beweise und Beweisanträge revisionssicher abgewendet werden. Zu solchen Begründungen gehört die Behauptung der Offenkundigkeit und der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache, der Ungeeignetheit oder Unerreichbarkeit des Beweismittels sowie der Grund der Prozessverschleppung. In all diesen Fällen trifft das Gericht - nach entsprechender Auslegung des Beweisantrages - Ermessensentscheidungen, in denen die Auffassung, das Vorverständnis oder das Vorurteil des Gerichts zum Ausdruck kommt. In betreffenden Verfahren hatte das Gericht des öfteren eine andere Ansicht über die Bedeutungslosigkeit oder die angebliche Offenkundigkeit der betreffenden Beweistatsache als die Angeklagten und die Verteidigung. Aber kraft ihrer Richtermacht haben die Gerichte die an sich gebotene Beweiserhebung abgeblockt und sich dadurch beweisrechtlich die Grundlage für die angestrebte Verurteilung geschaffen.

Beweisanregungen und Beweisermittlungsanträge stehen " unterhalb " der Beweisanträge und können daher ohne entsprechenden Beschluss negiert bzw. missachtet werden, sogar wenn sie - nach Ansicht des Gerichts - lediglich in die Form eines Beweisantrages „gekleidet" seien, das Gericht aber meint, dass der betreffende Beweisantrag nur ein zum Schein gestellter Beweisantrag sei!

4) Das Kernstück des Beweisrechts nach dem bundesdeutschen Strafrecht ist der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gem. § 261 StPO. Diese Vorschrift war ursprünglich gegen aus dem Mittelalter überkommene formale Beweisregeln gerichtet und befreite die Richter von der Bindung an solche formellen Beweisregeln. Inzwischen aber ist diese Vorschrift zu einer kaum einer Überprüfung und Kontrolle zugänglichen richterlichen Freiheit der Beweiswürdigung mutiert, die auch im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann.

Der Zusammenhang - besser das Zusammenspiel - von Aufklärungspflicht gem. § 244 Abs.2 StPO und freier Beweiswürdigung gem. § 261 StPO stellt sich folgendermaßen dar: Wenn das Gericht (selbst) ohne Vorbehalt von einem bestimmten Sachverhalt überzeugt ist, liegen ihm weitere Beweiserhebungen fern. Wenn dann - seitens der Verteidigung - Beweisanträge gestellt werden, muss das Gericht über diese entscheiden, wobei es davon ausgehen wird (da es von einem bestimmten Sachverhalt bereits überzeugt ist), dass diese nicht benötigt werden, sodass das Gericht nur noch einen gesetzlichen Grund gem. § 244 StPO finden muss, sie abzulehnen. Die Rüge (sog. Aufklärungsrüge), der Richter hätte - ohne weitere Beweiserhebung - (noch) nicht von dem betreffenden Sachverhalt überzeugt sein dürfen, geht (im Revisionsverfahren) angesichts der freien Beweiswürdigung gem. § 261 StPO fehl; sie bleibt regelmäßig erfolglos.

Diese richterliche Freiheit der Beweiswürdigung ist von der Wissenschaft augenscheinlich relativ wenig bearbeitet und untersucht worden, offensichtlich deshalb, weil die freie Beweiswürdigung die Domäne des Strafrichters ist - ganz so wie die Strafzumessung, die dem Richter zusteht, über Jahrzehnte von der wissenschaftlichen Untersuchung ausgespart blieb.

Die Konstruktion und Konzeption des bundesdeutschen Beweisrechts muss darüber hinaus im Zusammenhang mit dem bundesdeutschen Revisionsrecht und seiner Praxis sowie auch dem Umstand gesehen werden, dass in den Hauptverhandlungen, jedenfalls vor dem Landgericht und Oberlandesgerichten, gem. § 273 StPO kein Wortprotokoll geführt wird.

In der DDR gab es aus guten Gründen auf Grund der Erfahrungen mit dem früheren deutschen Prozess- und insbesondere Revisionsrecht seit 1952,dem Erlass der ersten Strafprozessordnung der DDR, das Rechtsmittel der Revision nicht mehr; gegen Urteile stand dem Angeklagten das Rechtsmittel der Berufung, dem Staatsanwalt das des Protestes zu. In einer erneuten Hauptverhandlung vor dem Rechtsmittelgericht konnten - anders als im Revisionsverfahren - ohne förmliche Beschränkung Rechts- und Tatfragen verhandelt und überprüft werden. Ein Wortprotokoll wurde in der DDR in allen gerichtlichen Hauptverhandlungen vor allen Gerichten geführt. Sein Inhalt war im Rechtsmittelverfahren - zusammen mit allen anderen Unterlagen - Gegenstand der Überprüfung.

Nur in diesem Gesamtkontext ist die Problematik des bundesdeutschen Beweisrechts erfassbar.

Die freie Beweiswürdigung durch den Tatrichter selbst ist - wie bereits betont - dem Revisionsgericht grundsätzlich nicht zugänglich. Sie interessiert nur unter dem Aspekt der Grenzen der freien Beweiswürdigung, der Begrenzung derselben, also z. B. unter dem Gesichtspunkt, ob das Gericht noch weitere Beweise hätte erheben müssen. Ob die tatrichterliche Beweiswürdigung zutreffend ist, ob sie also dem Gebot der Wahrheitserforschung entspricht, wird vom Revisionsgericht grundsätzlich nicht überprüft. Das ist alles nicht zufällig.

5) Dem bundesdeutschen bzw. traditionellen deutschen Beweisrecht liegt nämlich erkenntnistheoretisch ein agnostizistisches Prinzip zugrunde: die objektive Wahrheit zu erkennen, sei dem Menschen letztlich verschlossen. Daraus folgt und dem entspricht dann auch , dass für die Überzeugungsbildung des Richters eine ihm genügende hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Auch dem Revisionsgericht genügt das Feststellen eines subjektiven Für-wahr-Haltens des Tatrichters. Und ein solches subjektives Für-wahr-Halten kann grundsätzlich nicht überprüfbar sein.

Übrigens verhält es sich in der bundesdeutsche Strafjustiz (was die DDR-Juristen erst "lernen" mussten) ähnlich mit dem rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzip des „in dubio pro reo", dass also im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu erkennen ist. Denn in der bundesdeutschen Strafjustiz kommt es nur darauf an, ob für den erkennenden Richter ein Zweifel besteht. Wenn er keine Zweifel hatte, gilt der Grundsatz "in dubio pro" nicht.

Besonders krass zeigt sich dieser die bundesdeutsche Rechtsprechung beherrschender Subjektivismus in politischen Strafverfahren und solchen mit politischem Hintergrund. Bei NS-Juristen hatten die bundesdeutschen Gerichte letztendlich durchweg keinen Zweifel, dass diesen NS-Juristen der direkte Rechtsbeugungsvorsatz gefehlt hatte.

Natürlich darf die Schwierigkeit des menschlichen Erkenntnisprozesses im allgemeinen und im besonderen, so auch im Strafverfahren, nicht unterschätzt werden. Aber es ist schon ein gravierender Unterschied, ob letztlich ein agnostizistisches Prinzip hinter der justiziellen Praxis steht und der Vorgang des Erkennens der Wahrheit auf das subjektive Erkennen durch den einzelnen Richter abgestellt wird, oder ob demgegenüber, wie in der DDR, von der prinzipiellen Erkennbarkeit der Welt , also von der Feststellbarkeit der Wahrheit ausgegangen wird - wovon die wissenschaftlichen Erkenntnisse, besonders die naturwissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte, im allgemeinen und in der forensischen Praxis im besonderen, überzeugendes Zeugnis ablegen.

Entsprechend diesem letztgenannten erkenntnistheoretischen Zugang, dem der prinzipiellen Erkennbarkeit der Welt und damit der Feststellbarkeit der Wahrheit, wurde in der DDR den Strafverfolgungsbehörden, besonders den Gerichten - wie bereits oben ausgeführt -, der gesetzliche Auftrag erteilt, im Strafverfahren hinsichtlich des Tatgeschehens die objektive Wahrheit zu erforschen und festzustellen. Wahrheit ist danach eine objektive Eigenschaft der vorgenannten Erkenntnisse, die strafrechtlich relevanten Tatsachen bzw. Tatumständen adäquat widerzuspiegeln. Es wird also - im Gegensatz zu der bundesdeutschen beweisrechtlichen Konzeption und Praxis - eine materialistische Grundposition der Anerkennung der Objektivität der Wahrheit zu Grunde gelegt. Deshalb wies Marx darauf hin, dass "zur Wahrheit....nicht nur das Resultat (gehört), sondern auch der Weg. Die Untersuchung der Wahrheit muss selbst wahr sein, die wahre Untersuchung ist die entfaltete Wahrheit, deren auseinandergestreute Glieder sich im Resultat zusammenfassen."

6) In jedem Strafverfahren geht es (dann schließlich in der Hauptverhandlung) um die Rekonstruktion des in der Vergangenheit liegenden realen Tatgeschehens, an dem weder die Ermittlungsbehörden bzw. die Kriminalpolizei, noch die Staatsanwaltschaft noch das Gericht teilnahm oder auch dieses nur hatten wahrnehmen können, also des der strafrechtlichen Entscheidung zugrundezulegenden tatsächlichen Sachverhalts, und zwar mit Hilfe von - gesetzlich zulässigen - Beweismitteln.

Bei relativ überschaubaren Vorgängen und wenn genügend objektive Beweismittel, womöglich ergänzt durch ein Gutachten eines Sachverständigen, vorliegen, ist es auch dem bundesdeutschen Richter in der Regel möglich, die materielle objektive Wahrheit zu erkennen. Auf der Grundlage solcher Beweismittel wird der äußere Vorgang, z. B. eines Verkehrsunfallgeschehens (auf der Grundlage festgestellter Geschwindigkeiten, Fahrtrichtung und Aufprallstelle usw. ) unzweideutig festgestellt werden können. Wenn dann auch noch die verkehrsrechtlichen Tatsachen (z. B. Vorfahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung usw.) ebenso eindeutig feststellbar sind, bleibt für eine " freie " Beweiswürdigung kein großer Spielraum, zumal bei festgestellter Verkehrsordnungswidrigkeit grundsätzlich zumindest von Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann.

Übrigens: "Eigentlich" gilt solches auch in Fällen des gegen DDR-Staatsanwälte und -Richter seitens der bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden erhobenen Tatvorwurfs der Rechtsbeugung. Denn eine Rechtsbeugung im Sinne eines direkten Verstoßes gegen das geschriebene Recht gem. § 244 StGB/DDR lässt sich " eigentlich" ganz eindeutig feststellen. Und so hätten die bundesdeutschen Strafrichter, wenn schon die Staatsanwaltschaft verkannte, dass keine Rechtsbeugung vorlag, in diesen Strafverfahren gegen DDR-Staatsanwälte und DDR-Richter regelmäßig auf Freispruch erkennen müssen.

Tatsache ist auch, dass die bundesdeutschen Gerichte fast niemals eine Rechtsbeugung in Gestalt eines direkten Verstoßes gegen das materielle oder das Prozessrecht der DDR haben feststellen können. Zu der politisch gewünschten Verurteilung kamen sie ganz überwiegend nur dadurch, dass sie die von den DDR-Staatsanwälten beantragten und von den DDR-Richtern verhängten Strafen für "überhöht" hielten .

Erkennbar bewegten sich in diesen Verfahren die bundesdeutschen Staatsanwälte und Richter im Bereich der " freien " Beweiswürdigung, wobei sie von andersartigen entgegengesetzten subjektiven Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit, von der Angemessenheit der betreffenden Strafen ausgingen, als von denen, die für die DDR-Richter und -Staatsanwälte gemäß der Rechtsordnung der DDR maßgeblich und zugrundezulegenden waren.

7) Hinsichtlich der freien Beweiswürdigung nach bundesdeutschem Recht ist weiterhin - worauf schon aufmerksam gemacht wurde - wesentlich, dass (jedenfalls in den Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht) keine Wortprotokolle geführt werden und deshalb die Einlassungen von Zeugen, Angeklagten und anderen Personen vor dem erkennenden Gericht nicht objektiviert wurden, sondern, unüberprüfbar und unkontrollierbar, durch die Subjektivität des Richters gebrochen, lediglich in den Urteilsgründen, in den so genannten tatsächlichen Feststellungen, zu finden sind.

Aber, ist zu fragen: Wie haben die Richter die Worte des Sich-einlassenden akustisch (manch ein Zeuge oder Angeklagter spricht leise und undeutlich) und vor allem gedanklich verstanden? Wie haben die Richter diese Worte aufgefasst? Wie haben sie einzelne Wendungen im Kontext der Einlassung aufgefasst und gedeutet? Und nicht zuletzt: wie genau hatten sie diese Einlassungen bei der Absetzung des Urteils (nicht selten nach Monaten!) - eventuell auf Grund ihrer flüchtigen, zutreffenden oder nicht zutreffenden Notizen - noch in Erinnerung?

Jedenfalls kann infolge des Fehlens solcher Wortprotokolle - wie auch des Fehlens von elektronischen Aufzeichnungen (Tonbandaufnahmen) - später überhaupt nicht mehr überprüft werden, was der betreffende Angeklagte oder Zeuge in der Beweisaufnahme tatsächlich erklärt hatte. Aber das, was die Richter meinen, was gesagt worden sei, steht als „tatsächliche Feststellung" in den Urteilsgründen unverrückbar und unangreifbar fest.

Vielfältige Erfahrungen von Strafverteidigern besagen, dass sich die Einlassungen von Angeklagten und Zeugen in den gerichtlichen „tatsächlichen Feststellungen" des Öfteren unvollständig, entstellt oder schlicht falsch wiederfinden. Nicht nur Strafverteidiger wissen: Die nicht mehr angreifbaren tatsächlichen Feststellungen der Tatgerichte sind vielfach objektiv falsch, also unwahr. Im Übrigen gilt für die Beweiswürdigung durch den Tatrichter gem. § 261StGO, dass dieser „über das Ergebnis der Beweisaufnahme " „nach seiner freien, aus dem Inbegriff (?!) der Verhandlungen geschöpften Überzeugung " entscheidet.

Wo objektive Beweismittel fehlen, es also auf die subjektiven Beweismittel, die subjektive Deutung, auch die subjektive Deutung der Glaubwürdigkeit der Einlassung, für die freie Beweiswürdigung ankommt, darf von der bundesdeutsche Strafjustiz nicht erwartet werden, dass die objektive Wahrheit des Tatgeschehens festgestellt wurde, dass Wahrsprüche ergehen.

In die freie Beweiswürdigung fällt auch, ob und wie bestimmte Einlassungen des Angeklagten oder von Zeugen beurteilt werden. Bestimmten Zeugen wird von vornherein mit besonderem Misstrauen begegnet, ihre Glaubwürdigkeit bezweifelt und ihre Einlassungen werden als unzutreffend abgetan. Solches kann sowohl in allgemeiner forensischer und psychologischer Erfahrung begründet sein, es können aber auch politische Vorurteile durchschlagen.

Besonders auffällig war dies in einigen Verfahren, bei denen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) als Zeugen vernommen werden sollten oder wurden; vielfach gingen bundesdeutsche Gerichte einfach davon aus, dass diese ohnehin keine objektiven und sachdienlichen Aussagen machen würden oder gemacht haben, sodass deren Einlassungen aufgrund dieses richterlichen Vorurteils " unter den Tisch " fielen.

In diesen Zusammenhang gehört auch der unterschiedliche Umgang mit Indizien bzw. mit indirekten Beweisen, mit dem Indizienbeweis. Jedenfalls in der Bundesrepublik finden sehr oft Indizienprozesse statt und beruhen die Verurteilungen mangels hinreichender direkter Beweis auf Indizien. In der DDR wurde davon ausgegangen, dass indirekte Beweise (Beweismittel) im Unterschied zu den direkten Beweisen (Beweismitteln) solche sind, die keine direkte Information über betreffende strafrechtlich relevante Umstände geben. Aus einer hinreichenden Gesamtheit von indirekten Beweisen durfte indessen, wenn eine logische Kette derartiger indirekter Beweise vorliegt, wenn die Indizienkette lückenlos geschlossen ist, wenn jegliche andere Möglichkeit tatsächlich ausgeschlossen ist, auf das Vorliegen des strafrechtlich relevanten Vorgangs geschlossen - und ggfs. verurteilt - werden. Dem gegenüber genügt im bundesdeutschen Strafprozess aufgrund der dort herrschenden freien richterlichen Beweiswürdigung für eine Verurteilung, dass der Richter subjektiv davon überzeugt ist, dass es so war, wie er annimmt, wenn er das von ihm angenommene Tatgeschehen für wahr und zweifelsfrei hält.

Und was schließlich die Feststellung innerer Tatsachen, also hinsichtlich des Wissens und Wollens des Täters bzw. des Angeklagten, seiner Motive und Absichten, betrifft, so herrscht insoweit ohnehin krasser Subjektivismus. Der Tatrichter muss in den Urteilsgründen nicht einmal darstellen, aus welchen objektiven Tatsachen er den Schluss auf die maßgeblichen inneren Tatsachen zieht. Es genügt die schlichte Behauptung des Tatrichters, dass - nach seiner Meinung - Vorsatz oder Absicht vorgelegen haben.

Ganz in diesem Sinne wurde den wegen Rechtsbeugung verurteilten DDR-Staatsanwälten und –Richtern - auf Grund der Regelung über freie Beweiswürdigung - Rechtsbeugungsvorsatz unterstellt, anstatt ihnen einen solchen Rechtsbeugungsvorsatz, der regelmäßig gefehlt hat, zu beweisen, anstatt die für die Annahme eines Rechtsbeugungsvorsatzes maßgeblichen äußeren und inneren Tatsachen in justizförmiger Weise festzustellen.

Wir sehen also: Aus Sicht des bundesdeutschen Beweisrechts ist ein derartiges Unterstellen innerer Tatsachen, eines strafbaren Vorsatzes, auch eines Rechtsbeugungsvorsatzes, also nichts Besonderes. Die Freiheit der Beweiswürdigung des Tatrichters steht über der Wahrheit. Der Richter trifft die tatsächlichen Feststellungen, die seinen - des Öfteren bereits vorgefassten - Vorstellungen von der Sache entsprechen.

8) Die Überprüfungsmöglichkeiten im Revisionsverfahren beschränken sich demzufolge darauf, dass der Tatrichter gegenüber dem Revisionsgericht seinen Denkvorgang, seine Denkvollzüge in den schriftlichen Urteilsgründen so darstellt, dass diese nicht als offensichtlich den Denkgesetzen zuwider laufend erscheint. Es genügt dabei, dass die Schlussfolgerungen des Tatrichters als möglich, wenngleich nicht als zwingend angesehen werden können. Dies spiegelt sich augenscheinlich in der Ausdrucksweise, in den Formulierungen der Urteile der Tatrichter, namentlich der Landgerichte und der Oberlandesgerichte, wieder. Selbstverständlich haben die Richter gelernt, ihre (wirklichen oder vorgegebenen) Denkvollzüge so darzustellen, dass das Revisionsgericht daran keinen Anstoß nimmt. Sie haben es eben gelernt, Urteile revisionssicher abzusetzen.

Im Unterschied zum DDR-Strafprozess, in dem es nur ein Urteil gab, das im unmittelbaren Anschluss an die Schlussvorträge in der Beratung des Gerichts vollständig schriftlich abgesetzt und von allen Richtern unterschrieben und dann sogleich verkündet wurde, ist für das bundesdeutsche Strafverfahren charakteristisch, dass zunächst das verkündete Urteil nur mündlich begründet wird und später, oft Monate später, - sofern gegen das Urteil binnen einer Woche ein Rechtsmittel eingelegt wurde - ein für höhere Instanzen geschriebenes revisionssicheres schriftliches Urteil abgesetzt und zugestellt wird. (Übrigens: Wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist das dann zu den Akten gebrachte und zugestellte schriftliche Urteil meist sehr dürftig und oberflächlich. Die Richter müssen sich keine Mühe machen, ein Urteil schriftlich zu begründen, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde.) Beide Urteilsgründe differieren nicht selten erheblich; die mündliche Urteilsbegründung - aus dem Stand - enthält, abgesehen von oft laxen Formulierungen, mitunter abwertende und diffamierende Äußerungen und vielfach schlichte Unterstellungen. In den schriftlichen Urteilsgründen für die höhere Instanz wird dann sorgfältiger, revisionssicher, formuliert.

Außerdem spricht man - nicht ohne Grund - auch von einer dritten (geheimbleibenden) Urteilsbegründung mit den wirklichen, den eigentlich maßgeblichen Urteilsgründen. Diese "dritte" Urteilsbegründung, die eigentliche, enthält die unausgesprochenen maßgeblichen Erwägungen und Gründe des Gerichtsurteils, die im Kopf der Richter bleiben und, jedenfalls offiziell, nicht geäußert werden. Mit Wahrheitserforschung oder Feststellung der objektive Wahrheit hat dies wenig zu tun.

Daran zeigt sich ein riesiger Unterschied gegenüber der Abfassung der Urteile in der DDR

In der Bundesrepublik werden die Urteile für höhere Instanzen, insbesondere für das Revisionsgericht, geschrieben; diese höheren Richter sind die Adressaten der Urteile. Daher sind solche Urteile für juristische Laien auch kaum verständlich. Und es ist ja auch für die bundesdeutsche Justiz völlig belanglos, ob der Angeklagte das Urteil versteht oder nicht. Demgegenüber wurden die Urteile in der DDR für den Angeklagten und die Öffentlichkeit geschrieben. Sie waren daher weniger juristisch klausuliert formuliert.

So wie die Urteile in der Bundesrepublik mit Blick auf die höhere Instanz, also mit "Blick nach oben", abgefasst, abgesetzt werden, orientiert sich - nachvollziehbar - die gesamte Rechtsprechung (und bereits die juristische Ausbildung) maßgeblich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, an der "herrschenden Meinung" (h. M.). Das gilt sowohl im Straf- , wie auch im Zivilrecht. Es erscheint daher nicht abwegig, - mit Brehm in der Festschrift für Ekkehard Schumann - davon zu sprechen, dass "der Richter der unteren Instanzen nicht die Frage (stellt), was Recht ist, ...sondern fragt, ob sein Urteil in der oberen Instanz halten wird..... Das bedeutet, dass es die Rolle des" - NB unabhängigen !! - "Richters verlässt und wie ein untergeordneter Beamter handelt, den vorrangig interessiert, was wohl der Vorgesetzte denkt,...",so dass von "Beamtengerichten" zu sprechen sei...

9) Auf Grund des vorstehend Dargestellten geht es bei der gegen betreffende Urteile eingelegten Revision ganz wesentlich um Verfahrensrügen, insbesondere um Aufklärungsrügen oder Rügen fehlerhafter Behandlung von Beweisanträgen usw. , also überhaupt nicht direkt um die Frage, inwieweit das angegriffene Urteil auf wahren oder unwahren Tatsachenfeststellungen beruht, ob es sachlich richtig oder falsch ist. Das ist, wie bereits betont, mit der Revision nicht angreifbar und bleibt im Revisionsverfahren außen vor, was sowohl für DDR-Juristen wie auch für juristische Laien nicht nachvollziehbar ist.

Weiter: Als eine sichere Erfahrung darf angesehen werden, dass Beweisanträge der Verteidigung (Beweisanträge der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung sind ohnehin ganz selten) von den Gerichten nach allen Regeln der Kunst möglichst abgelehnt werden, damit das Gericht sich nicht mit den unter Beweis gestellten Tatsachen und den dazu angebotenen Beweismitteln im Urteil auseinandersetzen muss. Es genügt und ist dem Gericht genehmer, Beweisanträge in einer Art und Weise der Begründung abzulehnen, die vom Revisionsgericht voraussichtlich akzeptiert wird. Dazu gehört vor allem die Behauptung der Bedeutungslosigkeit des angebotenen Beweises, die behauptete Unerreichbarkeit von Zeugen oder Beweismitteln, sowie die - für das Gericht mitunter gefährliche - Wahrunterstellung, wodurch vermieden und ausgeschlossen wird, dass das betreffende Beweismittel vor Gericht gebracht werden bzw. der betreffende Zeuge gehört werden muss. Auch die Ablehnung von Beweisanträgen mit revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Begründungen haben die bundesdeutschen Richter gelernt, was überdeutlich an der floskelhaften Verwendung bestimmter Stereotype in den betreffenden Gerichtsbeschlüssen abzulesen ist. Besonders leicht fällt den Gerichten die Ablehnung von Beweisanträgen, wenn diesen ein formeller Mangel anhaftet. Der formelle Mangel eines Beweisantrages siegt im bundesdeutschen Strafprozess über die Wahrheit, über das Erfordernis der Feststellung der Wahrheit.

Jedenfalls zeigt sich sehr deutlich: Wenn das Gericht ein gewisses Beweisthema oder gewisse Beweismittel nicht haben, nicht in die Beweisaufnahme einführen möchte, überbürdet es der Verteidigung die Beweislast, indem es die Verteidigung nötigt, Beweisanträge zu stellen. Wir sehen hier eine gewisse Ähnlichkeit zum bundesdeutschen Zivilprozess, wo die beweispflichtige Partei die Beweislast trägt und im Falle der Unfähigkeit der Beweisführung allein aus diesem Grunde unterliegt, also nicht aus substanziellen Gründen des Rechtsstreites, - übrigens auch im krassen Gegensatz zum DDR-Zivilprozess, wo das Gericht verpflichtet war, die Wahrheit festzustellen.

Besonderer Raum für subjektive Deutungen findet sich dort, wo größere komplexere Tatsachen zu würdigen sind, und zwar ganz besonders bei politischem, sozialem und historischem Hintergrund des Tatgeschehens. Hier kommt dann des öfteren noch die entgegengesetzte Auffassung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft einerseits und die des Angeklagten hinzu.

10) Das Vorurteil der Gerichte gegenüber betreffenden Angeklagten (z. B. Kommunisten oder ihnen Nahestehende oder DDR-Bürger) ist unübersehbar. Die Vorurteile von Richtern, die Vorverurteilung des Angeklagten, ist des öfteren - keineswegs nur in politischen Strafsachen oder solchen mit politischem Einschlag - so offensichtlich, dass die ganze Hauptverhandlung, da das Urteil augenscheinlich bereits feststeht, nur noch als Theater, als Farce erscheint.

Mitunter sind Äußerungen von Richtern in diesem Sinne verräterisch, so wenn ein Vorsitzender einer großen Strafkammer des Landgerichts Berlin in einem Strafverfahren gegen DDR - Hoheitsträger erklärte: "Wir wollten verurteilen und wir haben verurteilt!"

Aber nach den bundesdeutschen Vorschriften und Praktiken ist eine derartige Voreingenommenheit von Richtern nicht ernstlich angreifbar - auch nicht mit Befangenheitsanträgen.

Diese Richter bleiben trotz entsprechender Befangenheitsanträge regelmäßig auf ihrem Richterstuhl und verurteilen den Angeklagten, in dem sie einen politischen Gegner sehen, erbarmungslos.

11) Nicht zuletzt darf im Hinblick auf die Frage der Beweisführung und die Erforschung der Wahrheit nicht übersehen werden, dass in deutlichem Unterschied zur DDR die kriminalistische, namentlich kriminaltechnische Arbeit, insbesondere auch die kriminalistische Arbeit am Tatort, die Spurensuche und -sicherung nach den Grundsätzen der Trassologie (Spurenkunde) und die kriminalistische Kleinarbeit, auch unter dem Aspekt des modus operandi, die gebotenen Maßnahmen zur Beweissicherung (zur Sicherung von Beweismitteln) in der Bundesrepublik sehr häufig unzureichend und mangelhaft ist. Anschaulich zeigte sich dieser Unterschied, als Ende 1990 und im Jahre 1991 von den Untersuchungsorganen der DDR noch nicht abgeschlossen Vorgänge von bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden weiterzuführen waren. Sie fanden gerade auch in kriminalistischer Hinsicht gründlich bearbeitete Vorgänge vor und waren erstaunt über die sorgfältigen Schlussberichte der Untersuchungsorgane der DDR. Eine Staatsanwältin erklärte gegenüber dem Autor dieses Beitrages anerkennend: "Ihre Kriminalisten müssen aber viel Zeit gehabt haben !"

Dem gegenüber ist heutzutage nur zu oft kriminalistisch unzureichende Arbeit, so gerade auch ungenügende Tatortarbeit, fehlende Beweissicherung und ähnliche "kriminalistische Schlamperei" zu beobachten. Die Folge sind mitunter unbegründete Freisprüche oder Verurteilungen ohne genügende objektive Beweise, mehr aufgrund der allgemeinen Intuition des Richters.

Das alles ist nicht zufällig.

In der DDR stand bereits in den 50er Jahren die kriminalistische Ausbildung, auch von Staatsanwälten und Richtern, hoch im Kurse. An der Offiziersschule in Aschersleben erhielten die künftigen Kriminalisten eine gediegene Ausbildung; Staatsanwälte der DDR waren des öfteren in dieser Bildungsstätte zum Zwecke der Fortbildung auf dem Gebiete der Kriminalistik. An der Humboldt-Universität zu Berlin bestand bereits in den 50er Jahren ein Kriminalistisches Institut, aus dem sich später eine Fachrichtung Kriminalistik und dann eine eigenständige Sektion bzw. Fakultät Kriminalistik mit Außenstellen an anderen juristischen Fakultäten herausbildete. Namentlich in Berlin und Jena, wo Justizjuristen ausgebildet wurden, gehörte das Fach "Kriminalistik" nach dem Studienplan zum obligatorischen Bestand der juristischen Ausbildung.

Das war - auch im Vergleich zur Bundesrepublik - einmalig. Deshalb wurde von bundesdeutschen Fachleuten die Ansicht vertreten, dieses Unikat auch nach dem Beitritt der DDR, nunmehr für die Bundesrepublik, zu erhalten. Dass dies jeglicher Vernunft zuwider nicht geschah, dass vielmehr diese Kriminalistik alsbald "abgewickelt" wurde, hatte ausschließlich politische Gründe. Es war natürlich und selbstverständlich, dass die Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität - wie alle Forschungs- und Lehrstätten in der DDR - enge Verbindung zur jeweiligen Praxis hielt, also zu den unter Aufsicht des Staatsanwalts handelnden Untersuchungsorganen der DDR gem. § 88 Abs.2 StPO/DDR, auch zu denen des Ministeriums für Staatssicherheit. Nur wegen dieser "Verquickung" - also nur aus politischen Gründen - musste die Sektion Kriminalistik, und damit eine für die Kriminalitätsbekämpfung wertvolle Lehr- und Forschungsstätte beseitigt werden - mit Folgen, die wir heutzutage in den Strafverfahren tagtäglich beobachten können.

12) Auf noch einen Gesichtspunkt, der für die Erforschung der Wahrheit vor Gericht bedeutsam ist, muss hingewiesen werden. Es bedarf keiner näheren Begründung, dass die zuverlässige Feststellung des Tatgeschehens um so schwieriger wird, je größer der zeitliche Abstand zwischen der Tat und der Beweisaufnahme in der maßgeblichen gerichtlichen Hauptverhandlung ist. In der DDR wurden ni